Ich habe im Moment Schwierigkeiten für die Frage wie hoch die weiteren Verfahrenskosten sind zu klären.
Nehmen wir folgenden Fall:
Streitwert ist 150Euro
A Privatperson verlangt Geld von einem Unternehmen U da U nicht bezahlt beantragt A einen Mahnbescheid.
U bezahlt etwa 75% der Summe des Mahnbescheids reicht aber keinen Teilwiderspruch ein.
A beantragt nach ablauf der Frist über den Restbetrag einen Vollstreckungsbescheid.
U schickt durch seine Rechtsabteilung einige Tage nach Zustellung des VB einen Brief indem erklärt wird das die Zahlung erfolgt die Sache erledigt ist und man den entwerteten VB zurück haben will, das Geld ist kurz nach Ankunft des Briefs auf dem Konto.
A prüft die Sache der Betrag ist vollständig (vielleicht wären noch ein paar Cent Zinsen offen weil ja Tag der Überweisung und Buchung auf dem Konto unterschiedlich sind) und sieht die Sache als erledigt an
Am letzten Tag der Einspruchsfrist schickt die Rechtsabteilung von U einen Einspruch gegen den VB an das Mahngericht.
Das Mahngericht gibt die Sache ans Prozessgericht ab welches dann A auffordert eine Klageschrift zu verfassen und zu schicken.
Nachdem A die Klageschrift eingericht hat gibt es eine Verfügung des Gerichts
Nach der Verfügung nimmt die Rechtsabteilung den Einspruch zurück
jetzt gibt es einen Beschluss des Amtsgerichts der beschließt
- das die Beklagte für den Einspruch verlustig erklärt wird
- die Beklagte die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen hat
- Streitwert auf 150Euro festgesetzt wird
so jetzt die Frage wie hoch sind die Kosten des weiteren Verfahrens? und wie sieht es aus wenn U inzwischen Pleite ist?
wie hoch sind die entstandenen weiteren Verfahrenskosten bei Einspruch gegen einen Vollstreckungsbes
24. August 2017
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Frage vom 24. August 2017 | 06:21
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 2x hilfreich)
wie hoch sind die entstandenen weiteren Verfahrenskosten bei Einspruch gegen einen Vollstreckungsbes
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#1
Antwort vom 24. August 2017 | 07:01
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:so jetzt die Frage wie hoch sind die Kosten des weiteren Verfahrens?
Das frage man das Gericht
Zitat:und wie sieht es aus wenn U inzwischen Pleite ist?
Dann ist das eine Insolvenzforderung oder wird eine werden
#2
Antwort vom 24. August 2017 | 10:07
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 2x hilfreich)
So eine Anfrage an das Gericht dauert aber eben abgesehen davon muss es doch irgendwie möglich das ganze aus zu rechnen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. August 2017 | 10:12
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Wieso denn? Wenn du bisher nichts bezahlt hast, wirst du auch weiterhin nichts bezahlen. Das wäre für dich doch nur relevant, wenn du die Gerichtskosten vorgelegt hättest.
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