was darf der Gerichtsvollzieher?

2. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
tom_tayler1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
was darf der Gerichtsvollzieher?

Hallo,wer kann mir auf folgende Fragen antworten:

was passiert wenn ich dem Gerichtsvolzieher nicht öffne?
Muss er den nächsten Besuch ankündigen?
Beantragt er einen Durchsuchungsbeschluss?
Was passiert wenn er einen Durchsuchungsbeschluss hat?
Kann er meine Wohnung auch in meiner Abwesenheit öffnen lassen, oder muss er vorher den Besuch ankündigen?
Bekommt man über den Beschluss eine Nachricht?
Kann man sich gegen so einen Beschluss zur Wehr setzen?

Bin gespannt auf die Antworten!



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Im Normalfall wird der GV versuchen, in die Wohnung zu kommen. Wenn der Schuldner mehrfach nicht erreichbar ist, kann er einen Durchsuchungsbeschluss beantragen und die Wohnung öffnen lassen.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Verlangen zurückgeben."

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#2
 Von 
tom_tayler1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn aber der Schuldner wirklich nicht zu Hause ist,woher soll er dann wissen ob der Gerichtsvollzieher in besuchen wollte?

Muss er also nicht eine Benachrichtigung
hinterlassen?

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#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ja das tut er, aber einfacher und billiger wäre es einfach aufzumachen - auch ein gerichtsvolzieher kostet geld was der schuldner zahlen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rotegazelle
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 12x hilfreich)

Mein Tip, stelle Dich mit deinem, für Deinen Bezirk zuständigen, Gerichtsvollzieher gut. In der Regel sind das umgängliche Menschen und haben doch einen großen Spielraum was Deine Schulden betrifft. Du kannst auch mit Ihm Ratenzahlung ausmachen und ähnliches.
Nach dem Motto wie es in den Wald hinein ruft so schallt es zurück, also ich habe mit der freundlichen Tour immer Glück gehabt und der Gerichtsvollzieher hat mir immer die Luft verschafft, die ich brauchte um Geld aufzutreiben.
Ganz anders sind natürlich alle privaten Geldeintreiber zu behandeln, die schmeißt Du gleich alle raus. Am besten mit der Schrotflinte im Anschlag :-)))
Gruß

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#5
 Von 
guidowr
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Tip:www.forum-schuldnerberatung.de
Da erhalten Sie alle Infos zu diesem Thema. Alternative: ZPO lesen. Weitere Alternative "Zwangsvollstreckung für Anfänger", C.H.Beck Verlag, ca.19 Euro

PS: Nur mal so nebenbei - nicht der GVZ beantragt eine Durchsuchung sondern der Gläubiger ;)

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#6
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

"wenn aber der Schuldner wirklich nicht zu Hause ist,woher soll er dann wissen ob der Gerichtsvollzieher in besuchen wollte?

Muss er also nicht eine Benachrichtigung
hinterlassen?"

-> muss nicht, macht er aber meistens.

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#7
 Von 
Clara26
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn der GV auf seinem Pfändungsprotokoll vermerkt, dass die äußere Aufmachung der Wohnung bzw. ein Blick durchs Fenster, keine pfändbare Habe vermuten lässt, dann wird in der Regel kein Durchsuchungsbeschluss beantragt. Wäre dann halt nicht wirtschaftlich. Er wird Dich zwei bis drei Mal aufsuchen, dann eine Mitteilung hinterlassen, dass er da war und wann er wieder vorbei schaut und er wird darauf hinweisen, dass der Schuldner selbst oder ein Angehöriger dann da sein soll. Ist trotzdem niemand anzutreffen, hat man meistens erstmal Ruhe, bis der GV wieder kommt. Aber wie schon gesagt wurde, das kostet jedes Mal. Ausßerdem könnten in der Zwischenzeit natürlich vom Gläubiger andere Möglichkeiten zur Realisierung der Forderung, z.B. Kontopfändung, Abgabe der EV, Lohnpfändung, genutzt werden. GV sind keine bösen Menschen!!!! Einfach mal die Tür aufmachen....

-----------------
"Clara26"

-- Editiert von Clara26 am 08.03.2005 08:22:08

-- Editiert von Clara26 am 08.03.2005 08:24:36

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