>vorzeitige Schlüssel-Rückgabe
Sollte jedoch der Vermieter die Wohnung vor Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist bereits wieder nutzen, in dem er dort Bauarbeiten durchführt oder sogar schon neu vermietet, ist ab dem Zeitpunkt der Neunutzung von dem Ex-Mieter keine Miete und auch keine Nebenkosten mehr zu entrichten.
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" In der Ruhe liegt die Kraft."
von Felsenbirne am 13.10.2008 09:31
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