>verbrennung der hand im kindergarten
Ihr Verärgerung und die Sorge um Ihr Kind kann ich sehr gut verstehen, dennoch gibt der Sachverhalt viel zu wenig her, um hier eine rechtserhebliche Aufsichtspflichtverletzung festzustellen (@Jogibear: auch fahrlässig möglich), selbst wenn die Aussage ihres Sohnes zutrifft und tatsächlich keine Erzieherin im Raum war.
Unterstellt ihr Kind gehört nicht zu den ganz Kleinen (unter 3) dann bedürfen auch Kindergartenkinder keiner ständigen Aufsicht. Auch ist ein Mittagessen keine derart gefährliche Situation, bei der eine solche erforderlich wäre Die weitaus meisten Kindergartenkinder sind ja in der Lage, selbständig zu essen; Ihr Sohn tut das sicherlich zu Hause auch, ohne dass Sie unmittelbar daneben stehen und aufpassen müssen.
Es macht auch keinen Sinn, hier weiter herumzuspekulieren – möglicherweise hat die Erzieherin den Kindern gesagt, sie sollen aufpassen oder sie dürfen nicht alleine an die Suppe; von Kindergartenkindern kann man durchaus erwarten, dass Sie auf die Erzieherin hören -, denn die Aufsichtspflicht verlangt nicht, dass die Kinder derart in Watte gepackt werden, das nie etwas passieren kann. Ihr Kind wird noch oft mit der ein oder andere Beule oder Blessur aus dem Kindergarten oder der Schule kommen ohne dass Sie Erzieher oder Lehrer dafür verantwortlich machen können. Es ist vor allem Ihr Kind selbst, das daraus lernen muss und wird.
von Ilsa1939 am 03.07.2009 17:50
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