Hallo,
kann ich vorzeitig einen Mietvertrag kündigen, wenn folgende Situation vorliegt und mit welcher Begründung?
Situation:
Mein Mieter, mit ihm habe ich einen befristeten Mietvertrag auf zwei Jahre, hat eine 17 jährige Freundin, die jetzt auch dort wohnt (1-Zimmer Appartment). Diese besagte Freundind ist zum wiederholten Male, trotz mehrfacher mündlicher Ermahnung, beim unbefugten benutzen, aneignen diverser Sachen (z.B. Kleinigkeiten wie Waschmittel, Getränke aus Garage, Bücher aus Garage usw.) von mir und auch bei anderen Mietern, erwischt worden. Mit Ihrem Freund hatte ich ein Gespräch, zumal er zum wiederholten Male seine Miete nicht rechtzeitig zahlt, sondern erst immer nach Aufforderung am Monatsende. Diesen Monat kann er die Miete überhaupt nicht bezahlen und hat mich um Aufschub gebeten bis er seine Steuerrückzahlung erhält. Die NK hat er dafür bezahlt. Alle Mieter fühlen sich in Ihren Bereich seit Sie da ist eingeschränkt und haben immer Angst, was nun wieder fehlt. Ich ehrlich gesagt auch. Sie betritt andere Grundstücksanteile, benutzt meine Gartenmöbel, belästigt den anderen alleinstehenden Mieter. Jeder beschwert sich inzwischen, daß sie nicht mehr so frei wohnen können wie sie wollen, müssen alles absperren usw. Was soll oder kann ich machen? Für Gestern war ein Gespräch mit Ihrem Freund angesetzt, der aber nicht erschienen ist.
vorzeitige Kündigung eines befristeten Mietvertrages
17. Juli 2001
Thema abonnieren
Frage vom 17. Juli 2001 | 09:11
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 6x hilfreich)
vorzeitige Kündigung eines befristeten Mietvertrages
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#1
Antwort vom 16. April 2008 | 18:14
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
zahlungsverzug, ständiger obendrein, ist ein starkes argument.
verstöße gg hausordnung und anderer leute recht ebenso. 'aneignen diverser sachen' nenne ich diebstahl (wenn auch nur 'kleinigkeiten') - auch ein starkes argument.
gleichwohl solltest du die kündigung vom fachanwalt machen oder begleiten lassen.
#2
Antwort vom 16. April 2008 | 18:23
Von
Status: Lehrling (1893 Beiträge, 176x hilfreich)
Frage von 2001
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#3
Antwort vom 16. April 2008 | 18:53
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 540x hilfreich)
Ist in 2001 überhaupt irgendeine Frage beantwortet worden ?
#4
Antwort vom 17. April 2008 | 13:17
Von
Status: Praktikant (812 Beiträge, 211x hilfreich)
löööl wo habt ihr den thread denn ausgebraben...musst du ja auf seite 59841 gewesen sein oder??
<a href="http://imageshack.us"><img src="http://img171.imageshack.us/img171/6336/fightsh8.gif" border="0" alt="Image Hosted by ImageShack.us"/></a>
paddy
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