Ein Erblasser hinterlässt per Testament
an A Sachwerte, also einen benannten Gegenstand
an B Bargeld, Konto, Sparbuch..., also allgemein benanntes Geld
Es stellt sich heraus, dass noch jede Menge vorm Tod des Erblassers entstandene Verbindlichkeiten bestehen:
Zahlungsrückstände, Schadenersatzansprüche, Steuerzahlungen etc.
vom Erblasser an dritte, aber auch von dritten an den Erblasser.
Sind diese Verbindlichkeiten
Teil des vermachten Geldes, so dass nur B davon betroffen wäre, sein Glück oder Pech, was übrigbleibt,
oder Teil des Gesamtnachlasses für den A mit aufkommen muss?
danke!
wem gehört das Geld, bzw. wer zahlt?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Darauf gibt es eine ganz typische Antwort: Es kommt darauf an. Im Einzelnen kommt es darauf an, was im Testament steht und wie diese Regelungen vom Erblasser gemeint waren.
im Testament steht sinngemäß
Axel bekommt das Haus,
auf dem Sparbuch der Chemnitzbank befindet sich die Kaution von Detlef und Erich, dieses Sparbuch gehört Axel,
alles andere anfallende Geld (Rente, Pflegegeld, Konto) bekommt Berndt.
ich bitte Axel die Auflösung meiner Wohnung zu übernehmen.
Axel ist der beste Freund,
Berndt der Sohn des Erblassers,
beide wohnen nicht im Haus,
Detlef und Erich sind Mieter im Haus mit mehreren Wohnunseinheiten,
eine wurde vom Erlasser selbst bewohnt.
Die Verbindlichkeiten haben nichts mit Haus oder Wohnung zu tun.
Dass Rente, Pflegegeld nicht weitergezahlt werden ist klar,
habe ich mir damit die Frage fast selbst beantwortet?
bei Rente oder Pflegegeld können Nachzahlungen oder Rückforderungen ausstehen, dafür wäre dann Berndt allein zuständig?
das gilt wahrscheinlich auch für alle andern Verbindlichkeiten wie Zahlungsrückstände, Schadenersatzansprüche, Steuerzahlungen etc, die zwar nicht explizit benannt, aber mit "alles andere Geld" umschrieben sind?
richtig?
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Naja, wenn Axel einen beannten Gegenstand bekommen sollte, dann bekommt er den wohl. Bernd bekommt alles andere, das heißt das, was übrig bleibt. Dazu gehören auch die Verbindlichkeiten.
Da Bernd allerdings der Sohn ist, hat er wohl einen Pflichtteilanspruch. Wenn das Haus also 100000Euro Wert ist und für Bernd nach Ausgleich aller Verbindlichkeiten noch 50€ bleiben, dann kann er von Axel seinen Pflichtteil fordern.
Das Testamtent muss ausgelegt werden. Es gibt immer einen oder mehrere Erben, die dann auch die Verbindlichkeiten zu tragen haben.
Hier kommt es wesentlich darauf an, welchen Wert das Haus und welchen Wert das B zufallende Vermögen hat. Sollte A wertmäßig viel mehr erhalten, wäre dieser ggf. Alleinerbe und müsste auch die Verbindlichkeiten übernehmen. Aber vll hinterlässt der Erblasser auch noch Konten auf den Millionen schlummern.
-- Editiert von cruncc1 am 28.07.2017 12:58
vielen Dank,
sagen wir, Axels Haus hat einen Wert von 250.000,-
Berndt fand 25,- Bargeld, auf dem Konto befanden sich am Todestag +250,-. Aufgrund der Verbindlichkeiten ist Berndt zwar zeitweilig in Vorlage getreten, der Betrag auf dem Konto wuchs aber wieder auf +2500,-.
Es gibt nachwievor Verbindlichkeiten, zum Teil mit Arbeit verbunden, beispielsweise eine aufwändige Steuererklärung.
Erhält Berndt die 250,-(bzw. 275,-), die 2500,-(bzw.2525,-) oder das, was nach Begleichung sämtlicher Verbindlichkeiten übrig bleibt?
Kann Axel von Berndt verlangen in Vorlage zu treten, kann Berndt von Axel verlangen in Vorlage zu treten?
Wer muss die Arbeit (Schriftverkehr, Steuererklärung, ...) für die Verbindlichkeiten übernehmen?
Wann wird das Testament "ausgelegt", nach Beantragung des Erbscheins?
Wer ist bis dahin Rechtsnachfolger des Erblassers?
nachgehakt, vielleicht hilft anders gefragt:
ich habe es jetzt so verstanden, dass wenn
Freund Axel Alleinerbe wird, er sich drum kümmern muss, dass die Verbindlichkeiten "befriedigt" werden, nicht nur finanziell, sondern auch die ggf. damit verbundene Arbeit erledigen muss.
Wie ist das, wenn das Testament so ausgelegt wird, dass Sohn Berndt Miterbe wird?
in einem anderen Beitrag (http://www.123recht.net/Bank-fordert-GELD-__f524436.html) lese ich:
Erben Axel und Berndt die Verbindlichkeiten dann anteilig gemäß der Werte der Vermächtnisse oder anteilig gemäß der Anzahl Erben?Zitat:Im Außenverhältniss kann sich der Gläubiger aussuchen, von wem er die Schulden einfordert. Jeder Erbe haftet für den gesamten Betrag.
Und nach wie vor:
erhält Berndt als Vermächtnisnehmer das Geld, was am Todestag da war oder das, was nach Begleichung sämtlicher Verbindlichkeiten da ist?
Da B im günstigsten Fall nur etwa 1% des Nachlasswertes erbt, würde ich A als Alleinerben einstufen. A erbt daher die Verbindlichkeiten alleine
B hat ohnehin mindestens den Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50% des Nachlasswertes, wenn der Erblasser nicht verheiratet war und B das einzige Kind ist. Da muss B sich keine wirklichen Gedanken darüber machen, wie genau die Verbindlichkeiten zu tragen sind.
ZitatDa B im günstigsten Fall nur etwa 1% des Nachlasswertes erbt, würde ich A als Alleinerben einstufen. A erbt daher die Verbindlichkeiten alleine. :
Bisher verhalten sich alle, als wäre Sohn Berndt der Erbe:
B hat die Bestattung organisiert und bezahlt,
hat die Verbindlichkeiten weitgehend abgewickelt, o.g., Verbindlichkeiten sind noch verblieben, bzw. "aufgetaucht"
Nur B hat das komplette eröffnete Testament erhalten,
B sollte lt. NLG den Erbschein beantragen (B hat bei allen Kontakten gesagt, dass A ein Haus mit Wert, B selbst ein mageres Konto bekommt),
Axel wurde beim Versuch den Erbschein zu beantragen abgewiesen, er sei kein Erbe.
A und B meinen deshalb, B werde mindestens Teilerbe.
B hat den Erbschein nicht beantragt,
A hat jetzt einen Anwalt mit dem Erbscheinantrag beauftragt.
warum meinst Du, Axel würde Alleinerbe? Wo steht sowas?
Wenn Axel tatsächlich Alleinerbe wird, wird Berndt informiert, was im Erbschein steht? Wie lang dauert es von Erbschein-Antrag bis Information?
ZitatB hat ohnehin mindestens den Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50% des Nachlasswertes... :
Das ist eine andere Geschichte.
Den Pflichteil bekäme B, ja, einziger Sohn des unverheirateten Erblassers, ja nicht "automatisch", den müsste er, wenn er ihn wollte, einfordern. Der Erblasser hat B vor 25 Jahren eine Wohnung, Wert ca. 125.000,-€, übergeben, damit war B immer zufrieden.
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