Wenn mich mein Anwalt falsch berät, muss er ja dafür haften. Dafür hat er ja auch eine Haftpflichtversicherung.
Die meisten Gespräche mit meinem Anwalt finden aber mündlich statt. Wenn er mich in einem mündlichen Gespräch falsch berät, kann ich das aber später nie beweisen! Ich habe ja keine schriftlichen Nachweise in denen seine falsche Beratung drinsteht. Also wie soll ich den dann auf Schadensersatz verklagen?
2) Da gleiche Problem kann auch bei meinem Steuerberater auftreten. Wie soll ich das Problem lösen?
danke
wie haftet Anwalt für Falschberatung?
14. Juni 2017
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Frage vom 14. Juni 2017 | 21:01
Von
Status: Schüler (228 Beiträge, 49x hilfreich)
wie haftet Anwalt für Falschberatung?
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#1
Antwort vom 14. Juni 2017 | 21:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatWie soll ich das Problem lösen? :
A) Zeugen mitnehmen
B) auf mündliche Beratung verzichten
#2
Antwort vom 17. Juni 2017 | 12:34
Von
Status: Schüler (228 Beiträge, 49x hilfreich)
Eine andere Möglichkeit gibt es nicht?
In den allermeisten Fällen finden die Gespräche mit dem Anwalt ja unter 4 Augen statt oder am Telefon. Da hat man keinen Zeugen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Juni 2017 | 20:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatEine andere Möglichkeit gibt es nicht? :
Keine die mir bekannt wäre.
#4
Antwort vom 18. Juni 2017 | 16:08
Von
Status: Unbeschreiblich (38481 Beiträge, 14013x hilfreich)
Der Anwaltsvertrag ist letztlich ein normaler Dienstvertrag. Und da kommen wir zu den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. Wenn jemand meint, einen Anspruch aus einem Vertrag zu haben, dann muss er das beweisen. Es muss also eine Schlechtleistung vorliegen, die nachweisbar ist, ebenso wie der dadurch entstandene Schaden.
wirdwerden
#5
Antwort vom 23. Juni 2017 | 15:37
Von
Status: Lehrling (1537 Beiträge, 674x hilfreich)
ZitatWenn mich mein Anwalt falsch berät, muss er ja dafür haften. :
Nein.
Er haftet Dir nur/erst auf Ersatz solcher Schäden, die ihre Ursache darin haben, daß Du seinem Rat gefolgt bist, dessen Erteilung eine Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten darstellt.
Eine "Falschberatung" bleibt für den Anwalt folgenlos, wenn es nicht die Befolgung des Rates war, die zu einer Schädigung führte; oder wenn es überhaupt keinen erkennbaren Schaden gab.
Zitat:Die meisten Gespräche mit meinem Anwalt finden aber mündlich statt.
Man kann den Anwalt um sein Einverständnis zur Ton-/Bild-Aufzeichnung des Beratungsgesprächs bitten.
RK
#6
Antwort vom 23. Juni 2017 | 16:03
Von
Status: Unbeschreiblich (38481 Beiträge, 14013x hilfreich)
Oder das, wie es früher üblich war: Gespräche und deren Inhalt schriftlich kurz bestätigen. Nur für 35 € wird das nicht gehen.
wirdwerden
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