wie finde ich heraus, wo mein Schuldner Vermögen hat?

19. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)
wie finde ich heraus, wo mein Schuldner Vermögen hat?

Hallo,

ich vermiete Wohnungen und einen Gewerberaum an verschiedene Mieter.

Der Mieter, der den Gewerberaum gemietet hat, zahlt seine Miete nicht. Er schuldet mir schon 13.000 €.

Ich habe über meinen Anwalt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt. In wenigen Tagen werde ich wahrscheinlich den Vollstreckungsbescheid haben.

Um seine Vermögensgegenstände zu pfänden, muss ich ja erstmal herausfinden, wo er Vermögen hat. Wie finde ich das am besten heraus??

Soll ich mich an ein Inkassobüro wenden? Welches Inkassobüro würdet ihr mir empfehlen?
Das Problem ist nur, dass die Inkassobüros die Hälfte meiner Forderung selbst einbehalten, wenn ich denen meinen Vollstreckungsbescheid zur langfristigen Überwachung gebe. Ich kann nicht auf die Hälfte meiner Forderung verzichten.

Danke für eure Hilfe.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Beantrage eine Zwangsvollstreckung und die Abgabe der Vermögensauskunft. Was anderes würde ein IB auch nicht tun. Bedenke aber, dass du die Kosten wirst vorstrecken müssen und wenn der Schuldner nix hat ...

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Steht noch etwas in der gemieteten Immobilie? Wenn ja, kann man das komplette Mobiliar und dort vorhandene Sachvermögen ggf. pfänden lassen inkl. Pfändung der Tageseinnahmen bzw. taschenpfändung. Dann hat man etwas und vielleicht sogar ein Druckmittel, damit dann plötzlich doch Geld auftaucht.

Zweiten Variante: Kunden ausfindig machen und bei diesen als Drittschuldner pfänden, so dass eingenommenes Geld direkt an dich als Gläubiger geht.

Und er hatte noch nie auch nur eine einzige Miete bezahlt? Was für eine Rechtsform hat der Mieter?


-- Editiert von mepeisen am 19.05.2017 10:58

Signatur:

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#3
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

In der Immobilie steht nichts mehr.

Wie ich die Kunden ausfindig machen soll ist mir nicht klar. Ich kenne die Kunden ja nicht.

Er hat noch nie eine Miete bezahlt. Der Mieter ist eine Privatperson. Ich wüsste nicht, dass er irgendeine besondere Rechtsform hat. Den Mietvertrag hat er auch nur mit seinem ganz normalen Namen unterschrieben. Also kein Firmenname.

2) Wäre es nicht trotzdem besser ich gebe diese Arbeit an ein Inkassobüro ab?
Was haltet ihr von diesem hier:
https://www.pno-inkasso.de/inkasso?gclid=ciu1q-wj_tmcfvq_gwod1dwasg

-- Editiert von meier19 am 20.05.2017 12:38

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Also kein Firmenname.

Dann zählt er als Einzelkaufmann o.ä.

Zitat:
Er hat noch nie eine Miete bezahlt

Dann kann man auch mal an Betrug denken. Manchmal klappt es, über so eine Anzeige entweder für Gerechtigkeit zu sorgen oder wenigstens so viel Druck zu erzeugen, dass dann tätige Reue einsetzt und vielleicht plötzlich Dinge bezahlt werden um der Staatsanwaltschaft gegenüber zu zeigen, dass es auch eine niedrigere Strafe tut.

Zitat:
Wie ich die Kunden ausfindig machen soll ist mir nicht klar. Ich kenne die Kunden ja nicht.

Keine Ahnung, wir wissen ja nicht, für was der Raum gemietet wurde. Obs ein Ladengeschäft mit Laufkundschaft war, er irgendwo anders weitermacht usw.

Zitat:
Was haltet ihr von diesem hier:

Gar nichts. Was soll ein Inkasso machen, was du nicht auch machen kannst? Zaubern können die auch nicht.
Das kauft dir den VB vielleicht für 50€ ab. Toller Tausch.



-- Editiert von mepeisen am 21.05.2017 05:40

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#5
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

Welche Bedeutung hat das für mich, dass er als Einzelkaufmann zählt? Haftet er da mit seinem Privatvermögen und Geschäftsvermögen?

2) Es ist ein Laden mit Laufkundschaft. Der Mieter stellt da verschiedene Ausstellungsstücke aus. Wie ich die Kunden ausfindig machen soll, weiß ich nicht.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Es ist ein Laden mit Laufkundschaft

Wenn man den neuen Laden kennt, könnte dort der Gerichtsvollzieher mal sämtliches Ladeninventar pfänden samt Tageskasse.

Zitat:
Wie ich die Kunden ausfindig machen soll, weiß ich nicht.

Fällt dann wohl weg bei Laufkundschaft.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Handelsregister- oder Gewerberegisteraukunft? Der hat doch den Laden nicht einfach so bekommen, da wird es doch wohl zumindest eine Kopie des Perso geben, Schufa-Auskunft etc.?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120244 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dann zählt er als Einzelkaufmann o.ä.

Auch bei Kapitalgesellschaften unterschreibt der Vertretungsberechtigte normalerweise immer mit seinem Namen und nicht mit dem Namen der Firma.

Und man kann jedes Unternehmen jederzeit in eine Kapitalgesellschaft umwandeln, auch während der Mietvertrag läuft.

Da müsste man also mal nachforschen.



Zitat (von meier19):
Welche Bedeutung hat das für mich, dass er als Einzelkaufmann zählt? Haftet er da mit seinem Privatvermögen und Geschäftsvermögen?

Bei Kapitalgesellschaften (UG (haftungsbeschränkt), GmbH, gGmbH, GmbH & Co. KGaA, AG, gAG, KGaA) haftet die Kapitalgesellschaft. Wenn nichts mehr da ist, hat man Pech gehabt.

Als Einzelkaufmann haftet er mit dem gesamten Vermögen.
Im übrigen ist auch die Haftung mit dem Privatvermögen keine sichere Sache. Denn auch da gilt: wenn nichts mehr da ist, hat man Pech gehabt.
Zwar kannmaneine Titel erwirken, der gilt dann mindestens 30 Jahre in denen man Hoffen darf das wieder was reinkommt beimSchuldner.

Und auch über das Privatvermögen kann man eine Insolvenz machen. Dann wäre der Titel nur noch Altpapier.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Bei Kapitalgesellschaften (UG (haftungsbeschränkt), GmbH, gGmbH, GmbH & Co. KGaA, AG, gAG, KGaA) haftet die Kapitalgesellschaft. Wenn nichts mehr da ist, hat man Pech gehabt.

Wobei aber bei der skizzierten Konstellation vielleicht der Rückgriff auf den Geschäftsführer möglich wäre. Er hat ja nie auch nur einen Cent bezahlt. Das wäre aber ein Weg, den man ggf. nur mit Anwalt einschlagen sollte. Recherchieren sollte man bestmöglich vorher, damits nicht zu teuer wird (weil wie du sagst trotzdem nichts zu holen sein könnte).

Signatur:

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120244 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wobei aber bei der skizzierten Konstellation vielleicht der Rückgriff auf den Geschäftsführer möglich wäre.

Stimmt, die Durchgriffshaftung. Ein steiniger Weg ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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