welche Airline ist verantwortlich Betreuung und Umbuchung zu organisieren?

8. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
SWINE123
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)
welche Airline ist verantwortlich Betreuung und Umbuchung zu organisieren?

Ich bereie mich gerade auf die nächste Reise vor und habe festgestellt das sich ein mögliches Risiko für Probleme ergeben hat und zwar:

Es wurde vor Monaten bei Airberlin ein Flug von Stuttgart über Düsseldorf über Abu Dhabi weiter nach Bangkok gebucht.
Alle Flüge hatten schon Anfang an AB Flugnummer aber nur der Teil von Stuttgart nach Abu Dhabi waren auch von Airberlin ausgeführt die Rest-Strecke war operatet by Etihad.

Vor einer Weile habe ich die Mitteilung bekommen das sich auf der Strecke Düsseldorf - Abu Dhabi eine Änderung ergibt und jetzt das statt Airberlin Etihad fliegen wird, was ich vorher schon wusste und eigentlich positiv aufgenommen wurde, aber ich hatte leider übersehen das jetzt die Umsteigezeit in Düsseldorf wegen Änderungen der Flugzeit fast um die Hälfte auf 45Minuten reduziert wird.

Da die Flüge von Stuttgart aus ja immer Busgates sind und es gerne mal Verzögerungen gibt sind 45Minuten nicht gerade viel, letztes Jahre bin ich gerade noch mitgekommen als ich gerade so den Langstrckenflug von Airberlin noch erreicht hatte weil die das Bording etwas hinaus gezögert hatten, es ist aber fraglich ob das Etihad auch machen würde.

Was ich mich frage wer ist im "Katastrophenfall" verantwortlich und der Flug von Suttgart kommt verspätet (gar nicht ist bei der Stuttgart-Düsseldorf Strecke auch möglich aber kein Problem weil dann eindeutig nur das Problem von Airberlin) in Düsseldorf an und der Etihad Flug ist schon weg? Muss ich dann Airberlin am Schalter auftauchen um Umbuchung und Übernachtung zu bekommen oder ist das dann Sache von Etihad?

Ich kann mir nämlich gut vorstellen das Airberlin sagt das ist ersteinmal Sache der ausführenden Airline und damit Etihad und das Etihad sagt das war nicht unsere Schuld dazu noch bei Airberlin eigentlich Airberlin Flug gebucht also muss Airberlin die Sache regeln.

Bevor jemand auf die Idee kommt auf einen früheren Stuttgart Flug eine Umbuchung zu machen, Airberlin würde das machen aber wegen einem Termin beim Landgericht in Stuttgart nicht machbar

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

grundsaetzlich spricht die EU-Fluggast-VO 261/2004 immer von der ausfuehrenden Fluggesellschaft.

Duesseldorf ist ein Flughafen der kurzen Umsteigezeiten, aber auch hier werden 45 Minuten in der Regel verdammt knapp. Sie sollten deshalb mit air berlin sprechen, dass Sie auf den folgenden Tag (Morgenmaschine) umbuchen, da Etihad ganz selten Verspaetungen ab Duesseldorf hat, sonst kann es Ihnen passieren, dass Sie ueber Nacht in Duesseldorf bleiben muessen. Und dann bleibt noch die Frage ob die Maschine fuer den naechsten Morgen freie Plaetze hat.

Zitat:
.....Bevor jemand auf die Idee kommt auf einen früheren Stuttgart Flug eine Umbuchung zu machen, Airberlin würde das machen aber wegen einem Termin beim Landgericht in Stuttgart nicht machbar.....

Raten Sie mal wessen Problem das ist? Richtig - das ist Ihr Problem und nicht das der Fluggesellschaft. Airlines befoerdern Sie, sie sind aber nicht mit dem Tagesablaufplan von Ihnen befasst.

Wenn air berlin Ihnen angeboten hat aufgrund der kurzen Umsteigezeit umzubuchen und Sie das verweigern, dann ist das wirklich Ihr Problem.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von nikseib):
.....wenn die Zeit so knapp ist dann hätte die Airline gar nicht diese Verbindung aufrecht erhalten dürfen sondern hätte gleich einen anderen Vorschlag unterbreiten müssen.....

Hat man ja offensichtlich gemacht wenn ich das richtig lese und interpretiere......


Viele Gruesse
bernardoselva

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#4
 Von 
SWINE123
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Infos

Ums klar zu machen nein Airberlin hat bisher nichts gemacht außer die Nachricht mit der Änderung zu schicken.
Als ich wegen einer anderen Sacht mit dem Goldservice telefoniert hatte hab ich gefragt ob auch von meiner Seite aus ein früherer Flug gehen würde, Antwort der Hotline war etwa das 35Minuten in Düsseldorf reichen aber wenn ich will auch auf einen früheren Flug gebucht werden kann.
Hab mir dann diese Option offen gehalten hat jetzt aber dem LG Stuttgart nicht geklappt der Richter war wegen meiner "Terminwünsche" eh schon etwas angesäuert

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von SWINE123):
Hab mir dann diese Option offen gehalten hat jetzt aber dem LG Stuttgart nicht geklappt der Richter war wegen meiner "Terminwünsche" eh schon etwas angesäuert

Gibt es den Satz auch in verständlich?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von SWINE123):
......Antwort der Hotline war etwa das 35Minuten in Düsseldorf reichen.....

So die Flieger denn puenktlich sind. Ganz sicher ist, dass beide Etihad-Maschinen stets superpuenktlich starten, denn beide Maschinen stehen mehrere Stunden am Gate, aufgrund der Ankunftszeiten!!!! Die Mittagsmaschine steht ab ca. 7:30 Uhr am Gate, die Abendmaschine ab ca. 14:00 Uhr.

Zitat (von SWINE123):
......der Richter war wegen meiner "Terminwünsche" eh schon etwas angesäuert......

Und nun wollen Sie Ihr(!!!!) ureigenes Terminrisiko auf die Schultern der Airline und damit in deren Verantwortung verlagern. Das mag in Ordnung befinden wer moechte, ich jedenfalls nicht!


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von nikseib):
......die Hotline ereilt folgende Auskunft: alles in Ordnung in DUS reichen sogar nur 35Minuten zum Transfer......

An dieser Aussage habe ich meine Zweifel! Ich habe es etliche Male erlebt, dass in DUS die Gates 20 - 30 Minuten vor Abflug geschlossen wurden.

Zitat (von nikseib):
.....der TO hat irgendein Problem mit dem Landgericht in STR und kann desshalb nicht von sich aus auf einen früheren Zubringer umbuchen.....

Und das Problem kann er nicht auf die Schultern der Airline verlagern.

Zitat (von nikseib):
......die Dash-Q technisch in Ordnung ist und damit überhaupt in der Lage ist zu fliegen, und wenn sie fliegt es keine Verspätungen gibt.....

Und nur in Ausnahmefaellen dockt die Dash an einem Finger an. In der Regel ist die Parkposition auf dem Vorfeld vor dem C-Bereich in DUS und da wird es verdammt eng!!.

Zitat (von nikseib):
......denn die urprüngliche Buchung war ja an sich in Ordnung......

Aber dazwischen lag ein Flugplanwechsel (Winter/Sommer). Da kann es immer wieder zu Aenderungen der Flugzeiten kommen, was die EU-Fluggast-VO 261/2004 ja ausdruecklich auch zulaesst! Hier kam noch der airberlin-Wirbel durch die Aufgabe der Fluege von DUS nach AUH hinzu.

Zitat (von nikseib):
......Denn nach dieser Logik hätten wir ja schon ab 6Uhr morgens am Flughafen bereit halten können.....

Sorry, da unterstellen Sie etwas.

Es ist doch so, dass, wenn ich nach Buchung eine Ladung eines Gerichtes bekomme, dem Gericht dann aber vorlege, dass ich wenige Stunden spaeter einen Flug antrete, und eine Umbuchung mit erheblichen Kosten verbunden waere, das Gericht dann garantiert den Termin verlegt - ohne wenn und aber!

Knurrt der Richter hat man vor Buchung vom Gerichtstermin gewusst und haette sich darauf einrichten sollen. Man sollte logische Ablaeufe nicht mit einem vielleicht leichtsinnigem Verhalten verwechseln.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):


Es ist doch so, dass, wenn ich nach Buchung eine Ladung eines Gerichtes bekomme, dem Gericht dann aber vorlege, dass ich wenige Stunden spaeter einen Flug antrete, und eine Umbuchung mit erheblichen Kosten verbunden waere, das Gericht dann garantiert den Termin verlegt - ohne wenn und aber!

Knurrt der Richter hat man vor Buchung vom Gerichtstermin gewusst und haette sich darauf einrichten sollen. Man sollte logische Ablaeufe nicht mit einem vielleicht leichtsinnigem Verhalten verwechseln.


Viele Gruesse
bernardoselva


Hi,

ich sehe hier eine heftige Unterstellung. Darüberhinaus sind nicht alle Gerichte "so freundlich". Zumal die damalige Buchung ja korrekt war, sofern man vor Buchung vom Gerichtstermin wußte.

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#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
........Darüberhinaus sind nicht alle Gerichte "so freundlich"......

Grundsaetzlich duerfte auf dem Ladungsformular inhaltlich folgender Satz zu finden sein: .......Sie sind daher verpflichtet zum Termin zu erscheinen. Sofern Sie aus wirklichen dringenden Gruenden - z.B. ernsthafte Erkrankung, bereits fest gebuchter Urlaub - voraussichtlich nicht zum Termin erscheinen koennen, werden Sie gebeten dies umgehend, zugleich den Grund bitte in geeignter Weise nachzuweisen (z.B.: Attest, Buchungsbeleg)......Weisen Sie mir nach das ein Richter sich dem verweigert.

Auch wenn ich erst spaeter, also dann, als mir die Flugzeitenaenderung bekannt wurde, dem Gericht glaubhaft und nachweisbar mitteile, dass die Gefahr besteht, dass der Anschlussflug verpasst wird, auch dann wird sich dem kein Richter verweigern in Anlehnung an den § 51 , 2 StPO . Da bin ich mir ganz sicher!


Viele Gruesse
bernardoselva





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