vorweggenommenes Erbrecht

18. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sally42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
vorweggenommenes Erbrecht

Hallo,

Also es gibt 3 Kinder, Kind A hat 1981 ein Grundstück bekommen mit Vermerk "ist vom Erbe abzuziehen, der Wert wird beim zulestversterbenden ermittelt". Kind B hat 1984 auch ein Grundstück bekommen mit dem gleichen Vermerk im Vertrag. Kind C hat 1998 50.000 DM bekommen, mit dem Vermerk "der Betrag ist auszugleichen". Wie wird das ganze nun berechnet, wenn das letzte Elternteil verstorben ist und noch ein Erbe von 100.000 Euro übrig ist.

Können diese Verträge durch ein Testament des Letztversterbenden (Eltern hatten Berliner Testament) aufgehoben oder so geändert werden, das der Rest einfach durch 3 geteilt wird ?

Vielen Dank im Vor raus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
soeren25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

gibt es denn ein aktuelles Gutachten über den Wert der Grundstücke? Wenn das von einem Notar beglaubigt vorliegt und der Wert sich mit den 50.000DM in etwa deckt, dann kann das von einem entsprechenden Anwalt recht problemlos abgewickelt werden. Insofern auch alle beteiligten einverstanden sind und es nicht von anderen Seiten zu Forderungen über weitere Ansprüche kommt.

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-- Editiert soeren25 am 19.06.2013 12:23

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sally42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Also der heutige Grundstückswert liegt bei etwa 75 Euro den qm die Grundstücke sind 500 qm gross. Also mehr wie die 50000,-- DM.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Ob der zuletzt Verstorbene das Recht hatte, das gemeinsame Testament zu ändern, kann man ohne Kenntnis des geminsamen Testaments nicht sagen.
Er kann aber nicht Verträge einseitig ändern, d.h. die vereinbarte Anrechnung beim Verteilen des Resterbes bleibt.

Für die Aufteilung des Resterbes sollten die Kinder zunächst mal ausrechnen, was ihre Grundstücke heute wert sind. Der Geldbetrag kann aufgezinst werden, d.h. man kan berechnen, wie sich der Wert von 50.000 DM seit 1998 entwickelt hat. (Aber bitte nicht einfach eine Zinseszinsrechnung machen, so geht das nicht - man muß auch die Steuern sowie den Kaufkraftverlust berücksichtigen.)
Anschließend ist es möglich, die 100.000 Euro so zu verteilen, das jeder gleichviel bekommen hat.

Natürlich ist es auch möglich, das sich die Geschwister darauf einigen, das die 100.000 Euro gleichmäßig verteilt werden.
Auf jeden Fall empfehle ich einen 'Erbauseinandersetzungsvertrag', mit dem die Verteilung geregelt und der von allen unterschrieben wird. Damit sind dann Nachforderungen ausgeschlossen.


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