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wie arbeitet das EMA bei priv. Nachfrage?

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wie arbeitet das EMA bei priv. Nachfrage?

man grüsst

folgender Fall: mein werter Bruder verstarb, sein Sohn kannte meine Adresse nicht und erfuhr sie prompt durch das EMA, da er meinen Wohnort kannte. Da mit solchen Auskünften an privat durchaus auch Risiken für den Nachgefragten verbunden sein können (denn wer weiss wer da fragt und aus welchem Grund) hätte ich gern mal folgende Fragen beantwortet:

1. welche Angaben muss der Anfrager dem EMA machen bei seiner Anfrage? Hatte früher mal gehört, der Frager müsse nicht nur den Namen des Gesuchten, sondern auch die letzte Anschrift angeben können. Angenommen er weiss nur die Vorvorige, genügt das auch?

2. Jemand meldet sich ins Ausland ab: Der Fragende kennt nur irgendeine vorige Adresse, aber nicht die zuletzt eingetragene.
Welche Auskunft wird ihm gegeben? z.B. Der Gesuchte befindet sich im Ausland, Adresse dort nicht angegeben. Wird ausser dieser Angabe auch der letzte eingetragene inländische Wohnsitz (ggf. auf Verlangen) mitgeteilt?

3. Sind diese Regeln im einzelnen Ländersache oder gibt es bundeseinheitliche Vorschriften?

danke für "betriebssichere" Auskünfte
N.

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von nouvaleur am 19.04.2012 22:30
Status: Stift (50 Beiträge)
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>wie arbeitet das EMA bei priv. Nachfrage?
1. Er muß drei von vier Sachen kennen:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- irgendeine frühere Anschrift
Es genügt also irgendeine Ex-Anschrift oder die Kenntnis des Geburtsdatum.
2. Nun, wenn Sie z. B. mal in § 28(1) des Berliner Meldegesetzes gucken: Es wird die aktuelle Anschrift mitgeteilt oder ggf. der Tod der Person - mehr nicht.
3. Es ist Landesrecht.

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von muemmel am 20.04.2012 02:26
Status: Tao (10968 Beiträge)
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