Hallo,
ich schreibe im Namen meiner Schwester. Meine großer Schwester hat auf ihren Namen eine Fugreise fü sich, ihren Mann und ihrem Kind sowie unserer kleinen Schwester und dessen Freund gebucht. Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass sich meine kleine Schwester von ihrem Freund getrennt hat, der ihr das geld für die Reise vorgestreckt hätte ( zumindest während ihrer Bziehung). Nun haben sie gemeinsam beschlossen, dass sie ihren Ex mit nehmen sollen, da sie es sich eh nicht leisten kann und der Ex ihr es verständlicherweise nicht mehr vorsterecken will. Meine große Schwester hat sich nun bemüht, die kosten für die umbuchung gering zu halten. unsere kleine Schwester war damit einverstanden, weigert sich aber nun, so kurz vor der Reise, die Umbuchungsgebüren zu zahlen, weil sie das Geld nun für was anderes braucht. Wir haben rausgefunden, dass sie sich davon ein teures Tattoo machen lassen will. Sie behauptet auch auf einmal, dass wir übern ihren Kopf hinweg entschieden haben, was nciht stimmt, und dass sie ja mitgeflogen währe ( ja klar, mit dem ex wahrscheinlich noch in einem Zimmer wo nur ein bett steht) zudem währe es ein toller Spaß für meine große Schwester, den streit der beiden im urlaub ertragen zu müssen. Wir haben ihr mit Anwalt gedroht, sie meinte aber, dass wir ihr nix tun können, da sie ja in Ausbildung ist und wir somit rechtlich nicht an das geld kommen.
Nun die Frage: Stimmt das? Gibt es eine möglichkeit die Umbuchungsgebüren, die durch sie entstanden sind, zurück zu erhalten?
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weigerung Reisekosten
30. Juni 2014
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Frage vom 30. Juni 2014 | 13:30
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 36x hilfreich)
weigerung Reisekosten
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#1
Antwort vom 30. Juni 2014 | 14:05
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:
sie meinte aber, dass wir ihr nix tun können, da sie ja in Ausbildung ist und wir somit rechtlich nicht an das geld kommen
Auch wenn sie derzeit unpfändbar sein sollte, ein Urteil kann man 30 Jahre lange (und faktisch sogar unbegrenzt lang) vollstrecken lassen.
Die Schwester sollte auch wissen, daß es bei zukünftigen Arbeitgebern nicht gut ankommt, wenn man gleich mit einer Lohnpfändung die neue Stelle anfängt. Da kann dann schnell die Probezeit zuende sein...
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#2
Antwort vom 1. Juli 2014 | 23:32
Von
Status: Student (2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Naja, dafür müsste man aber erstmal belegen, dass mit der Schwester vereinbart war, dass sie ihren Flug und den ihres Freundes bezahlt und es sich hierbei nicht um ein Geschenk unter Geschwister handelt um günstig an einen BabySitter zu kommen.
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