vorläufige Insolvenz? Weiter beliefern?

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
M. Denker
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 28x hilfreich)
vorläufige Insolvenz? Weiter beliefern?

Ein Kunde K ist in der vorläufigen Insolvenz...

Schon vorher hat er mehrere ausstehende Posten bei einem Lieferanten L nicht bezahlt.

Nun möchte er, dass er nochmals von L beliefert wird. Auf der Bestellung steht:

"Die Bestellung ist durch den vorläufigen Insolvenzverwalter freigegeben"

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Bestellung auch unterschrieben.

Soll der Lieferant jetzt noch einmal liefern oder geht er die Gefahr ein, dass er wieder kein Geld sehen wird?

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Mit diesem Zusatz will der vorläufige IV eingentlich zum Ausdruck bringen, dass die Bestellung auch gezahlt wird. Wenn durch unser Büro Insolvenzen abgewicklet werden, erhalten die Lieferanten allerdings vorher ein allgemeines Anschreiben, in dem das vorgehen erklärt wird und allgemein eine Zahlungszusage für Bestellungen ab Zeitpunkt x erteilt wird, wenn die Bestellung genehmigt wurde. Liegt sowas vor? Wenn nein, nehmt doch mit dem vorl. IV Kontakt auf und lasst euch die Zahlung bestätigen.

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
"schwache" Insolvenzverwalter darf keine Masseverbindlichkeiten eingehen.



Das ist die Theorie. In der Praxis werden aber auch im vorl. Verfahren die Lieferanten gezahlt, weil man sonst den Betrieb nicht aufrecht erhalten könnte. Das läuft dann alles im vorl. Verfahren ab. Sprich der Lieferant muss halt schnell seine Rechnung stellen. Rein praktisch werden die meisten Lieferanten nie schneller ihr Geld bekommen als im vorl. Verfahren.

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
"schwache" Insolvenzverwalter darf keine Masseverbindlichkeiten eingehen.



Das ist die Theorie. In der Praxis werden aber auch im vorl. Verfahren die Lieferanten gezahlt, weil man sonst den Betrieb nicht aufrecht erhalten könnte. Das läuft dann alles im vorl. Verfahren ab. Sprich der Lieferant muss halt schnell seine Rechnung stellen. Rein praktisch werden die meisten Lieferanten nie schneller ihr Geld bekommen als im vorl. Verfahren.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Eine Bestätigung des vorl. Insolvenzverwalters, dass die Rechnung der neuen Lieferung zeitnah bezahlt wird, dürfte ausreichen in meinen Augen. Wenn er hier groben Unfug anzettelt und gar nichts in der Hinterhand hätte um die Rechnung zu bezahlen, haftet er schließlich auch bis zu einem gewissen Grad. Auch der vorläufige IV hat Möglichkeiten, zumindest den Geschäftsbetrieb weiterzuführen, so wie Eidechse es sagt und meist wird gerade das bevorzugt behandelt, was zum Weiterführen des Betriebs notwendig ist. Solange bis der endgültige IV sich ein Bild gemacht hat und entschieden hat, wohin die Reise geht.

Davon abgesehen muss man sich auch überlegen, dass es eine positive Kettenreaktion auslösen kann, wenn man den Betrieb beliefert. So wie es meist erst recht vorbei sein kann, wenn man ihn nicht mehr beliefert. Wenn es eine halbe Chance gibt, dass der Betrieb irgendwie gerettet werden kann und man gerade deswegen die Schulden irgendwann bezahlt bekommt, sollte man sich das überlegen. Wenn man aber genau weiss, dass da nichts zu retten ist, tja...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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