>was kostet die Erstberatung und was ein Brief vom Anwalt?
Hallo Thx,
die Gebühr eines Anwalts bestimmt sich entweder nach dem Gegenstandswert (hier also 100,-) oder nach einer Honorarvereinbarung. Hier wäre eine gesetzliche Gebühr im außergerichtlichen Verfahren € 30,-. Wenn Sie zu mir kämen weil es Ihnen um´s Prinzip ginge, würde ich eine Honorarvereinbarung von z.B. € 60,-/Std. (bei zehnminutengenauer Abrechnung) vorschlagen.
Ansonsten würde ich dazu raten, die € 100,- zu zahlen, denn es lohnt sich wegen eines so niedrigen Betrages nicht, "ein Fass aufzumachen".
Beratungshilfe erhält man nur, wenn man bedürftig ist, nicht wegen der geringen Höhe des Gegenstandswertes.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Albrecht
Rechtsanwältin
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von Michaela Albrecht am 12.07.2004 11:33
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