Mein Freund und ich haben im Dezember 1999 einen befristeten Mietvertrag von unserem Vermieter erhalten.
Der Mietvertrag wurde auf eine Dauer von 5 Jahren geschlossen und endet am 31.12.2003. Als Zusatz ist enthalten, daß sich der Mietvertrag nicht verlängert und mit Ablauf der Frist die Wohnung veräußert werden soll. Dem Mieter wird gestattet, einen solventen Nachmieter
zu suchen, falls er vorzeitig das Mietverhältniss kündigen möchte.
Jetzt beabsichtigen wir im Mai eine Eigentumswohnung zu kaufen und möchten natürlich vorzeitig aus dem Mietvertrag herauskommen.
Unsere Frage: ist der Mietvertrag nicht von von Anfang an ungültig gewesen, da der Vermieter keine eindeutige Begründung für den befristeten Mietvertrag angegeben hat ? Somit haben wir eine 3 monatige Kündigungfrist und müssen weder einen Nachmieter stellen noch weiterhin Miete zahlen ????
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen....
vielen Dank in voraus Nicole
xx12ykl
vorzeitige Kündigung beim befristeten Mietvertrag
3. April 2002
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Frage vom 3. April 2002 | 17:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
vorzeitige Kündigung beim befristeten Mietvertrag
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 9. April 2002 | 00:23
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrte Frau Düring,
nach altem Mietrecht, vor 01.09.2001, dürfte die von Ihnen zitierte Fristenregelung zulässig gewesen sein.
Damals war es noch nicht vorgeschrieben, die vorgegebenen Gründe schriftlich zitieren zu müssen.
Mit freundliche Grüßen
Scharnhorst
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