>was ist das recht einer Minderjährigen mutter?
quote:
Da hatte ich Gestern was gelesen das dass kind dann auch wieder herausgegeben werden muss ,wenn ich bereit bin die Gefährdung abzuwenden .
Ist das auch Richtig?
Nein, nicht so ganz.
Es muss möglichst mit einer Rückführung begonnen werden.
Diese verläuft davon abhängig, wie alt das Kind ist, wie lange es in einer Pflegestelle war und wie der Kontakt zu den Eltern ist.
Und die Vorrausetzung dafür wäre nicht deine Erklärung, die Gefährdung in Zukunft abwenden zu wollen, sondern vielmehr eine tatsächliche Möglichkeit für das Kind, gefährdungsfrei auswachsen zu können.
Es wäre villeicht sinnvoll, wenn du deine Situation etwas genauer schildern würdest.
Wie sieht deine lebenssituation insgesamt aus?
Was ist mit dem Vater?
Wie sieht es mit Schuldbildung oder Ausbildung aus?
Was ist mit den Großeltern?
Ist einer der beteiligten Personen (Du, Vater, Großeltern) bereits einmal für das Jugendamt in Erscheinung getreten?
Gab es schon irgendwelche Gerichtsverfahren, an denen eine dieser Personen beteiligt war?
Wann wurde das Kind geboren?
Was ist vor der Geburt bereits unternommen worden?
Was ist nach der Geburt geschehen?
Wo ist das Kind jetzt?
Was gibt es für Absprachen?
Was willst du daran ändern?
Wie ist der Konatkt zu den vernatwortlichen Jugenamtsmitarbeitern oder der Pflegestelle?
Von was für einer Gefährdung sprichst du?
von Nick_19 am 19.06.2011 19:42
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