>vereinsrecht satzung gründung
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nach dem der verein durch eine mv in 08.05 einen neuen vorstant erhielt, gilt dieses datum wohl als gründungsdatum,
Die Gründung eines Vereins kann nur in einer Gründungsversammlung erfolgen. Diese ist auch explizit als
Gründungs versammlung einzuberufen. Die Tagesordnung muss den Antrag auf Beschluss der Vereinsgründung, Beschluss eines Satzungsentwurfes, sowie Beschluss der Wahl der Vereinsorgane enthalten. Satzung und Vereinsgründung müssen also konkret beschlossen werden. Bie Beschlüsse der Gründungsversammlung sind zu protokollieren und von mindestens 7 Gründungsmitgliedern zu unterschreiben.
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denoch wurde eintragung auch wegem satzungfehlern nicht vollzogen. also kein ev verein
Beim schnellen "überfliegen" der Satzung konnte ich zwar gerade keine gravierenden Mängel feststellen, die eine Nichteintragung rechtfertigen würden, aber richtig ist natürlich, bisher handelt es sich um einen nicht eingetragenen Verein. Das Gericht wird mit der Ablehnung der Eintragung sicherlich auch die Gründe der Ablehnung mitgeteilt haben. Diese müssen beseitigt und dann ein neuer Antrag an das zuständige Gericht gestellt werden.
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es sind auch spenden im besits des vereins die müßen doch zurückgefüht werden
Auch ein nichteingetragener Verein darf Spenden entgegen nehmen. Diese müssen lediglich entsprechend der Satzung verwendet werden. Allerdings geht aus Deinem Posting nicht hervor, ob der Verein denn bereits als gemeinnützig anerkannt ist. Nur wenn das der Fall ist, können Spenden und Mitgliedsbeiträge vom Spender steuerlich geltend gemacht werden. Eine Rückzahlungspflicht für die erhaltenen Spenden an den jeweiligen Spender ist für mich nicht ersichtlich.
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wie sind die beschlüße des neuen vorstantes zu werten? wenn die satzung geändert werden soll muß dann eine neue mv stattfinden?
Die Beschlüsse des Vorstandes sind grundsätzlich wirksam. Für Satzungsänderungen jeder Art ist eine Mitgliederversmmlung erforderlich.
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mir ist auch zu ohren gelangd einer der vorstände wäre zurückgetreten mit einem treat im forum hat den aber gelöscht und man sagt der rücktritt wäre nicht efolgtet stimmd daß?
Ob ein Rücktritt erfolgt ist, oder nicht, vermag ich nicht zu sagen. Wenn ein - oder mehrere - Vorstandmitglieder zurückgetreten ist, so bleibt dieses solange im Amt, bis das ein Nachfolger gewählt wurde. Auch hierfür ist eine Mitgliederversammlung erforderlich. (Siehe §8, Nr. 6 der Satzung).
Alles in allem scheinen mir da Leute am Werk zu sein, die sich bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen zur Gründung und Führung eines Vereins nicht gerade sehr umfangreich informiert haben. Ich würde mir gut überlegen, ob ich in diesem Verein Mitglied werden, oder bleiben, möchte.
Abschließend noch eine Bitte: Beachte zukünftig bei Deinen Postings bitte die Groß- und Kleinschreibung. So ist das nämlich verdammt schwer zu lesen. Gruß,
Axel.
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
-- Editiert von AxelK am 22.01.2006 15:20:18
von AxelK am 22.01.2006 15:19
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