wie arbeitet das EMA bei priv. Nachfrage?
wie arbeitet das EMA bei priv. Nachfrage?
Welche Auskunft wird ihm gegeben? z.B. Der Gesuchte befindet sich im Ausland, Adresse dort nicht angegeben. Wird ausser dieser Angabe auch der letzte eingetragene inländische Wohnsitz (ggf. auf Verlangen) mitgeteilt?3. Sind diese Regeln im einzelnen Ländersache oder gibt es bundeseinheitliche Vorschriften?danke für "betriebssichere" Auskünfte
N.
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von nouvaleur am 19.04.2012 22:30
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>wie arbeitet das EMA bei priv. Nachfrage?
1. Er muß drei von vier Sachen kennen:- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- irgendeine frühere Anschrift
Es genügt also irgendeine Ex-Anschrift oder die Kenntnis des Geburtsdatum.
2. Nun, wenn Sie z. B. mal in § 28(1) des Berliner Meldegesetzes gucken: Es wird die aktuelle Anschrift mitgeteilt oder ggf. der Tod der Person - mehr nicht.
3. Es ist Landesrecht.
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von muemmel am 20.04.2012 02:26
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