>viagra generika aus dem ausland einführen. Strafbar ?
hallo
auch wenn es ein veralteter thread ist:
unterstellen wir die einfuhr, ist
denkbar ist u.a. ein verstoss gegen das patentgesetz, das markenrecht wenn der begriff viagra verwendet wird, das wettbewerbsrecht beim weiterverkauf oder anbieten, ein verstoss gegen das arzneimittelgesetz.....
in den bei uns vertretenen verfahren wird meist wegen verstosses gegen das amg und markenrecht ermittelt.
hinzu kommt, dass der markenrechtsinhaber versuchen kann, den erwerber abzumahnen. die staatsanwaltschaft bzw. das hauptzollamt übermittelt die ware und die erwerberdaten an den herstellt.
beste grüße aus berlin
kai jüdemann
rechtsanwalt
von artaud am 21.11.2007 13:24
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden