vollstreckbarer Titel / Mahnverfahren / Schuldner begehrt Wiedereinsetzung / ZPO

3. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
BlackJag
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
vollstreckbarer Titel / Mahnverfahren / Schuldner begehrt Wiedereinsetzung / ZPO

Liebe Community,

ich wende mich an euch weil ich mir, aufgrund des anstehenden Berufungstermin, unsicher bin.

Folgender Sachverhalt:

Mein Mann hat eine Forderung gegen einen Schuldner. Dieser hat im November 2013 mit Vorsatz nicht bezahlt. Aufgrund dessen musste mein Mann für sein Unternehmen Insolvenz beantragen und wurde im Zuge dessen schwer krank. Aber wir haben uns aufgerappelt.
Wir haben einen Vertrag mit dem Schuldner aus 2013, welcher auch Vertragsbruch beinhaltet und dazu Schadenersatz zzgl. zum entgangenen Gewinn etc.
Aufgrund dessen habe ich mir die Forderung abtreten lassen, in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter (Insolvenzmasse beträgt nur 1/3 der einzutreibenden Forderung unseres Schuldners). Die Abtretung habe ich dem Schuldner zukommen lassen.
Ich habe in 03/2015 ein Mahnverfahren angestrengt. Die Zustellung des Mahnbescheids erfolgte per Zustellung der Deutschen Post . Hier erfolgte kein Widerspruch. Aufgrund dessen habe ich sicherheitshalber nochmals eine Einwohnermeldeamtsanfrage gestartet. Alles korrekt.

Darauf hin habe ich die Zustellung des Vollstreckungsbescheids beauftragt. Nach zwei Tagen der Beauftragung per Gericht habe ich auf Anraten eines befreundeten Anwalts die Zustellung ändern lassen in Parteizustellung und habe mir den VB zuschicken lassen. Zum damaligen Zeitpunkt herrschte Poststreik und das Mahngericht meinte ebenfalls, Parteizustellung würde schneller gehen da der VB per normaler Post bei denen raus ginge und dieser dann schneller bei mir wäre, weil gelbe Briefe bei denen liegen bleiben wegen Poststreik.

Die Zustellung habe ich mit dem Gerichtsvollzieher gemeinsam vor Ort unternommen. (Einige Kilometer entfernt). Die Zustellung erfolgte in den Briefkasten, da keiner vor Ort anzutreffen war. Gegen den VB wurde kein Einspruch eingelegt.

Der Titel wurde rechtskräftig und wir haben PfüB erlassen. Wie es immer so ist versuchte sich der Schuldner nun jetzt zu wehren, vermutlich weil er die Konsequenzen bemerkte. Ich bemerke zusätzlich, die Forderung ist fast siebenstellig.

Verfahren 1 beim AG Erinnerungsverfahren gegen den PfüB -> Beschluss zu unseren Gunsten alles rechtmäßig
Berufung beim LG ebenfalls Beschluss zu unseren Gunsten

Verfahren 2 Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
Begründung -> Mahnbescheid wurde laut Zustellurkunde einem zum Haus angehörigen Person übergeben. Hier ist ein Buchstabenfehler in der Zustellurkunde enthalten (Andreas statt Andrea / Nachname korrekt). Diese Person Andreas gibt es im Haushalt nicht, Andrea ... jedoch schon. Schuldner behauptet ich hätte Mahnbescheid abgefangen. Beim Vollstreckungsbescheid behauptet er, jemand drittes von mir beauftragtes hätten den VB aus dem Briefkasten geklaut.
Er versicherte per EV, ließ den Vornamen von sich und seiner Frau jedoch mit Absicht weg... wer gibt schon eine EV ab in der steht "Ich Herr Müller (Nachname geändert). So ein Unsinn.
Weiter behauptet er er hätte niemals den Vertrag mit meinem Mann unterzeichnet (besitzt aber das verkaufte Gut dahinter, nachweisbar). Laienhafter Unterschriftsvergleich sofort erkennbar die Unterschrift des Schuldners
Beim LG haben wir per Urteil (vierseitig begründet) gewonnen. Der Schuldner legte Berufung ein.

Zwischenzeitlich haben wir den Postboten ausfindig gemacht, auf Anraten unseres Anwaltes. Ich habe mit dem Postboten vor Ort gesprochen, dieser legte danach eine EV ab, nachdem die Gegenseite ihn ebenfalls befragt hatte (Hinweis: Postbote wohnt im gleichen Ort wie Schuldner und Schuldner ist dort ein großer Arbeitgeber)

In der EV des Postboten steht, ich hätte mich ihm als Gerichtsvollzieher ausgegeben. So ein Schwachsinn, ich habe ihm die Kopie der Zustellurkunde vor die Nase gehalten und gefragt was es mit dem Schreibfehler auf sich hat. Mir sagte er er könne sich an nichts mehr erinnern. In der EV, nachdem der Schuldner ihn befragt hat, steht nun drin er könne sich ganz genau an die Zustellung erinnern, was mich wundert nach fast einem Jahr. Er meinte er hätte die Post einer männlichen Person gegeben die gerade Einkäufe ins Haus trägt. Nun ja... das spricht ja für eine erfolgreiche Zustellung. Namensdreher im Vornamen hin oder her. Wenn, wie mir unterstellt wird, ich die Post abfangen würde, würde ich ja nichtmal wissen an welchem Tag der MB kommt. Woher soll man das um Himmels willen den Wissen?

Nun sind wir beim OLG, da dieser Termin in den nächsten Wochen ansteht und ich mich über den Beweisbeschluss wundere wende ich mich an euch.

Positiv für uns, nachdem wir Unternehmen etc per Pfüb pfänden wollten hat der Schuldner eine Bürgschaft i.H. der Forderung zur Abwendung der ZV gebracht.

OLG:
Vernommen werden soll der Postbote, der Gerichtsvollzieher, mein Ehemann
Befragungsgrund bei meinem Ehemann-> Beweggründe für die Zustellung des VB im Parteibetrieb -> das ist doch albern???
Und das macht mich stutzig. Ich rechnete eher mit einem Beschluss und Thema erledigt und nicht mit einem Beweisverfahren.
Wenn ein VB erlassen wurde kommt es auf den MB nicht mehr an, der Schuldner hätte Einspruch gegen den VB einlegen müssen. Damit ist der Titel rechtskräftig.?!
Weiter ist der Schuldner wie der vorsitzende Richter im gleichen Rotary Club / zwar nicht im gleichen Ort aber unter dem gleichen Regionalverband (50km auseinander) und ich vermute die kennen sich.

Ich würde es mir so wünschen, auch um die Gesundheit meines Mannes das es keine Wiedereinsetzung gibt und Berufung abgelehnt wird. Und auch weil ich der Meinung bin, dass ich im Recht bin.

Danke vorab für euren Rat, Hilfe, Urteilshinweise etc. :)


Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Schuldner behauptet ich hätte Mahnbescheid abgefangen. Beim Vollstreckungsbescheid behauptet er, jemand drittes von mir beauftragtes hätten den VB aus dem Briefkasten geklaut.


Haben Sie Strafanzeige erstattet?


Zitat:
In der EV des Postboten steht, ich hätte mich ihm als Gerichtsvollzieher ausgegeben.


Strafanzeige?


Zitat:
Befragungsgrund bei meinem Ehemann-> Beweggründe für die Zustellung des VB im Parteibetrieb -> das ist doch albern???


Zustellung des VB im Parteibetrieb ist nicht der Regelfall, aber hier (Poststreik) leicht zu begründen.


Zitat:
Wenn ein VB erlassen wurde kommt es auf den MB nicht mehr an, der Schuldner hätte Einspruch gegen den VB einlegen müssen. Damit ist der Titel rechtskräftig.?!


Nicht bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.


Zitat:
Weiter ist der Schuldner wie der vorsitzende Richter im gleichen Rotary Club / zwar nicht im gleichen Ort aber unter dem gleichen Regionalverband (50km auseinander) und ich vermute die kennen sich.


Erstmal keine Gespenster sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BlackJag
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort :)

Strafanzeige wollte ich stellen, unser Anwalt hatte uns davon abgeraten, da das Verfahren ja bereits beim OLG ist und seine Behauptungen beim AG / LG / LG jeweils zu nichts geführt hatten.

Zitat (von hamburger-1910):
Zitat:
Wenn ein VB erlassen wurde kommt es auf den MB nicht mehr an, der Schuldner hätte Einspruch gegen den VB einlegen müssen. Damit ist der Titel rechtskräftig.?!


Das sehe ich wie Sie, daher hoffe ich das es keine Wiedereinsetzung gibt, da die relevanten Punkte fehlen. Ich dachte Wiedereinsetzung gibt es nur wenn man lange krank, im Urlaub etc. war. Aber mit "mir wurde die Post abgefangen oder die Post gestohlen" kann man doch keine Wiedereinsetzung bekommen. Bzw. die Beweisführung ist da ja nicht möglich?!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Ich dachte Wiedereinsetzung gibt es nur wenn man lange krank, im Urlaub etc. war.


Nein

Zitat:
Aber mit "mir wurde die Post abgefangen oder die Post gestohlen" kann man doch keine Wiedereinsetzung bekommen. Bzw. die Beweisführung ist da ja nicht möglich?!


Ruhe bewahren



Hat er denn Anzeige wegen Diebstahls (Postsendung) erstattet?

Sollte Ihr RA ggfs. in der Verhandlung fragen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.045 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.