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was ist das recht einer Minderjährigen mutter?

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was ist das recht einer Minderjährigen mutter?

Ich habe da mal eine Frage ,und zwar
Welche rechte habe ich als 16 Jährige mutter wenn der Vormund meines Kindes das Jugendamt ist?

[u]§ 1673 Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis
(1) Die elterliche Sorge eines Elternteils ruht, wenn er geschäftsunfähig ist.

(2) Das Gleiche gilt, wenn er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist. Die Personensorge für das Kind steht ihm neben dem gesetzlichen Vertreter des Kindes zu; zur Vertretung des Kindes ist er nicht berechtigt. Bei einer Meinungsverschiedenheit geht die Meinung des minderjährigen Elternteils vor, wenn der gesetzliche Vertreter des Kindes ein Vormund oder Pfleger ist; andernfalls gelten § 1627 Satz 2 und § 1628[/u]


Die "tatsächliche personensorge" habe ich dann ja , Beinhaltet ja aufenthaltsbestimmungrecht,namensgebung,das recht das kind zu erzihen usw.
So wie ich gelesen habe wenn das nicht richtig ist belehrt mich bitte.

So meine Frage zu diesen § wäre jetzt Da steht : Bei einer Meinungsverschiedenheit geht die Meinung des minderjährigen Elternteils vor, wenn der gesetzliche Vertreter des Kindes ein Vormund oder Pfleger ist

Heisst zb wenn der Vormund das Kind Fremdunterbringen möchte ,ich das aber nicht möchte ,geht meine meinung erstmals vor ,ausser ein Gericht würde dies anders entscheiden oder?

Wie gesagt wenn das Falsch ist belehrt mich bitte

Danke im voraus



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von Miilka1995 am 19.06.2011 18:08
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>was ist das recht einer Minderjährigen mutter?
quote:
Heisst zb wenn der Vormund das Kind Fremdunterbringen möchte ,ich das aber nicht möchte ,geht meine meinung erstmals vor ,ausser ein Gericht würde dies anders entscheiden oder?

Solange nicht auch du für eine Fremdunterbingung bist, entscheidet allein das Wohl des Kindes.
Das Jugendamt ist dafür veranwortlich, dieses zu wahren und gegebenfalls durch eine Inobhutnahme sicherzustellen.
Sollte ein Mitarbeiter des Jugendamtes also der Meinung sein, dass das Kind bei dir gefährdet sei oder ähnliches, kann er das Familiengericht anrufen, welches der Inobhutnahme dann zustimmen müsste.
Das kann allerdings auch erst nach der erfolgten Inobhutnahme geschehen.


von Nick_19 am 19.06.2011 18:27
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
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>was ist das recht einer Minderjährigen mutter?
Sagen wir mal so .
Das Jugendamt hat bedenken was das Kindeswohl angeht ,kann dies aber auch nur schätzen weil ich das kind nicht einen tag bei mir zuhause hatte ,bin ich aber bereit eine Familienhilfe in Anspruch zu nehmen ,die meinet wegen täglich nach dem wohl des kindes schauen kann ,wäre ich ja bereit die vom Jugendamt gesehende kindeswohlgefährdung abzuwenden .

Da hatte ich Gestern was gelesen das dass kind dann auch wieder herausgegeben werden muss ,wenn ich bereit bin die Gefährdung abzuwenden .
Ist das auch Richtig?


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von Miilka1995 am 19.06.2011 18:49
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>was ist das recht einer Minderjährigen mutter?
(3) Das Jugendamt hat im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten und mit ihnen das Gefährdungsrisiko abzuschätzen. Widersprechen die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt unverzüglich

1.
das Kind oder den Jugendlichen den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zu übergeben, sofern nach der Einschätzung des Jugendamts eine Gefährdung des Kindeswohls nicht besteht oder die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bereit und in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden oder
2.
eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen herbeizuführen.

Das meinte ich

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von Miilka1995 am 19.06.2011 19:02
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>was ist das recht einer Minderjährigen mutter?
Wo lebt denn das Kind? Warum hattest Du es denn nicht einen Tag? Da ist doch eine Vorgeschichte.

wirdwerden

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von wirdwerden am 19.06.2011 19:23
Status: Tao (8129 Beiträge)
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>was ist das recht einer Minderjährigen mutter?
quote:
Da hatte ich Gestern was gelesen das dass kind dann auch wieder herausgegeben werden muss ,wenn ich bereit bin die Gefährdung abzuwenden .
Ist das auch Richtig?

Nein, nicht so ganz.
Es muss möglichst mit einer Rückführung begonnen werden.
Diese verläuft davon abhängig, wie alt das Kind ist, wie lange es in einer Pflegestelle war und wie der Kontakt zu den Eltern ist.
Und die Vorrausetzung dafür wäre nicht deine Erklärung, die Gefährdung in Zukunft abwenden zu wollen, sondern vielmehr eine tatsächliche Möglichkeit für das Kind, gefährdungsfrei auswachsen zu können.

Es wäre villeicht sinnvoll, wenn du deine Situation etwas genauer schildern würdest.
Wie sieht deine lebenssituation insgesamt aus?
Was ist mit dem Vater?
Wie sieht es mit Schuldbildung oder Ausbildung aus?
Was ist mit den Großeltern?
Ist einer der beteiligten Personen (Du, Vater, Großeltern) bereits einmal für das Jugendamt in Erscheinung getreten?
Gab es schon irgendwelche Gerichtsverfahren, an denen eine dieser Personen beteiligt war?

Wann wurde das Kind geboren?
Was ist vor der Geburt bereits unternommen worden?
Was ist nach der Geburt geschehen?
Wo ist das Kind jetzt?
Was gibt es für Absprachen?
Was willst du daran ändern?
Wie ist der Konatkt zu den vernatwortlichen Jugenamtsmitarbeitern oder der Pflegestelle?
Von was für einer Gefährdung sprichst du?




von Nick_19 am 19.06.2011 19:42
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
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>was ist das recht einer Minderjährigen mutter?
Ich war im Kontackt mit jugendamt weil ich es mit der Schule nicht ganz so ernst genommen habe.
Was ich aber nun auch ändern werde,zumal ich meinem kind auch später ein vorbild sein möchte und meinem kind mit einem job was bieten möchte.
habe mich bereits an einer schule angemeldet und mir notfalls ,falls die schule keinen platz mehr hat mir ein jahres Praktikum gesucht zum anfang .

Ich lebe zusammen mit meinen Eltern.

Vor der Geburt des Kindes wurde nichts unternommen Weil es hiess die Vormundschafft geht zum Jugendamt aber das Kind lebt bei mir .
Davon sind wir alle ausgegangen .

Das kind wurde im Mai 2011 Geboren und wurde nach 2 wochen aus dem Krankenhaus entlassen und gleich in eine Pflegefamilie gegeben .

Mit dem Kindesvater bin ich noch zusammen,ihn habe ich auch schon bereits beim Jugendamt angesprochen aber das Jugendamt sagt er müsste die Vormundschafft wenn vor Gericht beantragen .

Das Jugendamt hat mir nicht wirklich eine Gefährdung genannt das ist ja das Problem auch als ich gefragt habe was von mir verlangt wird damit meine Tochter zu mir nachhause kommt ,konnte das Jugendamt mir dazu nichts sagen.


Ich weiss das ich mich im bezug auf Schule nicht gerade reif und verantwortungsvoll gezeigt habe ,aber ich bin bereit das jetzt zu ändern und werde dies auch ,und ausdemgrund bin ich der meinung die chance mit meiner Tochter hätte man mir einräumen sollen


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von Miilka1995 am 19.06.2011 19:58
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>was ist das recht einer Minderjährigen mutter?
Im übrigen ich habe besuchsrecht zu meinem Kind habe es also auch schon gesehen seitdem es in der Pflegefamilie ist .


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von Miilka1995 am 19.06.2011 20:00
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>was ist das recht einer Minderjährigen mutter?
Hast du nicht breits vor etwa einem Monat hier geschrieben?
Gleiches Alter von Kind und Mutter.
Gleicher Krankenhausaufenthalt
Gleiches Schulproblem.
Gleiche Lebenssituation.
Gleiches wirre Gerede bezüglich des Vaters.
Gleiches Problem.


von Nick_19 am 19.06.2011 20:03
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 45 User(n) bewertet)
 
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>was ist das recht einer Minderjährigen mutter?
In anderen Forums ja .
Hier noch nicht nein


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von Miilka1995 am 19.06.2011 20:05
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>was ist das recht einer Minderjährigen mutter?
Nick, Du hast recht. Kam mir doch so bekannt vor.

wirdwerden

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von wirdwerden am 19.06.2011 20:05
Status: Tao (8129 Beiträge)
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