>wann gilt ein einschreiben als zugestellt ?
am einfachsten ist das beim einwurfeinschreiben. das wird behandelt, wie jeder normaler brief. es genügt, das es bis 18.00 uhr in den briefkasten des empfängers geworfen wird. dann geht es noch am gleichen tag zu.
anders ist es beim übergabeeinschreiben (rückschein). hier tritt der zugang erst mit tatsächlicher aushändigung ein. daran ändert sich auch nichts, wenn der postbote einen benachrichtigungszettel hinterlässt.
nach diesen grundsätzen hätte es aber der empfänger in der hand, den zugang zu vereiteln, indem er einfach nicht zur post geht. was natürlich nicht sein kann. die lösung erfolgt über die rechtskonstruktion der zugangsverhinderung. holt der empfänger die abholbereite einschreibesendung trotz ordnungsgemäßer benachrichtigung nicht ab, obwohl ihm das möglich wäre, so geht dies zu seinen lasten. dies ist ausfluss von treu und glauben gem. § 242 und bedarf im einzelfall ner besonderen begründung. bei nem riesenverein, wie premiere, der ja auch besondere organisationspflichten hat, dürfte man die voraussetzungen recht leicht bejahen können.
das sind die dogmatischen grundsätze. nach wie vielen tagen die gerichte konkret bereit sind, den zugang wegen vereitelung zu fingieren, wäre noch nachzuschauen.
einen passus, wonach der zugang am dritten tag als bewirkt gilt, wird man im bgb wohl nicht finden. ich kenne das nur aus dem verwaltungsrecht.
noch ne frage zum schluss. warum eigentlich einschreiben rückschein und nicht nur ein einwurfeinschreiben ? kostet weniger, der zugang ist sicherer und hat den gleichen beweiswert.
von ein_narr am 20.01.2006 10:46
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