verkauf auf dem Trödelmarkt

6. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
klaryssa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
verkauf auf dem Trödelmarkt

Hallo!
Ich habe letztens ein Paar Sachen als Hobby selbst gemacht (Hausdekoration, verschiedene Blumentöpfe und Kerzen). Ich möchte das jetzt auf dem Trödelmarkt verkaufen (das wäre nur 1, höchstens 2 mal). Ich weiß es aber nicht ob ich dazu den Gewerbeschein brauche. Diejenigen, die die Märkte machen sagen dass man " so weit sie wissen" den Schein nicht braucht. Ist das aber sicher ohne diesen dort zu stehen und keine Angst vor dem Finanzamt zu haben? Kommt dort eine Kontrolle vor? Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir dabei helfen könnten.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Gewerbe Definition: Jede erlaubte Tätigkeit, die dauerhaft ausgeübt wird und der Gewinnerzielung dient.

Dann: gilt gemäß § 14 Gewerbeordnung die Anzeigpflicht des Gewerbes gegenüber dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens


"Ja, treuer Freund, du hast sehr recht,
die Welt ist ganz erbärmlich schlecht,
ein jeder Mensch ein Bösewicht -
nur du und ich natürlich nicht."

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#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Bis zu einem Gewinn von 512,- € durch ihre privaten Veräußerungsgeschäfte auf dem Flohmarkt, bleibt dieser auch steuerfrei (§ 23 III S. 6 EStG )

Gruß
MCNeubert

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#3
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

AHA... ja mit den Stuergesetzen ist es nicht einfach, aber gut, dass es Menschen gibt, die sich damit auskennen. :)

Ich gehe davon aus, dass es sich um Einkommen von 512,00 € im Jahr handelt, oder?


Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens


"Ja, treuer Freund, du hast sehr recht,
die Welt ist ganz erbärmlich schlecht,
ein jeder Mensch ein Bösewicht -
nur du und ich natürlich nicht."

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#4
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Nein, es handelt sich tatsächlich um Gewinn! Man kann durch private Veräußerungsgeschäfte steuerfrei 512,- € dazuverdienen, egal wie hoch das restliche Einkommen ist. Der Gewinn ermittelt sich hier aus dem Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Werbungskosten.

Viele Grüße
MCNeubert

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#5
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo MCNeubert,

dann handelt es sich um einen steuerfreien Gewinn von 512,00 € im Jahr, gell?

Das ist doch auch ein gutes Indiz für die Abgrenzung von gewerblichen und privaten Verkäufern bei Ebay. Wer mehr als 512,00 € Gewinn mit Ebay Auktionen im Jahr erzielt, handelt m.E. dann gewerblich!

Wie sehen Sie das?

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens


"Ja, treuer Freund, du hast sehr recht,
die Welt ist ganz erbärmlich schlecht,
ein jeder Mensch ein Bösewicht -
nur du und ich natürlich nicht."

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#6
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Ja, m.E. ist ein Überschreiten der Grenze von 512,-€ ein Indiz für gewerbliches Handeln.

Allerdings kann es sicher Ausnahmen geben - wer 3 bis 4 Verkäufe im Jahr tätigt und durch seine gute Spanne und geringe Nebenkosten über die 512,- € kommt, ist noch nicht zwingend Gewerbetreibender - auf der anderen Seite kann jemand, der 50 Handys im Jahr verkauft und aufgrund der geringen Spanne die 512,- € Gewinn nicht übersteigt, trotzdem als Gewerbetreibender angesehen werden.

Gruß
MCNeubert

Übrigens, interessanter Artikel zur Abmahnung!

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#7
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

@MCNeubert : Danke :)

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#8
 Von 
Edith
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag! In diesem Zusammenhang hätte ich auch gleich noch eine Frage.
Diese etwa 512,-- € Gewinn, zählt dies dann als Verdienst? Wenn ich zum Beispiel zur Rente 340 Euro im Monat dazu verdienen darf, zählen dann die 512 € hier auch, oder muß ich die nicht angeben?

Antwort wäre nett.

Edith

-----------------
"Antwort wäre nett!

Edith"

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#9
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Dass kommt drauf an, wodurch Sie die 340,-€ im Monat dazuverdienen wollen.

Im Einkommenssteuerrecht wird zwischen verschiedenen Einkommensarten unterschieden (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung).

Bei den 512,- € handelt es sich um einen Freibetrag für Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften (also privater Verkauf von Waren etc.).
Angeben müssen sie den Betrag bei der Steuererklärung aber trotzdem - er bleibt halt nur steuerfrei.

Freibeträge anderer Einkommensarten werden davon nicht tangiert - allerdings weiß ich im Moment nicht, wie das mit den von Ihnen angesprochenen 340,-€ ist, die man neben der Rente dazuverdienen darf - denke eher, dass es sich dabei nicht um Steuerrecht handelt sondern um eine Vorschrift aus dem Rentenrecht.

Gruß
MCNeubert

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#10
 Von 
Edith
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

wieder einmal Recht gehabt - Herr MC Neubert - werde wohl mal schauen, ob es hier auch einen Chaet betreffs Rentenrecht gibt - das ist nämlich mein nächstes Problem - gehört dann sicher nicht hier her - für einen Laien manchmal nicht leicht, es zuzuordnen - trotzdem dank - wieder einmal Edith

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
EdVenture
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Nach meiner Kenntnis (war jedenfalls bis zur Neuregelung so) handelt es sich bei den € 512 um eine FREIGRENZE und keinen Freibetrag. Das bedeutet, dass bei Einkünften gem dem § 23 EStG ab € 512 der gesamte Betrag zu versteuern ist, darunter alle Einkünfte steuerfrei.

Zu den Einkünften des §23 gehören u.a auch Gewinne / Verluste, die aus dem Verkauf von Wertpapieren mit einer Haltedauer < 1 Jahr resultieren. Man muß natürlich INSGESAMT (0 im Saldo) unter den 512 € im Jahr bleiben.

Gruß,
Ed

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
EdVenture
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Tausche die " 0 " gegen ein " = "

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