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vorzeitige Aufhebung befristeter Mietvertrag

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vorzeitige Aufhebung befristeter Mietvertrag

wir haben einen befristeten Mietvertrag mit einer Dauer von 10 Jahren abgeschlossen - Begründung der Befristung: Nutzung durch Angehörige. Wir wohnen jetzt 5 Jahre in diesem Haus - haben also noch 5 Jahre Restmietzeit - und wurden jetzt vom Vermieter darauf angesprochen, dass sein Sohn jetzt doch schon in 2 Jahren (also 3 Jahre vor Ablauf des Mietvertrags) das Haus übernehmen möchte.

Jetzt unsere Frage: können wir vom Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn wir uns evtl. auf eine vorzeitige Aufhebung des befristeten Vertrags einlassen? Und wenn ja, wie hoch kann dieser sein? Maklerkosten, Umzugskosten, Mietdifferenz zu einer neuen Miete?

Vielleicht hat da jemand schon mal eigene Erfahrungen...

Vielen Dank



von HB67 am 16.07.2012 15:45
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>vorzeitige Aufhebung befristeter Mietvertrag
quote:
Begründung der Befristung: Nutzung durch Angehörige.

Ist das die vollständige Begründung? Dann ist die Befristung unwirksam und ihr habt einen normalen unbefristeten Mietvertrag.

Ob der Vermieter dann vor Ablauf der 10 Jahre ebenfalls wegen Eigenbedarf kündigen kann, ist mir unklar. Man kann die vereinbarung ggf. auch so werten, dass der vermieter für 10 jahre auf sein Recht zur Kündigung verzichtet.

quote:
Jetzt unsere Frage: können wir vom Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn wir uns evtl. auf eine vorzeitige Aufhebung des befristeten Vertrags einlassen? Und wenn ja, wie hoch kann dieser sein? Maklerkosten, Umzugskosten, Mietdifferenz zu einer neuen Miete?

Verlangen kann man viel. Letztlich ist das eine Frage des Verhandlungsgeschicks und auch eine Frage des Drucks, den der Vermieter hat.

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-- Editiert hh am 16.07.2012 16:14


von hh am 16.07.2012 16:12
Status: Tao (24152 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 373 User(n) bewertet)

>vorzeitige Aufhebung befristeter Mietvertrag
quote:
dass sein Sohn jetzt doch schon in 2 Jahren (also 3 Jahre vor Ablauf des Mietvertrags) das Haus übernehmen möchte.

Übernehmen im Bezug auf einziehen oder in Form einer Überschreibung als Eigentümer?



quote:
Man kann die vereinbarung ggf. auch so werten, dass der vermieter für 10 jahre auf sein Recht zur Kündigung verzichtet.

Bei der durchweg mieterfreundlichen Rechtssprechung dürfte das so interpretiert werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 16.07.2012 23:59
Status: Tao (21203 Beiträge)
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