vorzeitige Schlüssel-Rückgabe

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vorzeitige Schlüssel-Rückgabe

Mieter kündigt gem. gesetzl. Kündigungsfrist zum 31.10.2008, gibt jedoch den Wohnungsschlüssel bereits am 10.10. ab.

Hat er auch nur bis zum 10.10. Miete zu zahlen ?


von icecycle am 12.10.2008 16:36
Status: Unsterblich (2102 Beiträge)
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>vorzeitige Schlüssel-Rückgabe
Ja


von aabb am 12.10.2008 17:21
Status: Philosoph (656 Beiträge)
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>vorzeitige Schlüssel-Rückgabe
generell muss der mieter bis zum 31.10. die miete zahlen. denn so lange läuft sein mietvertrag. wenn er vorzeitig seinen schlüssel abgibt, ist das seine entscheidung, es sei denn vermieter und mieter haben vereinbart, dass der mieter ab diesem zeitpunkt keine miete mehr zahlen muss. so sehe ich das zumindest,

grüße


von Úedipus am 12.10.2008 17:27
Status: Philosoph (798 Beiträge)
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>vorzeitige Schlüssel-Rückgabe
--- editiert vom Admin


von guest123-2094 am 12.10.2008 23:52
Status: Junior (60 Beiträge)
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>vorzeitige Schlüssel-Rückgabe
Sollte jedoch der Vermieter die Wohnung vor Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist bereits wieder nutzen, in dem er dort Bauarbeiten durchführt oder sogar schon neu vermietet, ist ab dem Zeitpunkt der Neunutzung von dem Ex-Mieter keine Miete und auch keine Nebenkosten mehr zu entrichten.




-----------------
" In der Ruhe liegt die Kraft."


von Felsenbirne am 13.10.2008 09:31
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