vodafone - Kündigungsfrist wird nicht akzeptiert
Hallo in die Runde,
ich habe einen vodafone-Vertrag für Telefon und Internet.
Ende 2010 beantragte ich einen Umzug und dieser klappte auch reibungslos und war am 27.01.2011 vollzogen.
Durch den Umzug verlängerte sich mein Vertrag allerdings um 1 Jahr.
Diese Verlängerung steht auch bei meinen Daten bei "my vodafone" mit 27.01.2012 - allerdings nur im Bereich Internet. Bei Telefon steht als Datum 30.12.2011.
Nach telefonsicher Rücksprache wurde mir von einer vodafone-Mitarbeiterin mitgeteilt, dass das Datum 27.01.2012 korrekt sei, da dies der Anschlußtermin war und ich somit fristgerecht kündigen kann. Desweiteren teilte sie mit, dass sie dies auch weitergebe und das falsche datum bei Telefon korrigiert würde.
Entsprechend hatte ich am 17.10.2011 fristgerecht zum 27.01.2012 gekündigt.
vodafon bestätigte mir die Kündigung allerdings zum 28.12.2012.
Nach längeren Telefonaten, ist die Lage derzeit, dass vodafone sagt, dass ich am 30.12.2010 den Umzug beantragt hatte und dies maßgeblich sei für die Verlängerung des Vertrags.
Allerdings kann mir keiner sagen, wo das steht repektive mir mitgetilt wurde, warum ich dann zwei unterschiedliche Daten in "my vodafone" sehe und warum die vodafone-Mitarbeiterin (deren Namen ich mir vorsorglich notierte) mitteilte, dass das Datum, welches in "my vodafone" steht richtig ist.
Was würdet ihr mir raten?
Hat jemand Erfahrungen mit Kulanzbereitschaft ggf. nach Androhung rechtlicher Schritte?
Kann ich auf die Aussage der Mitarbeiterin und die falschen Daten bei "my vodafone" einen Rechtsweg erfolgreich bestreiten?
Ist so etwas überhaupt mit einer "normalen" Rechtsschutzversicherung abgedeckt?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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von TREBRON am 01.11.2011 10:32
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>vodafone - Kündigungsfrist wird nicht akzeptiert
Wenn sich der Vertrag lediglich um 1 Jahr verlängert, dürftest du eigentlich im Recht sein. Es dürfte für dich letztlich keinen Unterschied machen, ob der Vertrag nun am 30.12.2011 oder am 27.01.2012 endet.
Was ich nicht geschrieben habe, aber eigentlich entscheidend ist, ist eben dass sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
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von TREBRON am 01.11.2011 15:26
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>vodafone - Kündigungsfrist wird nicht akzeptiert
Ich würde auch sagen, dass die schriftlichen Unterlagen entscheidend sind. Wenn diese nicht (mehr) vorliegen, ist die Lage eher offen.
Dass der Vertragsbeginn bei Vodafone eigentlich sauber dokumentiert und recht verbraucherfreundlich ist, würde ich so jedoch nicht unterschreiben. In den
AGB von Vodafone ist nichts dazu zu finden, ob der Vertragsabschluss (bzw. beim Umzug die Änderungsvereinbarung) oder die Anschlussaktivierung entscheidend ist. Andere Anbieter legen dies in ihren AGB mit z.B. folgender Formulierung fest:
"Die Mindestvertragslaufzeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt der Freischaltung des Dienstes" . Die wolkige Formulierung der AGB kann durchaus Vorteile für den Verwender haben, der die AGB halt immer so anwendet, wie es grad am günstigsten für ihn ist.
Ich würde mich nochmal schriftlich an Vodafone wenden, den Sachverhalt schildern und um Bestätigung bitten, dass bei Vodafone stets der Zeitpunkt des Vertragsschlusses und nicht der Zeitpunkt der Anschlussfreischaltung maßgeblich für die Berechnunbg der Mindestvertragslaufzeit ist. Falls man dir eine entsprechende Bestätigung nicht erteilen kann (wovon ich ausgehe), könntest du von der Wirksamkeit der
Kündigung zum Januar 2011 ausgehen.
Die Klagefreudigkeit von Vodafone würde ich in einem solchen Fall als eher gering einschätzen. Da der Beginn der Mindestvertragslaufzeit und damit der Kündigungsfrist soweit ersichtlich nicht eindeutig in den AGB geregelt ist, wird man im Zweifel immer die für
dich günstigste Auslegungsvariante wählen dürfen,
§ 305c Abs. 2 BGB. Allerdings wird man dich höchstwahrscheinlich mit vielen Mahnungen nerven, bevor eine Kulanzlösung gefunden wird.
-- Editiert _T_ am 01.11.2011 18:09
von _T_ am 01.11.2011 17:58
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