von einer Passantin bei Polizei gemeldet
>von einer Passantin bei Polizei gemeldet
quote:Weißt du überhaupt, was das Wort bedeutet? Und wenn ja, was sollen eingebildete Krankheiten mit einer Tendenz zum Falschanzeigen zu tun haben? Meinst du vielleicht eher "Querulantin"?
bestimmt so eine Hypochonderin
quote:Wie sonst würde ein Richter denn die Glaubwürdigkeit der Aussagen einschätzen? Gerade weil "Aussage gegen Aussage" ein Mythos ist.
Wenn der Richter so an die Sache geht, hat er nicht Jura studiert.
Und selbstverständlich gehört die Frage, wer möglicherweise ein Motiv zur Falschaussage hätte und wer nicht, zur Bewertung der Glaubwürdigkeit.Oder hast du nur gemeint, daß das nicht das *einzige* Kriterium ist, das ein Gericht anlegen würde? Das stimmt natürlich.
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von Khryztynna am 25.06.2012 12:56
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>von einer Passantin bei Polizei gemeldet
Seit wann duzt man Rechtsanwälte?Ich meine aber auch, dass ein Richter im Zweifel eher dem Zeugen Glauben schenken wird, der ja - immerhin unter erheblicher Strafandrohung - zur Wahrheit verpflichtet ist. Der Betroffene (oder Angeklagte) hingegen darf ungestraft lügen, dass sich die Balken biegen. -----------------
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von Lari-Fari am 25.06.2012 23:54
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