wenn Einnahmensituation sich verbessert
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wenn Einnahmensituation sich verbessert
Schuldnerin ist in Insolvenzverfahren.
Aufgrund ihrer geringen Einkommen besteht keine Insolvenz-
masse zur Verteilung an die Gläubiger.
Später versöhnt sich die Schuldnerin mit ihrem Ehemann,
zieht wieder zu ihm, der gut verdient, und wohnt mietfrei.
Muß das Einkommen der Schuldnerin nicht neu berechnet werden, damit bzw. womöglich trägt ihre verbesserte Lebenssituation zur Insolvenmasse bei ?
von icecycle am 19.01.2011 13:01
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>wenn Einnahmensituation sich verbessert
Nein, dass ändert nichts an der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens.
von Eidechse am 19.01.2011 15:44
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>wenn Einnahmensituation sich verbessert
quote:
Nein, dass ändert nichts an der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens.
Wieso ?
Vorher mußte sie die Miete und Lebensunterhalt selbst tragen, sodass von ihrem Einkommen nichts übrig geblieben war für die Insolvenzmasse.
Jetzt wohnt sie mietfrei, bekommt dazu noch fast alles vom Ehemann bezahlt, da steht ihr Einkommen fast vollständig ihr allein zur Verfügung.
von icecycle am 19.01.2011 15:52
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>wenn Einnahmensituation sich verbessert
Darauf nehmen die Pfändungsschutzvorschriften der
§§ 850 ff. ZPO aber keine Rücksicht.
von Eidechse am 20.01.2011 14:38
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