vorläufiges Zahlungsverbot für 30 Tage

7. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Almwiese
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
vorläufiges Zahlungsverbot für 30 Tage

Hallo,

ich habe eine Frage zu einem vorläufigem Zahlungsverbot, das mir heute von einem Gerichtsvollzieher zugeschickt wurde. Darin heisst es, dass mir für die Dauer von einem Monat ein Zahlungsverbot gegen einen Schuldner auferlegt wird. Da momentan auch keine Zahlungen anstehen, brauche ich ja wohl auch nichts machen. Aber zwei Wochen später müsste ich ihm einen kleineren Betrag (ca. 90,- €) überweisen. Muss ich dem Gerichtsvollzieher Bescheid geben? Oder kann ich in etwa 6 Wochen bedenkenlos die 90,- € überweisen?

Was passiert eigentlich, wenn die 30 Tage vorüber sind?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Da momentan auch keine Zahlungen anstehen, brauche ich ja wohl auch nichts machen

korrekt.
Zitat:
Muss ich dem Gerichtsvollzieher Bescheid geben?

Nö. Wenn du nicht zu einer Drittschuldnerauskunft verpflichtet bist, musst du niemandem auch nur irgendetwas melden. Ggf. solltest du den Schuldner informieren, dass dir so etwas zuging und du damit die 90€ zurück halten musst.
Zitat:
Oder kann ich in etwa 6 Wochen bedenkenlos die 90,- € überweisen?

Ja *)
Zitat:
Was passiert eigentlich, wenn die 30 Tage vorüber sind?

Nichts *)

Der Gläubiger hat nun diese 30 Tage Zeit, ggf. ein weiteres Zahlungsverbot zu beantragen oder den endgültigen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Zu Deutsch: Meine Sternchen bedeutet: Sollte nichts mehr nachkommen, ist der Spuk nach 4 Wochen vorbei und du kannst die 90€ auszahlen.
Sollte ein weiteres Zahlungsverbot kommen, musst du das Geld weiter zurückhalten. Sollte eine endgültige Pfändung innerhalb der 30 Tage kommen, musst du die 90€ auskehren und an den Gläubiger zahlen.

Sollte der Schuldner sich melden und das Geld verlangen, musst du ihn auf den Rechtsweg verweisen. Er muss per Gericht das Zahlungsverbot aufheben und erst wenn du den Gerichtsbeschluss mit der Aufhebung in Händen hältst, darfst du dann auch wieder an den Schuldner zahlen (oder wenn die 30 Tage ohne neuen Beschluss abgelaufen sind)

P.S.: Solange es kein Arbeitnehmer ist bzw. Arbeitslohn ist ;-)

-- Editiert von mepeisen am 07.12.2016 18:44

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