Hallo ich habe eine frage an sie ? Ich habe einen hund in ebay kleinanzeigen geschenkt bekommen .. Es stand in der anzeige das er misshandelt wurde und wieder fitt gemacht werden muss .. Wir haben alles weitere ausgemacht und ich habe ihn abgeholt ..
Alles gut bis auf dem nächsten tag.. Da hatten die dann geschrieben das sie ihn wieder wollen weil der kleine nur am weinen ist .. Danach wusste der eigentühmliche besitzer nichts von dem verkauf und will ihn wieder haben und droht mir mit nem anwalt.. Wir haben den hund richtig in unser herz geschlossen und geben ihn sehr ungern wieder ab .. Haben wir den eine changse ihn zu behalten .. Lg göppner
verschenkter hund will zurück gefordert werden ..
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Ja, ist ja schließlich euer Hund...ZitatHaben wir den eine changse ihn zu behalten :
Die haben mir jetzt auch bilder geschickt wo sie seinen impfpass haben .. Und tun so als wenn der besitzer nichts weis von allem .. Sollte ich mir besser einen anwalt suchen ? Ich bekomme zurzeit harz 4 , müsste ich ihn dann bezahlen oder würde er mir dann bezahlt werden ..
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Spannende Frage: WER hat Dir den Hund geschenkt? Der alte Eigentümer, der jetzt den Hund zurück will? Dann ist alles fein und es ist jetzt DEIN Hund - ich würde dann die Kommunikation einstellen.
War es dagegen jemand anderes, der den Hund ohne Wissen und ohne Genehmigung des Eigentümers verschenkt hat, KÖNNTE der Eigentümer einen Herausgabeanspruch haben - weil die Sache (jaja, Hunde sind juristisch Sachen...) nicht im Eigentum des Schenkenden war. Aber in dem Fall hättest Du einen Anspruch gegenüber dem Schenkenden, der Dir ja einen Hund versprochen hat und Dir dadurch vermutlich Kosten entstanden sind (Tierarzt, Hundehütte, was weiss ich...). EVTL hast Du dem Schenkenden gegenüber auch einen Anspruch auf EINEN Hund (aber nicht auf DIESEN, denn den kann der Schenkende ja nicht liefern).
Achja, weil es wichtig ist (oder werden könnte):
der BESITZER bist Du, weil der Hund ist ja bei Dir.
Die Frage ist, wem der Hund gehört, also wer EIGENTÜMER ist. Das ist ein (wichtiger) Unterschied.
Danke für die antwort .. Also er hatte zu dem zeitpunkt bei der oma gewohnt .. Der sohn von ihr , dessen sohn hat die anzeige ins internet gestellt .. Als wir ihn abgeholt haben war die oma , die tochter , der sohn und dessen tochter da nur der kleinste und jetzt auf einmal besitzer des hundes nicht dabei ..
Danach wusste der eigentühmliche besitzer nichts von dem verkauf und will ihn wieder haben und droht mir mit nem anwalt.. Und dieser Besitzer ist der "Kleine, der nur am Weinen ist"? Der droht jetzt mit dem Anwalt?
Nein der vater von dem kleinen da er nur am weinen ist ..
Versteh ich immer noch nicht.
- WER HAT DIR DEN HUND GESCHENKT?
Der Vater des Kleinen, der nun den Hund vermisst? Korrekt?
Wer war der vorherige Eigentümer (NICHT Besitzer)?
Vermutlich auch der Vater, oder? Korrekt?
Dann entspannt zurücklehnen und nicht vergessen, mit dem Hund Gassi zu gehen....
Der Eigentümer war wohl der Vater und der Besitzer war seine Oma die uns den Hund ausgehändigt hat.
Machen wir es doch mal eindeutig.
Folgende Personen sind in die Geschichte involviert:
O = Oma
TO = Tochter von O
V = Vater des kleinen Kindes = Sohn der Oma
S = Sohn von V = Enkel von O
TV = Tochter von V = Enkelin von O
Ehemalige Besitzerin: O
Ehemaliger Eigentümer: V
Habe ich die Situation der Personen zueinander richtig eingeschätzt?
So wie ich es verstanden habe:
Bei der Übergabe waren O,TO,V und TV anwesend.
Da V Eigentümer war und den Hund weggegeben hat gehört der Hund nun dir. Du bist also jetzt nicht nur Besitzer sondern auch Eigentümer des Hundes.
Hmm.. Muss dazu noch was ergänzen .. Der sohn von der oma war nicht der eigentümer er war bei dem verkauf dabei .. Der schwager oder couseng von v ist der eigentümer und sein sohn ist am weinen ..
So also da kommt man ja echt durcheinander .. Von der oma der sohn sein sohn hat die anzeige ins internet gestellt und uns an seinen vater ( sohn von o ) weiter geleitet ..
Als wir uns dann getroffen haben waren oma , sohn von o , tochter von o und tochter vom v vorort.. Und meinten sie wären die eigentümer.. Vom v der schwager oder couseng ist anscheint der rechtmäsige eigentümer und sein sohn ist anscheint am weinen ..
Wer dieses Durcheinander wohl verursacht hat???ZitatSo also da kommt man ja echt durcheinander :
Neuer Versuch:
O = Oma
TO = Tochter von O
SO = Sohn der Oma
SSO = Sohn von SO = hat Annonce aufgegeben
TSO = Tochter von SO = Enkelin von O
CS = Cousin oder Schwager von SO
SCS = Sohn von CS
Ehemalige Besitzerin: O
Ehemaliger Eigentümer: CS
Habe ich die Situation der Personen zueinander jetzt richtig eingeschätzt?
So wie ich es jetzt verstanden habe:
Bei der Übergabe waren O,TO,SO Und TSO anwesend.
Da CS Eigentümer war und nicht er den Hund weggegeben hat kann es sein, dass du nicht der Eigentümer bist. Etwas anderes wäre es nur, wenn O oder TO oder SO oder TSO von diesem beauftragt worden wären den Hund wegzugeben.
Sorry, nach einem knappen Tag so sehr ins Herz geschlossen?
Vor der Übergabe keinen Kontakt zum Hund gehabt?
Unklare Eigentumssituation und weinendes Kind dem man offenbar seinen Kumpel weggenommen hat.
Geb den Hund zurück und gut ist.
Ja die sache ist ja das ich mir nicht vorstellen kann das der eigentümer es nicht wusste .. Er meinte ja auch er hatte vorher keine möglichkeit ihn zu behalten wegen dem vermieter und dann auf einmal wusste er von garnichts.. Der sohn vom SSO hatte am anfang gemeint das er ihn wieder brauch weil der sohn vom eigentümer nur am weinen ist .. Und er würde dann zur oma ziehen und ihr helfen sodas der hund wieder kommen kann .. Danach wusste der eigentümer nichts davon was ja etwas seltsam ist .
Ja wie haben ihn erst den dritten tag jetzt aber und kannten ihn auch vorher nicht ..
Unser hund ist vor 2 monate an alters schwäsche von uns gegangen und unsere kinder waren sehr traurig .. Jetzt haben wir einen hund angeboten bekommen der zufällig die selbe rasse hat , genau so aus sieht und den selben karakter hat es ist als hätten wir ihn schon ewig .. Deshalb ist die frage ob wir denn eine changse haben ihn zu behalten.. Wenn ja brauch ich dann am besten einen anwalt ? Wenn ja würde er mir von amt bezahlt werden ? Da ich zurzeit arbeitsunfähig bin und auch demächst opperiert werde .. Lg
Zitata die sache ist ja das ich mir nicht vorstellen kann das der eigentümer es nicht wusste :
Es interessiert keinen, was Du dir vorstellen kannst.
Du hast eine Sache in Besitz, an der Du keine Eigentumsrechte hast. Der Eigentümer verlangt die Rückgabe.
Da es offensichtlich keine Ansatz dafür gibt, dass der Hund mit Wissen des Eigentümers verschenkt wurde, ist die Angelegenheit eigentlich eindeutig.
Ein Anwalt kann nicht zaubern. E könnte allenfalls die Eigentumsverhältnisse vor der Übergabe prüfen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es dafür einen Beratungsschein gibt.
Daher kann man nur raten die Sache umgehend herauszugeben, damit sich der Eigentümer nicht veranlasst sieht zu Deinen Kostenlasten auf Herausgabe zu klagen.
Alternativ zur sofortigen Herausgabe zur Eigenen (Kosten)sicherheit den Nachweis besorgen, das einer der bei der Übergabe anwesenden Personen der Eigentümer des Hundes ist.
ZitatDa ich zurzeit arbeitsunfähig bin und auch demächst opperiert werde . :
Hat das irgend was mit dem Sachverhalt zu tun?
In den Tierheimen gibt es genug Hunde, die sich über ein neues zu Hause sicher freuen würden - und das Ganze rechtssicher.
ZitatWir haben alles weitere ausgemacht :
Wer mit wem?
Wie?
Genauer Wortlaut?
Und bitte diesmal als verständliche Schilderung.
Nach seiner Schilderung hat der Fragende gutgläubig Eigentum an der Sache erworben. Für den gutgläubigen Erwerb kommt es naturgemäß nicht auf die Kenntnis des ursprünglichen Eigentümers an.
Das kann ich an seiner Schilderung bisher noch nicht erkennen. Ihm war ja anscheinend bewusst, dass er den Hund nicht vom Eigentümer erhalten hat. Die Schilderung des Fragestellers ist so konfus, dass man eigentlich alles und nichts daraus interpretieren kann.ZitatNach seiner Schilderung hat der Fragende gutgläubig Eigentum an der Sache erworben. :
Was ich dem Fragesteller aber mitgeben möchte: Der alte Hund ist tot. Der neue ist NICHT der alte, auch wenn er diesem sehr ähnlich sieht und im ersten Moment auch ähnlich verhält. Auf Dauer wird man dies merken.
Wurde der Hund eigentlich vom alten Eigentümer misshandelt oder von wem sonst???
Wenn du bald operiert wirst, ist der Zeitpunkt für einen Hund nicht gerade günstig.
Der kleine Junge würde mir leid tun, wenn er so nach seinem Hund weint. An deiner Stelle würde ich den Hund zurückgeben und mich daran erfreuen, dem Jungen eine riesengroße Freude gemacht zu haben.
Wurde er denn nun verschenkt oder verkauft? In der Überschrift steht verschenkt, später verkauft.
Wenn du dich von der OP erholt hast, kannst du dir immer noch einen Hund vom Züchter oder vom Tierheim holen. Auch dieser wird dein Herz erobern. Und du kannst mit einem guten Gewissen leben, dass der Kleine glücklich ist.
Oder ist dir das Kind egal? Dann kommt es auf den Vertrag an. Gibt es einen? Wenn du den Impfpass nicht hast, sieht es nicht allzu gut für dich aus, denn er zeigt, dass sie die Eigentümer des Hundes sind und nicht du. Es sei denn, es gibt einen Vertrag.
Weshalb sollte dir der Hund vom Amt bezahlt werden?
-- Editiert von Schneeelfe am 21.09.2017 14:16
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