quote:Ist das die vollständige Begründung? Dann ist die Befristung unwirksam und ihr habt einen normalen unbefristeten Mietvertrag.Ob der Vermieter dann vor Ablauf der 10 Jahre ebenfalls wegen Eigenbedarf kündigen kann, ist mir unklar. Man kann die vereinbarung ggf. auch so werten, dass der vermieter für 10 jahre auf sein Recht zur Kündigung verzichtet.
Begründung der Befristung: Nutzung durch Angehörige.
quote:Verlangen kann man viel. Letztlich ist das eine Frage des Verhandlungsgeschicks und auch eine Frage des Drucks, den der Vermieter hat.
Jetzt unsere Frage: können wir vom Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn wir uns evtl. auf eine vorzeitige Aufhebung des befristeten Vertrags einlassen? Und wenn ja, wie hoch kann dieser sein? Maklerkosten, Umzugskosten, Mietdifferenz zu einer neuen Miete?
quote:
dass sein Sohn jetzt doch schon in 2 Jahren (also 3 Jahre vor Ablauf des Mietvertrags) das Haus übernehmen möchte.
quote:
Man kann die vereinbarung ggf. auch so werten, dass der vermieter für 10 jahre auf sein Recht zur Kündigung verzichtet.