Hallo und guten Abend,
bei folgender Sache habe ich keinen Plan:
Eltern verheiratet, gemeinsames Sorgerecht für 3 Kinder (9,5,3)
Mutter zog im August aus dem gemeinsam gemieteten Haus aus zu neuem Partner,hat sich am alten Familien-Wohnort abgemeldet und bei ihren Eltern poliz. angemeldet (also nicht unter der tats. Adresse unter der sie derzeit lebt.)
Der Vater lebt seit dem mit den Kindern allein und war bis jetzt in Elternzeit wg. dem Lütten.
Scheidung wurde bisher von keiner Seite beantragt (wird aber wohl folgen).
Die Kinder besuchen die Mutter per 14Tage WE.
Nun die Frage dazu:
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Was ist zu tun und ist überhaupt was zu tun?
Der Vater hat Angst davor, dass seine künftige Ex-Frau mal eben die Kinder nicht wieder bringen könnte, oder zu sich holt - obwohl dazu im Moment kein begründeter Verdacht besteht, möchte er für den Fall abgesichert sein. Auch dafür, dass die Kinder bei uns (also TomH`sFamily)übernachten dürfen, ohne grossartige Vollmachten.
Es wäre klasse, wenn mir hier jemand auf die Sprünge helfen kann!
Danke und ein schönes Wochenende
wünscht
TomH
vorläufiges Aufenthaltsbestimmungsrecht
7. Januar 2006
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Frage vom 7. Januar 2006 | 21:45
Von
Status: Schüler (243 Beiträge, 60x hilfreich)
vorläufiges Aufenthaltsbestimmungsrecht
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#1
Antwort vom 7. Januar 2006 | 23:08
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 22x hilfreich)
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann leben die Kinder (alle 3?) im Moment bei dem Vater unfd sehen die Mutter alle 14 Tage. Der Vater kann zum Famielengericht gehn und der vorläufige ABR beantragen. Darauf hat er gute Aussichten, da die Kinder Ihren Lebensmittelpunkt momentan bei Ihm haben.
Und jetzt?
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