vw lupo motorschaden

16. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jan Reiners
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
vw lupo motorschaden

Hallo,
im Frühjahr 2001 habe ich einen VW Lupo (Bj. 99) bei einem VW-Vertragshändler gekauft. Am 05.01.2003 erlitt mein Auto einen kapitalen Motorschaden und das aufgrund eines Konstruktions-fehlers am Motor, der VW seit 2000 bekannt war. Dieser Fehler bewirkt, dass sich auf Kurzstrecken Kondenswasser in der Ölwanne bildet, dieses kann bei Minusgraden unter -8 einfrieren und so einen Motorschaden verursachen. Da der Fehler VW seit 2000 bekannt war, hätte der Verkäufer mich doch beim Abschluss des Kaufvertrages darauf aufmerksam machen müssen, dass eine Kurbelgehäuseentlüftung diesem Problem Abhilfe schafft. Da ich aus der Garantiezeit raus bin, möchte VW nicht die Kosten für den Motorschaden übernehmen.
Meine Frage:"Habe ich nicht einen Anspruch auf Anfechtung des KV wegen arglistigem Verschweigen des VW- Vertragshändlers?"
Ich bin über jede Antwort sehr dankbar.
MfG Jan R.

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
consulting
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Der SPIEGEL berichtete auch gerade darüber.

Rechtsschutzversichert?
Ich würde ganz hart vorgehen.
Ursache: Dummheit bei VW.
Arglist: Keine Warnung an Besitzer (via ADAC, TV-Magazine etc.)
Wirkung: Dein Schaden.

Hätte gern selbst dein Schicksal. Gäbe ein Fest, VW langzuziehen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blacksheep02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe ein ähnliches Problem. Habe mir vor 3 Wochen einen Golf 4 gekauft, jedoch bei einem Händler, der im Kundenauftrag verkaufte (also Privatkauf). Nach 3 Wochen habe ich nun einen Motorschaden. Auch hier liegt es an der Kurbelgehäuseentlüftung, ein bekanntes Golf4-Problem. Wir wurden leider nicht darauf hingewiesen.
Kulanzantrag bei VW fiel negativ aus, da dass Auto nicht vollständig Checkheft gepflegt ist.

Kann ich denn da nichts machen? Weder beim Verkäufer, noch bei VW?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
ein bekanntes Golf4-Problem

Wie kam es denn zum Schaden wenn es doch so bekannt war?



Bei VW kommst du erstmal nicht weiter, da du keine vertragliche Beziehung mit denen hast.
Und beim Privatverkäufer müsste man wissen ob die Gewährleistung ausgeschlossen war ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blacksheep02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Na ja, im Nachhinein habe ich gemerkt, dass es bekannt ist, weil es eben schon viele hatten beim Golf 4. Dass wissen auch eigentlich nur KFZ-Mechaniker die bei VW arbeiten. Keine Ahnung ob die Vorbesitzer darauf aufmerksam gemacht wurden!

Nein, da Privatkauf existiert keine Gewährleistung.

Aber dass kann doch nicht sein, nach 3 Wochen...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Dass wissen auch eigentlich nur KFZ-Mechaniker die bei VW arbeiten.

Also kann man nicht per se unterstellen, das der Verkäufer dies wissen musste ... schade ...

Man müsste ihm dann schon arglistige Täuschung nachweisen.
Also nachweisen, das er von dem Problem vor dem Verkauf informiert war, nicht nur abstrakt sondern detailliert.


Eine andere Möglichkeit wäre noch den Vertrag zu prüfen ob hier nicht ein sogenanntes verbotenes Umgehungsgeschäft vorliegt, also der Privatverkäufer nicht nur vorgeschoben war ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

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