Mit meinem ehem. Arbeitgeber habe ich vor Gericht einen Vergleich geschlossen, der u.a. die Zahlung einer Abfindung beinhaltet. Diese
Zahlung ist jetzt nicht erfolgt.
Muss ich nochmal anmahnen oder was kann ich tun?
vielen Dank
vergleich nicht erfuellt - zahlung der Abfindung
2. Januar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 2. Januar 2004 | 13:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
vergleich nicht erfuellt - zahlung der Abfindung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2004 | 11:37
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo,
nein, Sie müssen nicht mehr mahnen, der Arbeitgeber ist laut dem gerichtlichem Vergleich bereits in Verzug, Sie können gleich beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen oder zu einem Anwalt gehen, der das für Sie erledigt.
Gruß
-----------------
"Luther PanDragon"
Und jetzt?
Schon
268.061
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
18 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten