vom Verkäufer betrogen

2. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
pat123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
vom Verkäufer betrogen

Guten Tag und Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit einem Verkäufer bei eBay und würde gerne eine Meinungen einholen, wie ich jetzt weiter vorgehen kann.
Nun zu dem Problem.
Ich habe ein Iphone ersteigert. Bestandteil der Artikelbeschreibung war eine Garantie vom Hersteller bis 06/2011. Aufgrund dieser habe ich mich für die Auktion entschieden. Es stellte sich, als das Handy ankam, herraus das die WLAN Funktion defekt ist.Ich wollte von der Garantie gebrauch machen doch diese war nicht vorhanden, denn sie war schon 06/2010 abgelaufen. Habe den Verkäufer darauf hingewiesen und ihn darum Gebeten, das Handy zurückzunehmen. Ich bekam als Antwort, das er Garantie und Umtausch ausgeschlossen hat. Das stimmt, aber er hat den Artikel mit einer falschen Artikelbeschreibung verkauft. Steht mir da nicht zu, das Handy zurückzugeben ?? Ich fühle mich von dem Verkäufer betrogen.
Würde mich über Anteilnahme freuen

gruss
Pat

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

War die WLAN schon defekt, oder erst nach dem du es benutzt hast defekt?

diese stellt eine arglistige Täuschung des Verkäufers dar, mit der Folge, daß du den Kaufvertrag anfechten kannst. Du solltest aber erst das ganze Angebot sowie die Mails ausdrucken und später als beweise behalten.

Ich hatte diesen Fall auch schon vor paar jahren. jemand hat mir ein Handy als privater Verkäufer verkauft, welches ein simlock enthält. auf alle meine Schreiben hat er gar nicht reagiert. ich habe ihn angeklagt und ich bekam dann durch ein Urteil mein ganzes Geld + Verzugszinsen zurück.

gruß

leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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#2
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
Bestandteil der Artikelbeschreibung war eine Garantie vom Hersteller bis 06/2011.

Genaue Formulierung?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
pat123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der genaue Wortlaut der Artikelbeschreibung:

Hallo,
Verkaufe mein Apple iPhone 3G in der Farbe Schwarz.Es besitzt noch eine Restgarantie bis 06/2011.

Das iPhone befindet sich in einem gepflegten Zustand, es war die meiste Zeit in meiner Hülle.

Auf der Vorderseite befinden sich keinerlei Kratzer, oder sonstige Mängel, lediglich auf der Rückseite sind ein paar Kratzer, was man aufgrund des Klavierlacks nicht verhindern kann.



Das iPhone funktioniert einwandfrei wie am ersten Tag!!!!.


Geliefert wird das iPhone mit allem was dabei war.



Lieferumfang:

iPhone 3G 8GB schwarz

USB-Kabel

Kopfhörer

Stromadapter

Putztuch

Kurzanleitung

OVP



Aufgrund einer EU-Regelung erkläre ich Folgendes: Der Artikel wird unter Ausschluss jeder Gewährleistung von Privat verkauft. Das bedeutet: Mit der Abgabe Ihres Kaufgebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen!



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""

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#5
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 111x hilfreich)

Das iPhone funktioniert einwandfrei wie am ersten Tag!!!!.

hmmm das würde ein funktionieren des WLAN beinhalten. anfechten wegen arglistiger täuschung denke ich... bin aber kein anwalt. also auf weitere reaktionen warten.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
Das iPhone funktioniert einwandfrei wie am ersten Tag!!!!.

hmmm das würde ein funktionieren des WLAN beinhalten. anfechten wegen arglistiger täuschung denke ich

Nein, denn der Käufer muss beweisen das das WLAN bei Gefahrenübergang zumindest bereits latent schadhaft war.


Viel eindeutiger ist es bei der Garantie.
Diese ist nicht mehr gegeben nach Aussage des TE, obwohl hier eine Restgarantie zugesichert wurde.


Wer hat die Aussge getroffen, das es keine Garantie mehr gibt?
Exisitiert ein schrifticher Nachweis darüber?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pat123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Apple gewährt 12 Monate Garantie. Ich habe eine Rechnung mit Datum 06/2009 vom Verkäufer bekommen. Es ist möglich bei Kauf des Handys eine Verlängerung von 12 Monaten zu erwerben. Dies ist vom Verkäufer versäumt worden und auf Nachfrage auch bestätigt worden das diese nicht gekauft wurde. Auf weitere emails bekam ich dann keine Antwort mehr. Es hat den Anschein, das der Verkäufer weiß das er im Unrecht ist.

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