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was gegen selbstbegünstigendes Gutachten tun?

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>was gegen selbstbegünstigendes Gutachten tun?

@jkanuff

Gegen eine eigene Sichtweise ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Aber auch nicht gegen eine offene Diskussion mit Personen, die diese Sichtweise nicht teilen, oder?

Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, wie mir das ganze hier erscheint. Man sollte auch in Betracht ziehen, dass die eingene Sichtweise bzw. Rechtsmeinung nicht die einzig wahre ist. In der Juristerei ist es nuneinmal so, dass zu einem Thema diverse Rechtsmeinungen vertreten werden können. Welcher Rechtsmeinung evtl. dann irgendwann einmal der BGH folgt, ist grundsätzlich offen. Auch wenn bereits BGH-Entscheidungen vorliegen, heißt das nicht, dass sich die Rechtssprechung evtl. wieder ändert. Das hat dann aber nichts mit Verfolgung oder Verschwörung zu tun.




von Eidechse am 30.05.2012 09:24
Status: Unsterblich (3513 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 69 User(n) bewertet)

>was gegen selbstbegünstigendes Gutachten tun?
Hallo InsoFlo,

mag in vielen Fllen so sein,

aber mein Einwand gegen diese Sichtweise:

Zuschlge:
wenn ein Insolvenzverwalter sein Geld beim Verramschen verdient braucht er die paar Zuschlge eh nicht;

wenn auf der Gerichtsseite jemand mitverdient oder Profitiert wird ihm das auch eher egal sein denn er wird auch nur seinen eigenen Nutzen im Auge haben ...

Renomm im Falle der Verschwrung:

dann hat fr die Beteiligten etwas anderes oberste Prioritt,

nmlich ausschliesslich der eigene Vorteil !!!

Das kann man meiner Ansicht nach alles so geschickt machen das es erst mal keiner merkt der nicht sein Augenmerkt direkt darauf hat.

ich dachte die Verbraucherinsolvenzen werden von eher ehrenamtlich Ttigen als von Insolvenzverwaltern durchgefhrt?

Gru

Jrgen



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von jkanuff am 30.05.2012 11:19
Status: Legende (425 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>was gegen selbstbegünstigendes Gutachten tun?
Hallo Eidechse,

ich bin Betroffener, kein Kenner der Materie,
möchte ich nochmal klar stellen.

Ich kenne nur meinen eigenen Fall und mache mir dazu so meine Überlegungen die ich hier bekannt mache und zur Diskussion stelle!

Für mich ist deshalb meine eingene Sichtweise die vordringlich Naheliegendste die ich selbstverständlich zu verifizieren versuche.

Gruß

Jürgen



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von jkanuff am 30.05.2012 11:25
Status: Legende (425 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>was gegen selbstbegünstigendes Gutachten tun?
quote:
ich dachte die Verbraucherinsolvenzen werden von eher ehrenamtlich Ttigen als von Insolvenzverwaltern durchgefhrt?


Nein. Das mit den Ehrenamtlichen betrifft allenfalls das Schuldenbereinigungsverfahren, welches dem Verbraucherinsolvenzverfahren vorgeschaltet ist - und die nehmen auch wenigstens ein bisschen Geld. Die Caritas hier vor Ort nimmt bspw. um die 150 Euro.

Für die Durchführung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens werden regelmäßig auch die Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer etc. zum Treuhänder bestellt, die auch in Regelinsolvenzen den Verwalter spielen dürfen. Allerdings sind die Verbraucherinsos nicht annähernd so lukrativ. Schafft der Treuhänder im ersten Jahr den Abschluss, dann sind in einem Nullverfahren um die 1.600 Euro drin - für die ganzen sechs Jahre wohlgemerkt! Gewinnbringend sieht, denke ich, anders aus...


VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO: "Dem REDLICHEN Schuldner...""


von guest-12304.12.2012 09:02:19 am 30.05.2012 14:01
Status: Legende (487 Beiträge)
Userwertung:  3,6  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>was gegen selbstbegünstigendes Gutachten tun?
Hallo InsoFlo,

danke für die Aufklärung.

dann muss ich etwas das ich mal mitgelesen habe grundsätzlich falsch verstanden oder in Erinnerung haben.

Gruß

Jürgen



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von jkanuff am 30.05.2012 16:09
Status: Legende (425 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>was gegen selbstbegünstigendes Gutachten tun?
Offensichtlich bist auch Du ein sogenannter Einzelfall laut der Interessesvereinigung der Insolvenzverwalter und darfst dich von nun an zum Kreis der zahlreichen Betroffenen zählen, die hilflos der willkürlichen Machenschaften eines vorläufigen Verwalters/ Verwalters ausgeliefert ist. Gleich wohl ich mich selbst seit 4 Jahren gegen die verwerfliche und befremdliche Arbeitsweise meines Verwalters zu wehren versuche, scheint dies zumindest für mich nahezu ein aussichtsloses Unterfangen zu sein. Sicherlich steht es mir weder zu, noch liegt es in meiner Absicht die Gesamtheit eines Berufstandes abwertend darzustellen, jedoch ist das Leugnen der Vielzahl der schwarzen Schafe unter den IV ebenso unangebracht.
Gerade die rechtschaffenden IV sollten doch an einem Ausschluß dieser "vermeintlichen" Kollegen interessiert sein.
Obwohl mehrere führende Insolvenzrechtler seit Jahren die kriminellen Entwicklungen unter den IV beklagen, so auch z. B. Herr Prof. Dr. Haarmeyer, scheint sich die Politik dem Thma vollig zu verschliessen. Es dürften mittlerweile tausende von Schuldnern, Gläubigern und Arbeitnehmern sein, die Opfer skrupelloser Verfahrensabwicklungen wurden. Bürger eines hochgelobten Rechtsstaates, die ohne jeglichen Schutz und Kontrolle zum Spielball des IV wurden. Der IV als ein Inquisitor im 21.Jahrhundert. Wer sich gegen ihn stellt, findet keinerlei Unterstützung in unserem Staat, vor allem nicht von der Justiz oder der Strafverfolgungsbehörden. Wenn man Glück oder Beziehungen hat, vermag die Presse etwas zu bewirken. Ob dies letzlich allerdings zum Erfolgt führt ist allerdings fraglich. Ich sebst werde meinen Kampf gegen das erlebte Unrecht fortführen, auch wenn ich augenscheinlich gegen Windmühlen anrenne.

Gruß Webel 202

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von Webel 202 am 19.06.2012 12:14
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>was gegen selbstbegünstigendes Gutachten tun?
Kann es nicht schlicht und ergreifend vielmehr Fakt sein, dass der Gesetzgeber den Insolvenzverwaltern gewisse Rechte eingeräumt hat, die dem Schuldner (natürlich) sauer aufstoßen, weil sie ihn in seinen Rechten beschneiden?

Niemand hat behauptet, dass ein Insolvenzverfahren ein Spaziergang ist. Sollte Ihnen jemand in Ihrem Bekanntenkreis diesen Bären aufgebunden haben, dann teeren und federn Sie doch bitte DEN!

Ich sage Ihnen jetzt einmal was über den Alltag im Insolvenzbüro!

Über Schuldner, die denken, dass Gesetze für alle gelten sollen - außer natürlich für sie selbst;
über Schuldner, die sich für schlauer als der IV halten und meinen, ihn mit linken Tricks ausschmieren zu können;
über Schuldner, die meinen, Einkünfte und Vermögen verschweigen zu können und der dumme IV bekommt es nicht heraus;
über Schuldner, die heimlich massebefangenes Vermögen veräußern und die dafür kassierte Kohle behalten;
über Schuldner, die dem IV durch querulatorische Eingaben an das Insolvenzgericht das Leben zur Hölle machen, weil das Gericht verpflichtet ist, den Vorwürfen des Schuldners nachzugehen und den IV deswegen zur (zeitraubenden) Stellungnahme auffordern muss;
über Schuldner, die beharrlich die Zusammenarbeit verweigern, dadurch dafür sorgen, dass das Verfahren nicht zwei sondern fünf Jahre dauert und dafür nicht einmal abgestraft werden, weil sich die meisten Gläubiger zu bequem sind, für die Stellung eines Versagungsantrags vor Gericht zu erscheinen

USW.!

Natürlich ist der Schuldner immer das arme Opfer, der Verwalter immer nur der böse Rechtsverdreher, der sich am Elend des Schuldners persönlich bereichern will. So oder so ähnlich ist das Image der Insolvenzverwalter in der Öffentlichkeit.

Aber keiner sieht, warum der IV ggf. dazu gezwungen war, den Schuldner per Haftbefehl vor das Insolvenzgericht schleifen zu lassen, weil dessen Auskünfte unabdingbar für die weitere Verfahrensbearbeitung sind und der sie partout nicht herausrücken wollte;
keiner sieht, dass der Treuhänder in einem Verbraucherinsolvenzverfahren für sechs (!) Jahre selten mehr als insgesamt 1.600 (!!) Euro bekommt, was im Vergleich zum Aufwand absolut lächerlich ist;
keiner sieht, dass der IV/TH seine Vergütung nicht - wie viele meinen - für schicke Autos, Urlaub und Shoppingtouren verprassen kann, sondern davon Telefon, Porto, Büromaterial, diverse Auslagen (Sprit, Parktickets - Stichwort: Gerichtstermine!) und nicht zu vergessen, seine Mitarbeiter bezahlen muss...

Diese Liste ließe sich unendlich fortführen. Mir geht es darum, einen kurzen Ausriss von dem Aufriss aufzuzeigen, den ein IV/TH betreiben muss - und vor allem, was ihm blüht, wenn der Schuldner nicht mitzieht.

Ich lehne mich jetzt weit aus dem Fenster und behaupte, es gibt deutlich mehr schwarze Schafe unter den Schuldnern als unter den Verwaltern. Trotzdem jammern immer nur die Schuldner über die angeblich ach so ungerechte Behandlung durch den IV. Aber IV dürfen nicht jammern, obwohl es mehr als genug Schuldner gibt, die ihnen allen Grund dazu geben!

In diesem Sinne...

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO: "Dem REDLICHEN Schuldner...""


von guest-12304.12.2012 09:02:19 am 20.06.2012 09:15
Status: Legende (487 Beiträge)
Userwertung:  3,6  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>was gegen selbstbegünstigendes Gutachten tun?
quote:
Sicherlich steht es mir weder zu,...Berufstandes abwertend darzustellen, jedoch ist das Leugnen...ebenso unangebracht.
Gerade die rechtschaffenden IV sollten doch an einem Ausschluß dieser "vermeintlichen" Kollegen interessiert sein.

Schade, aber wie ich bereits erwähnte, sollte eben nicht der Eindruck erweckt werden, ich würde alle IV ausnahmslos in ein schlechtes Licht stellen wollen. Anhand meiner Ausführung nahm ich eigentlich an, das dies deutlich werden würde. Meine einzige Kritik war in erster Linie als Aufruf an alle rechtschaffenden IV zu verstehen, sich zukünftig der Situation zu stellen und vereint gegen dieses Übel aus den eigenen Reihen vorzugehen.
Das hierfür allerdings keine erkennbare Bereitschaft besteht, wird auch durch die Stellungnahme vom 19.04.2012 leider aufgezeigt. Ohne über die maßgebenden Hintergründe im Enzelnen spekulieren zu wollen, so besteht de facto keinerlei Interesse die erhobenen konkreten Anschuldigungen seiten der ständig wachsenden Zahl anerkannter Kritiker, wie z.B. führender Insolvenzrechtler und ehm. IV, offiziell anzuerkennen. Für das hieraus wachsende, äußerst schlechte Image der IV werden fälschlicher Weise die Schuldner betrachtet,aber wer glaubt schon ernsthaft einem Dieb. Laut Prof. Paulus ist dies der vergleichbare gesellschaftliche Stellenwert eines Schuldners, der demzufolge eine gnadenlose Ausgrenzung erfährt.In Anbetracht meiner pers. Erfahrungen eine durchweg treffende Feststellung.

Das mir grundsätzlich der Wunsch nach Teeren und Federn bestimmter Personen nicht ganz fremd ist, vermag ich nach all dem zugemuteten Übel wohl kaum von der Hand weisen.
Das dies im hiesigen Fall allerdings abgeleitet wurde, erscheint mir doch sehr fragwürdig zu sein. Es bleibt letztlich für mich nur zu vermuten,dass meine Ausführung eine Form der groben Mißachtung der üblich festgelegten Rollenverteilung eines Schuldners wiederspiegelte, die man nicht zu kommentieren beabsichtigte, sondern in bewehrter Art und Weise begegnete, in dem seine Glaubwürdigkeit aberkannt wird. Frei nach dem Motto, der Schuldner ist stets ein kriminell handelnder Opportunist, der die Verantwortung für sein persönliches Scheitern gerne bei anderen sucht. Die Welt ist zu meinem Erstaunen für einige eben nur schwarz oder weiss.
In der Folge, dass Sie ohne zwingend notwendige Kenntnisse und Informationen zur Sache oder zu meiner Person allein aufgrund Ihrer persönlich erfahrenen Widrigkeiten in unterschiedlichen Verfahren eine permanente vorverurteilende Grundhaltung gegenüber allen Schuldner einnehmen, so auch gegen mich....
Es erfordert sicherlich keinerlei Staatsexsamen einer juristischen Fakultät, um die äußerst bedenkliche Feststellung zu treffen, dass dies nicht im Einklang mit unserer gültigen Gesetzgebung steht,sondern ein elementare Verstoss gegen bestehende Grundrechte zu bewerten ist.
Auch wenn der IV nicht die Interessen des Schuldners vertritt und dieser zu dem unbestritten eine Mitwirkungspflicht besitzt, so gibt es dem IV dennoch nicht das Recht, willkürliche Unterstellungen zu erheben.
Zweifellos räume auch ich ein, stets die besondere Situation des Schuldners hinsichtlich der Glaubwürdigkeit im ausreichenden Masse zu berücksichtigen.

Auch wenn des Weitern die erwähnten besonderen und umfassenden Befugnisse eines IV in meinem Verfahren ohne Bedeutung blieben, völlige Untätigkeit des IV, so ist doch bis heute mein gesamtes Rechtsverständnis massiv in Frage gestellt worden. Angesichts der gegenwärtigen Praxis in der Verfahrensabwicklung ist ein eventueller Missbrauch der Befugnisse durch fehlende geeignete Kontrollmechnismen nicht vorgebeut.Ein notwendiger Handlungsbedarf wird von den Verantwortlich nicht gesehen...Das einem Kriminalbeamter bei der Verfolgung schwerster Gewaltverbrechen durch den Gesetzgeber nicht annähert die gleichen Befugnisse pauschal einräumt werden, sondern nur auf begründeten Antrag bei Gericht oder StA erlangt werden können(Kontrollmechnismus)ist doch bezeichnent. Einem Beamten scheint der Gesetzgeber nicht gleichem Massen zu trauen, wie einem Freiberufler und zumeist Juristen.Das dies lt. BGH rechtlich nicht zu beanstanden ist, rechtfertigt diesen Umstand als solches sicherlich nicht.


Gleich wohl meine hiesigen Ausführung sehr kritisch und unter dem Einfluss der vorliegenden Stellungnahme für eine angespannte Grundstimmung sorgte, möchte ich darauf verweisen, um eine offenen und ehrlichen, sowie rein sachorientierte Stellungnahme bemüht gewesen zu sein. Da ein jeder durch seine persönlichen Erfahrung unweigerlich geprägt wird, mag ungewollt eine unangebrachte Wortwahl als unsachlich und demnach vorschnell missverstanden werden. Hierfür möchte ich mich im Falle dessen grundsätzlich entschuldigen.
Gruß
Webel 202

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von Webel 202 am 27.06.2012 17:55
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>was gegen selbstbegünstigendes Gutachten tun?
Hallo Webel 202

das der Gutachter automatisch auch zum Insolvenzverwalter bestellt wird ist das Grundübel des Insolvenzantragsverfahrens.

Nach meinen Erkundigungen wird dies extra gemacht damit der Insolvenzverwalter auch nicht rentierliche Verfahren übernimmt,
denn für 65.- €/Std. und ca. 2000.- € Gesamtkosten alleine würde sonst wohl kein Anwalt solche Aufträge übernehmen,
denn die meisten Fachanwälte wollen heute eigentlich 200.- €/Std. haben um sich angemessen bezahlt zu fühlen.

Wenn man bedenkt das sie davon ihren Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten müssen und auch ihre Angestellten davon bezahlt werden wollen scheint mir die Größenordnung verständlich.

Wenn sie jedoch das Geld nicht über das Gericht bekommen müssen sie sich ihre Bezahlung halt anders sichern, und das ist gesetzlich gesehen grundsätzlich kriminell !!!


Das irrige Schwarz-Weiss-Denken:

Insolvenzverwalter immer gut
Schuldner immer schlecht

ist wohl nicht nur hier im Forum weit verbreitet
und macht es den Betrügern leicht.


Leider habe ich auf meine Ursprungsfrage keine brauchbare Antwort erhalten.

Ich habe deshalb den Insolvenzverwalter bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt!

Als nächstes folgen Strafanzeigen gegen den Insolvenzrichter ohne den nichts läuft,

und gegen den Mitarbeiter der Bank der das illegale Verfahren betreibt.

Meiner Überzeugung nach kann der Betrug in meinem Falle nur funktionieren wenn alle dieses Personen zu ihrem eigenen Vorteil zusammenarbeiten.

Als Entlohnung dienen meiner Ansichtnach der Profit aus billigst verramschtem Vermögen des Gläubigers wenn der Insolvenzverwalter machen kann was er will.

Mal sehen was dabei rauskommt!

Ich werde später über den Erfolg/Misserfolg an dieser Stelle berichten.

Dazu passt ironisch auch das Motto dieses Portals:

so einfach kann Recht sein!

Gruß

Jürgen



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von jkanuff am 27.06.2012 20:41
Status: Legende (425 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>was gegen selbstbegünstigendes Gutachten tun?
"Ich habe deshalb den Insolvenzverwalter bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt!

Als nächstes folgen Strafanzeigen gegen den Insolvenzrichter ohne den nichts läuft,

und gegen den Mitarbeiter der Bank der das illegale Verfahren betreibt."

LOL, warum nicht auch gegen Finanz- und Justizminister?

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."


von bear am 28.06.2012 12:48
Status: Unsterblich (2477 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 27 User(n) bewertet)


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