verschenkter hund will zurück gefordert werden ..

20. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
playdog
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
verschenkter hund will zurück gefordert werden ..

Hallo ich habe eine frage an sie ? Ich habe einen hund in ebay kleinanzeigen geschenkt bekommen .. Es stand in der anzeige das er misshandelt wurde und wieder fitt gemacht werden muss .. Wir haben alles weitere ausgemacht und ich habe ihn abgeholt ..
Alles gut bis auf dem nächsten tag.. Da hatten die dann geschrieben das sie ihn wieder wollen weil der kleine nur am weinen ist .. Danach wusste der eigentühmliche besitzer nichts von dem verkauf und will ihn wieder haben und droht mir mit nem anwalt.. Wir haben den hund richtig in unser herz geschlossen und geben ihn sehr ungern wieder ab .. Haben wir den eine changse ihn zu behalten .. Lg göppner

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von playdog):
Haben wir den eine changse ihn zu behalten
Ja, ist ja schließlich euer Hund...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
playdog
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die haben mir jetzt auch bilder geschickt wo sie seinen impfpass haben .. Und tun so als wenn der besitzer nichts weis von allem .. Sollte ich mir besser einen anwalt suchen ? Ich bekomme zurzeit harz 4 , müsste ich ihn dann bezahlen oder würde er mir dann bezahlt werden ..

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Spannende Frage: WER hat Dir den Hund geschenkt? Der alte Eigentümer, der jetzt den Hund zurück will? Dann ist alles fein und es ist jetzt DEIN Hund - ich würde dann die Kommunikation einstellen.

War es dagegen jemand anderes, der den Hund ohne Wissen und ohne Genehmigung des Eigentümers verschenkt hat, KÖNNTE der Eigentümer einen Herausgabeanspruch haben - weil die Sache (jaja, Hunde sind juristisch Sachen...) nicht im Eigentum des Schenkenden war. Aber in dem Fall hättest Du einen Anspruch gegenüber dem Schenkenden, der Dir ja einen Hund versprochen hat und Dir dadurch vermutlich Kosten entstanden sind (Tierarzt, Hundehütte, was weiss ich...). EVTL hast Du dem Schenkenden gegenüber auch einen Anspruch auf EINEN Hund (aber nicht auf DIESEN, denn den kann der Schenkende ja nicht liefern).

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#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Achja, weil es wichtig ist (oder werden könnte):

der BESITZER bist Du, weil der Hund ist ja bei Dir.
Die Frage ist, wem der Hund gehört, also wer EIGENTÜMER ist. Das ist ein (wichtiger) Unterschied.

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#5
 Von 
playdog
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die antwort .. Also er hatte zu dem zeitpunkt bei der oma gewohnt .. Der sohn von ihr , dessen sohn hat die anzeige ins internet gestellt .. Als wir ihn abgeholt haben war die oma , die tochter , der sohn und dessen tochter da nur der kleinste und jetzt auf einmal besitzer des hundes nicht dabei ..

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Danach wusste der eigentühmliche besitzer nichts von dem verkauf und will ihn wieder haben und droht mir mit nem anwalt.. Und dieser Besitzer ist der "Kleine, der nur am Weinen ist"? Der droht jetzt mit dem Anwalt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
playdog
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein der vater von dem kleinen da er nur am weinen ist ..

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#8
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Versteh ich immer noch nicht.

- WER HAT DIR DEN HUND GESCHENKT?

Der Vater des Kleinen, der nun den Hund vermisst? Korrekt?

Wer war der vorherige Eigentümer (NICHT Besitzer)?

Vermutlich auch der Vater, oder? Korrekt?


Dann entspannt zurücklehnen und nicht vergessen, mit dem Hund Gassi zu gehen....

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#9
 Von 
playdog
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Eigentümer war wohl der Vater und der Besitzer war seine Oma die uns den Hund ausgehändigt hat.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Machen wir es doch mal eindeutig.
Folgende Personen sind in die Geschichte involviert:
O = Oma
TO = Tochter von O
V = Vater des kleinen Kindes = Sohn der Oma
S = Sohn von V = Enkel von O
TV = Tochter von V = Enkelin von O

Ehemalige Besitzerin: O
Ehemaliger Eigentümer: V

Habe ich die Situation der Personen zueinander richtig eingeschätzt?

So wie ich es verstanden habe:
Bei der Übergabe waren O,TO,V und TV anwesend.
Da V Eigentümer war und den Hund weggegeben hat gehört der Hund nun dir. Du bist also jetzt nicht nur Besitzer sondern auch Eigentümer des Hundes.




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#11
 Von 
playdog
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm.. Muss dazu noch was ergänzen .. Der sohn von der oma war nicht der eigentümer er war bei dem verkauf dabei .. Der schwager oder couseng von v ist der eigentümer und sein sohn ist am weinen ..

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#12
 Von 
playdog
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

So also da kommt man ja echt durcheinander .. Von der oma der sohn sein sohn hat die anzeige ins internet gestellt und uns an seinen vater ( sohn von o ) weiter geleitet ..
Als wir uns dann getroffen haben waren oma , sohn von o , tochter von o und tochter vom v vorort.. Und meinten sie wären die eigentümer.. Vom v der schwager oder couseng ist anscheint der rechtmäsige eigentümer und sein sohn ist anscheint am weinen ..

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von playdog):
So also da kommt man ja echt durcheinander
Wer dieses Durcheinander wohl verursacht hat???

Neuer Versuch:

O = Oma
TO = Tochter von O
SO = Sohn der Oma
SSO = Sohn von SO = hat Annonce aufgegeben
TSO = Tochter von SO = Enkelin von O
CS = Cousin oder Schwager von SO
SCS = Sohn von CS


Ehemalige Besitzerin: O
Ehemaliger Eigentümer: CS

Habe ich die Situation der Personen zueinander jetzt richtig eingeschätzt?

So wie ich es jetzt verstanden habe:
Bei der Übergabe waren O,TO,SO Und TSO anwesend.
Da CS Eigentümer war und nicht er den Hund weggegeben hat kann es sein, dass du nicht der Eigentümer bist. Etwas anderes wäre es nur, wenn O oder TO oder SO oder TSO von diesem beauftragt worden wären den Hund wegzugeben.

Signatur:

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#14
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

Sorry, nach einem knappen Tag so sehr ins Herz geschlossen?
Vor der Übergabe keinen Kontakt zum Hund gehabt?
Unklare Eigentumssituation und weinendes Kind dem man offenbar seinen Kumpel weggenommen hat.
Geb den Hund zurück und gut ist.

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#15
 Von 
playdog
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die sache ist ja das ich mir nicht vorstellen kann das der eigentümer es nicht wusste .. Er meinte ja auch er hatte vorher keine möglichkeit ihn zu behalten wegen dem vermieter und dann auf einmal wusste er von garnichts.. Der sohn vom SSO hatte am anfang gemeint das er ihn wieder brauch weil der sohn vom eigentümer nur am weinen ist .. Und er würde dann zur oma ziehen und ihr helfen sodas der hund wieder kommen kann .. Danach wusste der eigentümer nichts davon was ja etwas seltsam ist .

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#16
 Von 
playdog
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wie haben ihn erst den dritten tag jetzt aber und kannten ihn auch vorher nicht ..
Unser hund ist vor 2 monate an alters schwäsche von uns gegangen und unsere kinder waren sehr traurig .. Jetzt haben wir einen hund angeboten bekommen der zufällig die selbe rasse hat , genau so aus sieht und den selben karakter hat es ist als hätten wir ihn schon ewig .. Deshalb ist die frage ob wir denn eine changse haben ihn zu behalten.. Wenn ja brauch ich dann am besten einen anwalt ? Wenn ja würde er mir von amt bezahlt werden ? Da ich zurzeit arbeitsunfähig bin und auch demächst opperiert werde .. Lg

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#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von playdog):
a die sache ist ja das ich mir nicht vorstellen kann das der eigentümer es nicht wusste


Es interessiert keinen, was Du dir vorstellen kannst.

Du hast eine Sache in Besitz, an der Du keine Eigentumsrechte hast. Der Eigentümer verlangt die Rückgabe.

Da es offensichtlich keine Ansatz dafür gibt, dass der Hund mit Wissen des Eigentümers verschenkt wurde, ist die Angelegenheit eigentlich eindeutig.

Ein Anwalt kann nicht zaubern. E könnte allenfalls die Eigentumsverhältnisse vor der Übergabe prüfen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es dafür einen Beratungsschein gibt.

Daher kann man nur raten die Sache umgehend herauszugeben, damit sich der Eigentümer nicht veranlasst sieht zu Deinen Kostenlasten auf Herausgabe zu klagen.
Alternativ zur sofortigen Herausgabe zur Eigenen (Kosten)sicherheit den Nachweis besorgen, das einer der bei der Übergabe anwesenden Personen der Eigentümer des Hundes ist.

Zitat (von playdog):
Da ich zurzeit arbeitsunfähig bin und auch demächst opperiert werde .

Hat das irgend was mit dem Sachverhalt zu tun?

In den Tierheimen gibt es genug Hunde, die sich über ein neues zu Hause sicher freuen würden - und das Ganze rechtssicher.



1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von playdog):
Wir haben alles weitere ausgemacht

Wer mit wem?
Wie?
Genauer Wortlaut?



Und bitte diesmal als verständliche Schilderung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Nach seiner Schilderung hat der Fragende gutgläubig Eigentum an der Sache erworben. Für den gutgläubigen Erwerb kommt es naturgemäß nicht auf die Kenntnis des ursprünglichen Eigentümers an.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Nach seiner Schilderung hat der Fragende gutgläubig Eigentum an der Sache erworben.
Das kann ich an seiner Schilderung bisher noch nicht erkennen. Ihm war ja anscheinend bewusst, dass er den Hund nicht vom Eigentümer erhalten hat. Die Schilderung des Fragestellers ist so konfus, dass man eigentlich alles und nichts daraus interpretieren kann.

Was ich dem Fragesteller aber mitgeben möchte: Der alte Hund ist tot. Der neue ist NICHT der alte, auch wenn er diesem sehr ähnlich sieht und im ersten Moment auch ähnlich verhält. Auf Dauer wird man dies merken.
Wurde der Hund eigentlich vom alten Eigentümer misshandelt oder von wem sonst???

Signatur:

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#21
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Wenn du bald operiert wirst, ist der Zeitpunkt für einen Hund nicht gerade günstig.

Der kleine Junge würde mir leid tun, wenn er so nach seinem Hund weint. An deiner Stelle würde ich den Hund zurückgeben und mich daran erfreuen, dem Jungen eine riesengroße Freude gemacht zu haben.

Wurde er denn nun verschenkt oder verkauft? In der Überschrift steht verschenkt, später verkauft.

Wenn du dich von der OP erholt hast, kannst du dir immer noch einen Hund vom Züchter oder vom Tierheim holen. Auch dieser wird dein Herz erobern. Und du kannst mit einem guten Gewissen leben, dass der Kleine glücklich ist.

Oder ist dir das Kind egal? Dann kommt es auf den Vertrag an. Gibt es einen? Wenn du den Impfpass nicht hast, sieht es nicht allzu gut für dich aus, denn er zeigt, dass sie die Eigentümer des Hundes sind und nicht du. Es sei denn, es gibt einen Vertrag.

Weshalb sollte dir der Hund vom Amt bezahlt werden?

-- Editiert von Schneeelfe am 21.09.2017 14:16

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