In welcher Höhe ist der Wertabzug im Schadensfall für einen Notekoffer aus massiven Aluminium ist angemessen wenn dieser nach 15Monaten so sehr beschädigt wird, dass keine Nutzung mehr möglich ist.
Der Verursache will einen Abzug von 40% vornehmen das erscheint mir dann doch eindeutig zu Hoch angesetzt.
Welcher Prozentuale Wertabzug ist hier angemessen? Bei Reisekoffern scheinen es ja 15% pro Jahr zu sein.
welcher Wertabzug für einen Notebookkoffer ist angemessen?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Würde ebenfalls von 3 Jahren Nutzungsdauer wie beim Notebook selbst ausgehen.
Da gibt es eine Vielzahl von Faktoren.
Wäre der genaue Zustand vor Schadenseitritt zu beweisen?
Welche Qualität hat das Teil (China Massenproduktion lebt deutlich kürzer als so ein "Panzer" der bekannten Kofferbauer aus Köln)
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ja der Nachweis des Zustands wäre kein Problem.
Es ist nicht gerade das Panzermodell aus Köln aber der Hersteller sitzt in der Schweiz und stellt durchaus sehr solide Systeme her.
Es ist ein massiver Metallkoffer der wohl durch normale Nutzung in seiner Funktion wohl nie zu beschädigen ist. Die optische Seite wie Kratzer jetzt mal außen vor gelassen.
Übrigen der Hersteller gibt eine lebenslange Garantie bzw nach deutschen Recht 30Jahre für die Halbarkeit, mir erschließt auch nicht wie man durch normalen Gebrauch ein solches Produkt unbrauchbar machen könnte.
-- Editiert von AlinaKl am 08.03.2017 14:36
ZitatÜbrigen der Hersteller gibt eine lebenslange Garantie bzw nach deutschen Recht 30Jahre für die Halbarkeit, :
Nun, dann würde ich mindestens 10 Jahre für gerechtfertigt halten, wenn nicht sogar 30 Jahre.
Wobei die Berechnung nach Jahren eigentlich nur zur Anwendung kommen würde, wenn der Zustand vor der Zerstörung nicht beweisbar wäre. Das scheint hier ja nicht so zu sein.
Ich würde gegenüber dem Verursacher beide Argumente ins Feld führen.
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