verfahrenskosten vaterschaft

11. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
tonisecret
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
verfahrenskosten vaterschaft

hallo,

meine ex freundin hat ein kind gebohren und mich als vater angegeben. da ich nicht 100%ig sicher war der vater zu sein habe ich nicht sofort die vaterschaftsanerkennung gemacht sondern erstmal einen vaterschaftstest aus dem internet bestellt und nach längerem überreden der mutter auch durchgeführt. als das ergebnis kam und ich als vater fest stand habe ich kontakt zur mutter aufgenommen um gemeinsam beim standesamt die vaterschaft anzuerkennnen. als wir uns dort trafen meinte sie, sie hätte ihrem anwalt den auftrag gegeben mir etwas druck zu machen würde ihn aber zurück pfeifen da wir ja das heute erledigen. Ca. 2 wochen später bekam ich post vom amstgericht und wurde, wie auch die mutter, zu einem gerichtstermin geladen um die vaterschaft zu klären. daraufhin habe ich eine kopie der vaterschaftsanerkennung zum gericht geschickt um zu dokumentieren das das schon längst gelaufen ist! als antwort bekam ich die nachricht das der termin natürlich hinfällig ist die verfahrenskosten sich aber auf 2000eur belaufen und nun erstmal entschieden werden muss wer diese zu tragen hat. jetzt bekam ich post das ich die kosten zu tragen hätte da laut des anwaltes der mutter eine vaterschaft nie anzuzweifeln war und ich daher in verzug war. ich befinde mich seit 1,5 jahren in der privatinsolvenz und habe noch ein weiteres unterhaltspflichtiges kind wo ich unterhalt bezahle.

meine frage ist ob ich dagegen vorgehen kann die 2000eur zu bezahlen??? habe nicht den eindruck etwas falsches gemacht zu haben! könnt ihr mir helfen??? habe leider auch keine rechtsschutzversicherung... :-(

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13 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

2000 €, das ist der Gegenstandswert, das sind nicht die Kosten.
Offensichtlich war die Klage schon anhängig, als Ihr zum Standesamt marschiert seid. Kommt jetzt auf die Zeitschiene an, um festzustellen, wer was zu zahlen hat.

wirdwerden

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#2
 Von 
tonisecret
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

das verstehe ich nicht im brief vom gericht steht das sich die verfahrenskosten auf 2000eur belaufen und beschlossen wurde das sie der vater tragen muss....jedoch z.b. noch keine bankverbindung wo ich das geld hin überweisen sollte oder so...kannst du deine antwort bitte noch etwas näher erklären das wäre lieb!

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#3
 Von 
tonisecret
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

ach ja und "zur kenntnis nahme" stand noch da was mich etwas irritiert hat

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#4
 Von 
tonisecret
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

...und ich habe 1 monat zeit beschwerde einzulegen....

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nochmals: es ist der Streitwert, der beträgt 2000 €. Es sind nicht die angefallenen Kosten.

wirdwerden

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#6
 Von 
tonisecret
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

ok...dann wurde das komisch im brief formuliert....und jetzt wird erst nochmal berechnet was ich bezahlen muss oder wie muss ich mir das vorstellen? lohnt es sich beschwerde einzulegen? wie würdest du das einschätzen?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Der Streitwert ist okay. Du solltest jetzt klar machen, dass Du ohne schuldhaftes Zögern den Vaterschaftstest veranlasst hast und dann ohne Zögern auch das Anerkenntnisverfahren durchgeführt hast. Wenn da natürlich eine Lücke ist, wofür einiges spricht, dann kann es sein, dass Du auf den Kosten hängst.

Zahlst Du wenigstens Unterhalt für das Kind? Sonst hast Du nämlich das nächste Verfahren an der Backe.

wirdwerden

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#8
 Von 
tonisecret
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

ok...also sollte ich einen brief aufsetzen und mich erklären und eine kopie des vaterschaftstests als anhang mit schicken? ja sie bekommt vom jobcenter 133eur unterhaltsvorschuss den ich regelmäßig monatlich bezahle....sonst hab ich bisher von niemanden post bekommen wegen dem unterhalt...da wurde jetzt berechnet das ich 220,70 eur bezahlen müsste aber da sie von der region nur 133eur bekommt soll ich an die region auch nur 133eur überweisen...hat mir die zuständige bearbeiterin von der region gesagt als ich da angerufen habe um sicher zu gehen was ich nun an wen zahlen soll..

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Der Unterhaltsvorschuss kommt nicht vom Jobcenter, sondern von der Unterhaltsvorschusskasse. Da bahnt sich der nächste Rechtsstreit an. An die Unterhaltsvorschusskasse zahlst Du natürlich nur das, mit dem die in Vorlage gehen. Den Rest musst Du an die Mutter direkt zahlen.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 11.01.2015 16:12

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#10
 Von 
tonisecret
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

also sollte ich die differenz (220,70eur - 133eur) direkt an die mutter zahlen?

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Im Prinzip ja. Ich weiss allerdings nicht, wer die 222,70 berechnet hat. Mir ist keine Berechnungsart nach Cents bekannt.

wirdwerden

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#12
 Von 
tonisecret
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

die region hannover hat das berechnet....an die muss ich auch 133eur unterhaltsvorschuss überweisen... 220,70eur haben die errechent... nettolohn minus 1000eur die mir zustehen...der rest durch 2 für 2 unterhaltspflichtige kinder...so stehts da drin...da kommen die auf 220,70 eur

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#13
 Von 
tonisecret
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

ich möchte jetzt beschwerde einlegen...hat jemand einen guten vordruck/muster das ich benutzen kann?

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