werden wir vom anwalt abgezockt?

27. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
erfurter41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
werden wir vom anwalt abgezockt?

hallo,heute haben wir post von einen anwalt bekommen der uns geholfen hat aber kaum etwas getan hat.die hilfe war eher ein beratungsgespräch mit einem schreiben.alles was danach kam wurde von mir selber erledigt (anrufe etc.)er bekamm bei unseren einmaligen gespräch gleich 150 euro in bar.dafür hat er uns beraten und ein brief aufgesetzt und jetzt bekommen wir eine rechnung in höhe von 365,00 euro.
der anwalt verlangt nun folgendes:
grundgebühr §§ 13, 14, 23 rvg,
nr. 4100 vv rvg 200.00 eur
verfahrensgebühr vv rvg
nr.4204 vv rvg rahmen mittelsatz 165,00 eur
auslagenpauschale, nr.7008 20,00 eur
mehrwertsteuer 19% ,nr.7008 73,15 eur
abzüglich anzahlung 150,00 eur
erstberatung zum kaufvertrag
gegenstandswert 1,00 eur
§34 abs.1 rvg erstberatung
grundsätzlich 0,75 vom gw 33,75 eur
vv 7002 pauschale auslagen 6,75 eur
mehrwertsteuer 19% 7,70 eur


jetzt frage ich mich ist das alles okay so?lediglich hat er nur das schreiben aufgesetzt und keine anrufe etc.getan.
sollte ich mir jetzt wieder einen anderen anwalt nehmen und das prüfen lassen,was eigentlich weniger in mein intresse liegen würde.kann mir da jemand helfen das wäre wirklich nett.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Es ging anscheinend um zwei Sachen:
- Die Beratung und Vertretung in einer Strafsache, die in der Hauptsache schon erledigt war und es "nur" um die Vollstreckung ging.
- Die Beratung in einer Zivilsache von geringem Wert

Wenn das so war, vermag ich an der Rechnung erstmal keinen Fehler zu erkennen. So sind halt die gesetzlichen Gebühren.






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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
erfurter41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

lediglich wurden wir nur beraten und eine vertretung war nicht zu erkennen.vertreten in der ganzen sache und die erledigungen wie anrufe etc.habe ich alle selber durchgeführt.der anwalt meinete nach dem ich ihn gerade anrief,ich hätte mein frust hier abgeladen und das wäre nicht sein stil.ich weis jetzt das er dies alles mit lesen kann und vermute das er auch die antwort gegeben hat.ich werde wohl doch den sicheren weg wählen und mir einen anderen anwalt nehmen und die sache genaustens prüfen lassen.und nein es ging NICHT um zwei sachen!!!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
erfurter41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

ausserdem hat der anwalt sein mandat niedergelegt weil ich mich bei ihm beschwert habe das er nix weiter tut.da meinte er wir sollten erst geld hinlegen dann würde er weiter handeln.darauf haben wir uns nicht einlassen wollen und er hat sein mandat niedergelegt.deswegen habe ich mich auch um alles andere selber erfolgreicher als der anwalt gekümmert.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich weis jetzt das er dies alles mit lesen kann <hr size=1 noshade>

Dies ist ein öffentliches Forum. Da kann immer jeder mitlesen.
Würde aber ein schlechtes Licht auf deinen Anwalt werfen, wenn er tagsüber, wo die meisten Anwälte eigentlich gut zu tun haben, Zeit und Muße findet, in einem Laienforum herumzustöbern. Ist dann vielleicht nicht ausgelastet.

quote:<hr size=1 noshade>und vermute das er auch die antwort gegeben hat. <hr size=1 noshade>

Vielen Dank für die Blumen. Leider bin ich kein Anwalt, insofern muss ich dich enttäuschen.

quote:<hr size=1 noshade>ich werde wohl doch den sicheren weg wählen und mir einen anderen anwalt nehmen und die sache genaustens prüfen lassen <hr size=1 noshade>

Dir ist aber schon klar, dass dadurch weitere Anwaltskosten entstehen?

quote:<hr size=1 noshade>und eine vertretung war nicht zu erkennen <hr size=1 noshade>

Er hat aber - wie du selbst im Eingangsposting schreibt - ein Schreiben irgendwohin gesandt.

quote:<hr size=1 noshade>nein es ging NICHT um zwei sachen!!! <hr size=1 noshade>

Laut Rechnung aber schon: Eine Strafvollstreckungssache und einen Kaufvertrag über 1 Euro.
Entweder ging es doch um zwei Sachen, oder die Rechnung ist falsch.

Völlig losgelöst davon frage ich mich, warum du die Arbeit gemacht hast ("alles was danach kam wurde von mir selber erledigt "), für die du den Anwalt eigentlich bezahlt hast.
Analogie:
Wenn ich einen Maler bezahle um mein Haus anzustreichen, dann lasse ich den Maler auch streichen und nehme mir keinen eigenen Pinsel. Und wenn ich mit der Arbeit des Malers unzufrieden bin, dann nehme ich immer noch keinen eigenen Pinsel in die Hand sondern lasse den Maler nachbessern. Schließlich habe ich ihn dafür bezahlt.

Wenn Anwalt und Mandant nicht an einem Strag ziehen (oder der Mandant dem Anwalt in seine Arbeit hineinpfuscht) ist das zum Einen meist kontraproduktiv, zum Anderen macht das bei der Gegnerschaft einen extrem unprofesionellen Eindruck.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 28.02.2014 12:02

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
erfurter41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Ich weis jetzt das er dies alles mit lesen kann


er meinte wortwörtlich ich würde mein frust im internet auslassen,komischerweise habe ich nur hier drüber geschrieben und nirgendwo anders.also scheint er wohl genung zeit zu haben sich hier aufzuhalten.

quote:
Dir ist aber schon klar, dass dadurch weitere Anwaltskosten entstehen?

nach absprache mit der rechtsanwaltskammer lasse ich die rechnung bei der rechtsanwaltskammer auf die genauigkeit prüfen
mein fall schildere ich dazu

quote:
Völlig losgelöst davon frage ich mich, warum du die Arbeit gemacht hast
weil der gute herr anwalt nix weiter unternehmen wollte und er vor jeder handlung extra geld wollte.damit war ich nicht einverstanden und er legte sofort das mandat nieder.

quote:
Er hat aber - wie du selbst im Eingangsposting schreibt - ein Schreiben irgendwohin gesandt.

lediglich ein fax hat er gesand,mehr auch nicht.und er hat dafür ja im vorraus bevor er überhaupt was getan hat 150 eur erhalten.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
erfurter41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

ich kann mir nicht vorstellen das man für ein brief und eine beratung über 500 eur verlangen darf.da hätte der gute herr uns vorher aber auch aufklären müssen das die 150 eur die wir gezahlt haben nicht alles ist und noch eine rechnung erstellt wird.das ist mir alles sehr suspekt

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>ich kann mir nicht vorstellen das man für ein brief und eine beratung über 500 eur verlangen darf <hr size=1 noshade>

Doch das ist so.
Ob das sinnvoll ist, sei dahin gestellt.
Aber das deutsche Gebührenrecht orientiert sich nicht am Tätigkeitsaufwand, sondern nach Verfahrensabschnitten (und im Zivilrecht nach dem Wert, um den gestritten wird).
Und ob der Anwalt 1 Brief schreibt oder 10 oder 100 ist egal, die Gebühren bleiben gleich. Das führt natürlich dazu dass man bei wenig arbeitsaufwändigen Fällen genau so viel zahlt wie bei sehr aufwändigen Fällen. Für die einen gut, für die anderen nicht.

quote:<hr size=1 noshade>da hätte der gute herr uns vorher aber auch aufklären müssen das die 150 eur die wir gezahlt haben nicht alles ist <hr size=1 noshade>

Nein. Das sieht der Gesetzgeber nicht so. In den Fällen, wo die Gebühr per Gesetz festgelegt ist (was im Strafrecht der Fall ist), muss der Anwalt nicht extra darauf hinweisen, wenn er gemäß der gesetzlichen Vorschriften abrechnet (was er hier ja getan hat).

Und im Strafrecht beträgt die Grundgebühr (Regelgebühr) schon 200€ plus MwSt. Darin ist die Einarbeitung in den Fall und die Beratung enthalten, nicht aber das Tätigwerden nach außen.
Sobald er in dem Fall etwas "unternimmt" (egal ob 1 Brief, oder 10 oder 100) kommt die Verfahrensgebühr hinzu, hier die 165€ plus MwSt.
Mit den 150€ die du am Anfang gezahlt hast, war also noch nicht einmal die Grundgebühr abgedeckt, und du wolltest, dass er etwas "unternimmt". Außerdem hat er sehrwohl etwas für dich getan, nämlich sich in den Fall eingearbeitet und dich beraten.

Bei Anwälten ist (zumindest in Strafsachen) Vorkasse nicht unüblich.

Das bestehende Gebührenrecht ist halt etwas gewöhnungsbedürftig, weil es sich völlig von dem unterscheidet, was man von Handwerkern kennt.

So wie ich es überblicke, hat sich der Anwalt bei der Abrechnung an die gesetzlichen Vorschriften gehalten.

Wenn man mit den gesetzlichen Vorschriften nicht zufrieden ist (was ich durchaus verstehen kann), sollte man aber nicht über den Anwalt schimpfen, sondern sich an seinen Bundestagsabgeordneten wenden, auf dass das Gebührenrecht geändert wird.




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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
erfurter41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

das lass ich mir lieber von der anwaltskammer bestätigen.

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1x Hilfreiche Antwort

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