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wer haftet ?
A und B tauschen sich die Autos und fahren damit.
A ist mit B`s Auto Wildschaden passiert.
B`s Kaskoversicherung zahlt nur einen Teil des Schadens wegen
Selbstbeteiligung.
Wer zahlt die Selbstbeteiligung:
B selbst ?
Privathaftpflichtversichrung von A ?
A+B jeweil 50% aus eigener Tasche ?
A selbst ?
oder welche Versicherung ?
von icecycle am 16.06.2011 12:04
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>wer haftet ?
A
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" "
von firefighter0070 am 16.06.2011 21:22
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>wer haftet ?
Wieso ?
Wieso nicht B, da er A das Autonutzung überlassen hat ?
Wieso springt A`s Privat-Haftpflicht nicht ein, wenn A haften soll ?
von icecycle am 17.06.2011 08:03
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>wer haftet ?
Hallo.
Es besteht kein Schadensersatzanspruch gegen A.
Voraussetzung für die Haftung von A ist ein widerrechtliches und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen. Dies liegt im beschriebenen Fall nicht vor, demzufolge besteht auch kein Schadensersatzanspruch gem.
§ 823 BGB.
quote:
Wieso springt A`s Privat-Haftpflicht nicht ein, wenn A haften soll?
Wenn ein Schadensersatzanspruch gegen A bestehen würde, wäre der Versicherer nicht zu Leistung verpflichtet, da die Vertragsbedingungen der Haftpfichtversicherung Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen ausschließen.
quote:
Wer zahlt die Selbstbeteiligung?
B selbst.
Wenn A zum Personenkreis der berechtigten Fahrer zählt, leistet der Versicherer als hätte B selbst das Fahrzeug gefahren.
Grüße
-----------------
""
-- Editiert am 17.06.2011 22:49
von SvenR am 17.06.2011 22:49
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>wer haftet ?
Wird Wildschaden generell als unvermeidbarer
Unfall / Pech betrachtet ?
von icecycle am 19.06.2011 13:15
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