So, jetzt hab ich dieses Thema schon so oft gelesen (und nicht selten ist mir dabei die Galle hochgekommen), und frage mich: Wie soll sowas gehen? Ich weiß doch nicht, was derjenige (der stirbt) zum Zeitpunkt seines Todes noch hat an Vermögen! Wie soll man sich denn die vorzeitige Auszahlung seines Pflichtteiles vorstellen? ich meine, ich weiß doch nicht, ob der Erblasser dann arm oder reich ist? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es sowas wie eine Vorabauszahlung des Erbes gibt. Oder?!
vorzeitige Erbauszahlung
2. Oktober 2003
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Frage vom 2. Oktober 2003 | 11:23
Von
Status: Schüler (193 Beiträge, 54x hilfreich)
vorzeitige Erbauszahlung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 22. November 2003 | 17:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 1x hilfreich)
Welche Voraussetzungen muessen für eine vorzeitige Erbauszahlung gegeben sein?
Ablaufschema einer vorzeitgen Erbauszahlung!
Kann diese langwierige Gerichtsverhandlungen zur Folge haben?
MFG
D. Schneider
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