Versuchter Versicherungsbetrug - Anzeige zurückziehen

2. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
ivonne38
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)
Versuchter Versicherungsbetrug - Anzeige zurückziehen

Hallo,

ich habe einen versuchten Versicherungsbetrug begangen, nun hat mein Mann am Montag einen Termin bei der Polizei weil er als beschuldigter Aussagen soll. (mein mann ist der versicherungsnehmer und wußte wie gesagt von allem nichts) Ich habe gestern gegenüber meinem Mann zugegeben, diesen versicherungsbetrug begangen zu haben. Ich habe mich entschuldigt und fühle mich wirklich mies. Mein mann hat mir verziehen und jetzt wolle ich heute bei der Versicherung anrufen und alles "gestehen" und mich dafür entschuldigen. Da es ja nun schon bei der Staatsanwaltschaft liegt, denke ich das die Versicherung- auch wenn wie es machen wollte- die Anzeige nicht zurückziehen kann oder? Zudem, ich bin noch nie straffällig geworden was für ein Strafmaß hätte ich-bei einer Verurteilung- zu erwarten?

Insgesamt ging es um 350€.


LG ivonne

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-- Editiert ivonne38 am 02.09.2011 13:20

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8 Antworten
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#1
 Von 
Möhrchen07
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 40x hilfreich)

Was hast du denn genau gemacht?

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"In dubio...Prosecco!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ivonne38
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe behauptet, den laptop meiner Bekannten kaputt gemacht zu haben. Laptop lag auf dem Tisch angeblich ist er runtergerutscht und ich habe ihn während des Fallesn mit der Hand festgehalten und dadurch den Monitor zerstört....

Das hat die Versicherung durch einen Gutachter herausbekommen und "nicht" gezahlt. D.h. es ist also ein versuchter Versicherungsschaden.

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Eine Anzeige kann man nicht zurücknehmen. Bei einem Wert von 350,00 ist es auch kein Antragsdelikt mehr, wo zumindest der Strafantrag (das ist nicht dasselbe wie Anzeige) zurückgenommen werden könnte (theo. - würde die Versicherung aber ohnehin nicht machen). Und selbst wenn, könnte die StA das "öffentl. Interesse" an der Strafverfolgung geltend machen.

Kurz und gut:

Das wird wohl auf eine kleine Geldstrafe (schätzungsweise 30 Tagessätze, +/- 5) hinauslaufen oder vielleicht auf eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO . Letzteres hätte den Vorteil, dass es keinen Eintrag im Bundeszentralregister gäbe.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ivonne38
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, ich bin ein wenig erleichtert. Jetzt gibt es noch das Problem, das meine Bekannte aber das Gutachten nicht zahlen will bis sie eine Kopie des Gutachtens erhalten hat. Die dreht jetzt völlig auf und die Versicherung hat mir nahegelegt, dafür Sorge zu tragen das sie es bezahlt, ansonsten würde da auch noch was auf mich und meine Bekannte zukommen....

Weia ich hab den größten Bockmist überhaupt gebaut, zudem bin schwer erkrankt am Darm und muß operiert werden und anschließend in die Reha... aber ich bin selber schuld früher habe ich auf die leute gezeigt die Betrug begangen haben und mich aufgeregt und bin dabei keinen Deut besser....:-(



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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Die Sachverhaltsschilderung ist mir noch völlig unklar. Ist jetzt tatsächlich ein Laptob kaputtgegangen oder nicht ? Wessen Laptob ist kaputt gegangen? Wer hatte wo die Hand dran? Welcher Versicherung wurde der Schaden mit welcher Argumentation gemeldet? Was genau hat das Gutachten ergeben? Wieso hat die Bekannte nicht ebenfalls ein Strafverfahren am Hals?

Bitte schildern sie doch mal die ganze Geschichte etwas ausführlicher und von vorne.

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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ivonne38
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Laptop war kaputt, und zwar der von meiner Bekannten. Ich habe dann unsere Versicherung gemeldet, dass ich den Schaden verursacht habe - was ja nicht der Wahrheit entspricht-. Das Gutachten haben wir bis heute nicht erhalten, aber meine bekannte soll das Gutachten trotzdem bezahlen. Die Versicherung hat nur mitgeteilt, das der Schaden so nicht entstanden sein kann. Meine Bekannte hat bis jetzt keinen einzigen bescheid wegen eines Strafverfahrens.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.11.2017 17:02:55
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 108x hilfreich)

bei deiner bekannten wird die polizei auch erst mal abwarten, was dein mann und was ggf. du so sagen wirst...

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