Hat eine Jungendliche von 17 Jahren, die während der Ausbildung weiterhin bei der Mutter wohnen bleibt, immer noch einen Rechtsanspruch auf Unterhalt von Seiten ihres Vaters? Oder kommt es auch darauf an, wie viel sie in der Ausbildung verdienen wird?
Danke schonmal für die hoffentlich hilfreichen Antworten.
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weiter Unterhaltsansprüchen wenn Jugnedliche in die Erstausbildung geht
29. Januar 2007
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Frage vom 29. Januar 2007 | 15:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
weiter Unterhaltsansprüchen wenn Jugnedliche in die Erstausbildung geht
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#1
Antwort vom 29. Januar 2007 | 16:36
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 319x hilfreich)
Oder kommt es auch darauf an, wie viel sie in der Ausbildung verdienen wird?
So ist es!
hier ist es erklärt:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhalt_minderjaeriger_kinder.php
Und ab dem 18. Geburtstag gilt dies:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
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