Hallo,
wer haftet, wenn bei Starksturm – mehr als Windstärke 8 – ein gesunder Baum oder Teile davon auf das Nachbargrundstück fallen und dort Personenschaden oder Sachschaden verursacht werden?
Nehmen wir mal an, dass der Grundstücksbesitzer, bei welchem der Baum steht keine Haftpflichtversicherung hat.
Wer zahlt die Schäden, die durch den Baum entstehen?
-- Editiert von meier19 am 12.10.2017 11:45
-- Editiert von meier19 am 12.10.2017 11:45
wer haftet, wenn bei Starksturm ein gesunder Baum auf das Nachbargrundstück fällt?
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Die Haftung aus 823 BGB tritt ein, wenn der Grundstückseigentümer seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen ist.
Ist der Grundstückseigentümer allerdings seinen Verkehrssicherungspflichten nachgekommen und handelt es sich wie von Dir angedeutet um einen Baum, der den herkömmlicherweise auftretenden Naturgewalten standhält, so haftet er aus § 832 nicht, wenn der Baum in Folge eines ungewöhnlich heftigen Sturmes einen Schaden verursacht.
Von einem ungewöhnlich heftigen Sturm geht man aus, wenn am Schadenort (wichtig) Windverhältnisse der Stärke 8 (Beaufort-Skala) vorgelegen haben. Auskunft über die festgestellte Windstärke am Schadenort erhält man u.a. beim Deutschen Wetterdienst.
Unterstellen wir, dass bei diesem Schadenereignis von einer Windstärke ab 8 auszugehen ist, entfällt bei Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht (wofür man am Besten Nachweise haben sollte) die Haftung für Sach- und Personenschäden.
Der geschädigte Nachbar kann dann nur noch die umgehende! Beseitigung des auf seinem Grundstück liegenden Baumes vom Baumbesitzer fordern (§ 1004 BGB
). Mit der Beseitigung der Besitzstörung sollte sich der B-Besitzer nicht all zu lange Zeit lassen, wenn es keine Absprachen gibt, da ein zu langes Zuwarten Schadenersatzansprüche wegen andauernder Besitzstörung auslösen kann.
Eine möglich Frage zur zulässigen Zeit kann nicht beantwortet werden, da dies sehr stark vom Einzelfall abhängt.
Berry
Das hat Berry ganz richtig gesagt.
Ergänzend sei erwähnt: Schäden am Gebäude deckt die sog. Feuerversicherung (Gebäudeversicherung) im allgemeinen ab, Personenschäden werden von einer Unfallversicherung "übernommen". Hat der Nachbar keine solche Versicherung, so hat sich halt bei ihm ein Risiko realisiert - zu gut deutsch: das darf er selbst zahlen.
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ZitatHat der Nachbar keine solche Versicherung, so hat sich halt bei ihm ein Risiko realisiert - zu gut deutsch: das darf er selbst zahlen. :
Der geschädigte X hat eine Gebäudeversicherung. Würde diese Versicherung einspringen, den Schaden regulieren und diesen Kostenaufwand anschließend an den Nachbarn Y, dem Baumeigentümer, in Rechnung stellen ?
Oder muß X direkt an Y die Rechnung stellen, sogar notfalls klagen, weil Y nicht die Kosten übernehmen will ?
Was hat die Gebäudeversicherung jetzt damit zu tun, wenn Nachbars Baum umkippt oder Aste abbrechen?
Berry
ZitatErgänzend sei erwähnt: Schäden am Gebäude deckt die sog. Feuerversicherung (Gebäudeversicherung) im allgemeinen ab, :
Bezog sich auf den Fall, falls X eine Versicherung hätte.
Ich sehe schon, Y will nicht zahlen, muß verklagt werden, dem X seine Versicherung sagt "geht uns nichts an".
X hatte immer Schatten, Laub und nun ein geschädigtes Dach.........Lebenspech .
ZitatBezog sich auf den Fall, falls X eine Versicherung hätte. :
Hatte ich auch so verstanden.
Mir fehlt hier Dein Gedankengang, weshalb die Gebäudeversicherung einstandspflichtig sein soll.
Der Sturm (versichertes Ereignis) hat doch am Haus (versichertes Risiko) nichts demoliert.
Den Schaden hat der Baum des Nachbarn angerichtet.
Berry
Es gibt in der Gebäudeversicherung häufig einen Kostenpunkt "Auffäumungskosten für Baume", dann zahlt die Gebäudeversicherung des Y ggf sogar die Kosten der Entsorgung.
Für Sach oder Personenschäden besteht kein Versicherungsschutz über Y
X kann sich selbst versichern (Gebäude, Unfall) Kommt drauf an, was beschädigt wurde.
ZitatDer Sturm (versichertes Ereignis) hat doch am Haus (versichertes Risiko) nichts demoliert. :
Doch, er hat laut Fallbeschreibung mit Hilfe eines Baumes (der dem Nachbarn gehörte) einen Schaden angerichtet.
Wenn irgendwelche Chaoten bei mir einbrechen und mit meinem im Haus befindlichen Vorschlaghammer das Mobiliar demolieren, ist das ein Einbruchsschaden oder Vandalismusschaden, jedenfalls kein "das muss der Eigentümer des Hammers zahlen"
Auch wenn ich Deine Denkweise, quidde, durchaus verstehen kann, liegt der geschilderte Fall anders, da nicht der Sturm sondern der Baum die Beschädigung verursachte. Der Sturm war nur die kausale Ursache.
Bei Deinem Einbruchdiebstahlbeispiel hat sich das versicherte Ereigneis (der Einbruchdiebstahl) im versicherten Risiko (Haus oder Wohnung) abgespielt.
Berry
Beispiel:ZitatAuch wenn ich Deine Denkweise, quidde, durchaus verstehen kann, liegt der geschilderte Fall anders, da nicht der Sturm sondern der Baum die Beschädigung verursachte. Der Sturm war nur die kausale Ursache. :
Bei Deinem Einbruchdiebstahlbeispiel hat sich das versicherte Ereigneis (der Einbruchdiebstahl) im versicherten Risiko (Haus oder Wohnung) abgespielt.
Berry
Die haben meine Möbel aber nicht mitgenommen.
Da war kein Diebstahl.
Nur Einbruch und Vandalismus. Der Vandalismus mit meinem Vorschlaghammer.
Und das Bier (auch meines) wurde aus dem Keller geholt und übers Sofa gegossen.
Wer muss zahlen? Der Eigentümer des Bieres?
Zitat:Auch wenn ich Deine Denkweise, quidde, durchaus verstehen kann, liegt der geschilderte Fall anders, da nicht der Sturm sondern der Baum die Beschädigung verursachte. Der Sturm war nur die kausale Ursache.
Das spielt keine Rolle. Derartige Schäden sind in der Gebäudeversicherung abgedeckt. Die Gebäudeversicherung kann den Nachbarn anschließend nicht in Regress nehmen, wenn der seine Verkehrssicherungspflicht eingehalten hat.
Hier die Musterbedingungen des GDV für die Gebäudeversicherung:
http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2014/07/VGB_2010_Wohngebaude-Wohnflaechenmodell_2013.pdf
Dort kann man unter § 4 2. c) bb) nachlesen, dass der Versicherungsschutz auch Schäden umfasst, die durch indirekte Einwirkung des Sturms entstehen.
Diese Klauseln sind in allen mir bekannten Gebäudeversicherungen so enthalten.
ZitatDiese Klauseln sind in allen mir bekannten Gebäudeversicherungen so enthalten. :
Hallo HH,
hier irrst Du. Sturm wie auch Überföutung gehören zu den sogenannten Elementarschäden. Nur wenn die mitversichert sind, das ist keineswegs immer der Fall, besteht Versicherungsschutz.
Aber hier geht es auch nicht um Versicherungsschutz sondern um Einstandspflicht.
Berry
Zitat:hier irrst Du. Sturm wie auch Überflutung gehören zu den sogenannten Elementarschäden.
Nur Überflutung gehört zu den Elementarschäden, Sturm nicht.
Ich hab doch die Muster-Vertragsbedingungen des GDV verlinkt. Daraus geht das doch klar hervor.
Zitat:Aber hier geht es auch nicht um Versicherungsschutz sondern um Einstandspflicht.
Nachdem die Einstandspflicht zu Recht verneint wurde für den Fall dass keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt, kam in Antwort #3 die Nachfrage ob dann die Gebäudeversicherung eintritt. Die Frage kann mit einem klaren Ja beantwortet werden, wenn mindestens Windstärke 8 vorlag.
ZitatNachdem die Einstandspflicht zu Recht verneint wurde für den Fall dass keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt, kam in Antwort #3 die Nachfrage ob dann die Gebäudeversicherung eintritt. Die Frage kann mit einem klaren Ja beantwortet werden, wenn mindestens Windstärke 8 vorlag. :
Das ist logisch, denn sonst bezahlt X Prämien für den Fall eines Baumbruches, dieser geschieht und die Versicherung würde lt. Berry sagen: Danke für das Geld, der Versicherungsfall ist eingetreten, aber wir zahlen nicht. Dumm für dich, daß du so dumm warst, so pünktlich für das Nichts zu bezahlen
So wie ich es nun verstehe, zahlt die eigene Versicherung an X, weil X eine Versicherung hatte und übernimmt somit den Schadenskosten (neues Dach) .
Der Baumeigentümer ist aus dem Schneider, kann nicht belangt werden, weil es höhere Gewalt war. Hätte dieser nun eine Versicherung würde diese ebenfalls nicht zahlen.
Was lernen wir daraus. Nachbarn mit Bäumen sollten argwöhnisch betrachtet werden
a.) muss man sich selber versichern, obwohl man keine Bäume hat - Prämien bezahlen
b.) ist der Nachbar nicht versichert, kann man seinen Schaden einklagen......., vielleicht zahlt der Baumeigentümer
d.) ist es höhere Gewalt und beide haben keine Versicherung, darf man kostenlos den Dreck (Birken), Laubfall und den Schatten genießen
Grundsätzlich ich habe nichts gegen Bäume, aber immer dort wo sie hingehören, in den Wald, in den Park, dort wo die Ausbreitungsflächen groß genug sind, nicht direkt an Nachbars Haus.
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