weiter Unterhaltsansprüchen wenn Jugnedliche in die Erstausbildung geht

29. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
jennyF
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
weiter Unterhaltsansprüchen wenn Jugnedliche in die Erstausbildung geht

Hat eine Jungendliche von 17 Jahren, die während der Ausbildung weiterhin bei der Mutter wohnen bleibt, immer noch einen Rechtsanspruch auf Unterhalt von Seiten ihres Vaters? Oder kommt es auch darauf an, wie viel sie in der Ausbildung verdienen wird?

Danke schonmal für die hoffentlich hilfreichen Antworten.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Oder kommt es auch darauf an, wie viel sie in der Ausbildung verdienen wird?

So ist es!
hier ist es erklärt:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhalt_minderjaeriger_kinder.php

Und ab dem 18. Geburtstag gilt dies:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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