Der Mann meiner Mutter (2.Ehe) ist kürzlich verstorben. In einem Berliner Testament wurde der Überlebende zum Alleinerben eingesetzt. Wir, 2 Kinder der Mutter und 2 Kinder des Verstorbenen, sollen demnach nach Tod des Überlebenden zu gleichen Teilen erben.
Nun ist es so, dass die 2 leiblichen Kinder des Verstorbenen ihren Pflichtteil schon haben wollen.
Wir sind uns auch einig geworden und sie beide sollen ihren Anteil (1/8) ausgezahlt bekommen.
Wie hoch ist der Anspruch noch für die Kinder des Verstorbenen, wenn unsere Mutter mal nicht mehr ist? Nochmal 1/8?
Bleibt der Anteil der leiblichen Kinder bei 1/4 ?
Vielen Dank fürs Lesen und für hoffentlich folgende Antworten.
verbleibener Pflichtteilsanspruch
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wir sind uns auch einig geworden und sie beide sollen ihren Anteil (1/8) ausgezahlt bekommen. Das ist nicht der Pflichtteil. Das wäre der gesetzliche Erbteil. Der Pflichtteil betrüge 1/16.
ZitatWir sind uns auch einig geworden und sie beide sollen ihren Anteil (1/8) ausgezahlt bekommen. Das ist nicht der Pflichtteil. Das wäre der gesetzliche Erbteil. Der Pflichtteil betrüge 1/16. :
Das ist wahrscheinlich nicht richtig. Man muss erst wissen wer zum Erblasser überhaupt in einem Kindschaftsverhältnis steht. Nach der Wortwahl des TE gehe ich eher nicht davon aus, dass die Kinder der Ehefrau vom Erblasser adoptiert wurden; das kann aber auch anders sein.
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Korrekter Einwand - dann paßt 1/8 wohl.
Genau so ist es, wir wurden nicht adoptiert vom Erblasser.
Seine leiblichen Kinder fordern nun ihren Pflichtanteil. Was für Ansprüche haben sie dann noch beim (hoffentlich noch weit entfernten) Tod unserer Mutter?
Grüße
Zitat:Was für Ansprüche haben sie dann noch beim (hoffentlich noch weit entfernten) Tod unserer Mutter?
Wenn es keine "Strafklausel" im Testament gibt (Kinder erben nicht, wenn diese Pflichtteilsanspruch geltend machen), tritt die angeordnete Erbfolge ein.
Diese "Strafklausel" gibt es nicht.
Das heißt also, die Kinder würden jetzt 1/8 bekommen und dann irgendwann nochmal 1/4, wie wir?
Ja.
Die Formulierung des Testaments ist bei einer "Patchworkfamiie" nicht unbedingt geeignet - aber jetzt ist es zu spät.
-- Editiert von cruncc1 am 02.11.2016 21:23
Ja, nun ist es zu spät ...
Aber wird das wirklich nicht gegengerechnet, wenn sie jetzt schon ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen?
Nein.
Das hätten die Testierer entsprechend regeln müssen.
-- Editiert von cruncc1 am 02.11.2016 21:36
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