Hallo, guten Morgen und eine schöne Woche...
wenn nun am 23. unser netter Richter das Urteil verkündet, dass wir 277,- KU zahlen müssen und statt dessen die Raten für die ETW nicht mehr...
dann würde ich gerne in Berufung gehen...
was unternimmt man denn, falls das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt wird, gibts sowas wie eine Vollstreckungsgegenklage ?
winkser
was tun gegen ein vorläufig vollstreckbares Urteil
15. November 2004
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Frage vom 15. November 2004 | 10:05
Von
Status: Lehrling (1979 Beiträge, 110x hilfreich)
was tun gegen ein vorläufig vollstreckbares Urteil
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 15. November 2004 | 12:30
Von
Status: Junior-Partner (5527 Beiträge, 457x hilfreich)
http://www.jweisgerber.de/Skript/Rechtsbehelfe/Vollstreckungsgegenklage/vollstreckungsgegenklage.html
Hallo träne,
sowas gibt es tatsächlich.
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"Anny
Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt "
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