>was gegen selbstbegünstigendes Gutachten tun?
Kann es nicht schlicht und ergreifend vielmehr Fakt sein, dass der Gesetzgeber den Insolvenzverwaltern gewisse Rechte eingeräumt hat, die dem Schuldner (natürlich) sauer aufstoßen, weil sie ihn in seinen Rechten beschneiden?
Niemand hat behauptet, dass ein Insolvenzverfahren ein Spaziergang ist. Sollte Ihnen jemand in Ihrem Bekanntenkreis diesen Bären aufgebunden haben, dann teeren und federn Sie doch bitte DEN!
Ich sage Ihnen jetzt einmal was über den Alltag im Insolvenzbüro!
Über Schuldner, die denken, dass Gesetze für alle gelten sollen - außer natürlich für sie selbst;
über Schuldner, die sich für schlauer als der IV halten und meinen, ihn mit linken Tricks ausschmieren zu können;
über Schuldner, die meinen, Einkünfte und Vermögen verschweigen zu können und der dumme IV bekommt es nicht heraus;
über Schuldner, die heimlich massebefangenes Vermögen veräußern und die dafür kassierte Kohle behalten;
über Schuldner, die dem IV durch querulatorische Eingaben an das Insolvenzgericht das Leben zur Hölle machen, weil das Gericht verpflichtet ist, den Vorwürfen des Schuldners nachzugehen und den IV deswegen zur (zeitraubenden) Stellungnahme auffordern muss;
über Schuldner, die beharrlich die Zusammenarbeit verweigern, dadurch dafür sorgen, dass das Verfahren nicht zwei sondern fünf Jahre dauert und dafür nicht einmal abgestraft werden, weil sich die meisten Gläubiger zu bequem sind, für die Stellung eines Versagungsantrags vor Gericht zu erscheinen
USW.! Natürlich ist der Schuldner immer das arme Opfer, der Verwalter immer nur der böse Rechtsverdreher, der sich am Elend des Schuldners persönlich bereichern will. So oder so ähnlich ist das Image der Insolvenzverwalter in der Öffentlichkeit.
Aber keiner sieht, warum der IV ggf. dazu gezwungen war, den Schuldner per Haftbefehl vor das Insolvenzgericht schleifen zu lassen, weil dessen Auskünfte unabdingbar für die weitere Verfahrensbearbeitung sind und der sie partout nicht herausrücken wollte;
keiner sieht, dass der Treuhänder in einem Verbraucherinsolvenzverfahren für sechs (!) Jahre selten mehr als insgesamt 1.600 (!!) Euro bekommt, was im Vergleich zum Aufwand absolut lächerlich ist;
keiner sieht, dass der IV/TH seine Vergütung nicht - wie viele meinen - für schicke Autos, Urlaub und Shoppingtouren verprassen kann, sondern davon Telefon, Porto, Büromaterial, diverse Auslagen (Sprit, Parktickets - Stichwort: Gerichtstermine!) und nicht zu vergessen, seine Mitarbeiter bezahlen muss...
Diese Liste ließe sich unendlich fortführen. Mir geht es darum, einen kurzen Ausriss von dem Aufriss aufzuzeigen, den ein IV/TH betreiben muss - und vor allem, was ihm blüht, wenn der Schuldner nicht mitzieht.
Ich lehne mich jetzt weit aus dem Fenster und behaupte, es gibt deutlich mehr schwarze Schafe unter den Schuldnern als unter den Verwaltern. Trotzdem jammern immer nur die Schuldner über die angeblich ach so ungerechte Behandlung durch den IV. Aber IV dürfen nicht jammern, obwohl es mehr als genug Schuldner gibt, die ihnen allen Grund dazu geben!
In diesem Sinne...
VG
InsoFlo
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"§ 1 InsO: "Dem REDLICHEN Schuldner...""
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