verbleibener Pflichtteilsanspruch

2. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
deidei
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
verbleibener Pflichtteilsanspruch

Der Mann meiner Mutter (2.Ehe) ist kürzlich verstorben. In einem Berliner Testament wurde der Überlebende zum Alleinerben eingesetzt. Wir, 2 Kinder der Mutter und 2 Kinder des Verstorbenen, sollen demnach nach Tod des Überlebenden zu gleichen Teilen erben.

Nun ist es so, dass die 2 leiblichen Kinder des Verstorbenen ihren Pflichtteil schon haben wollen.
Wir sind uns auch einig geworden und sie beide sollen ihren Anteil (1/8) ausgezahlt bekommen.

Wie hoch ist der Anspruch noch für die Kinder des Verstorbenen, wenn unsere Mutter mal nicht mehr ist? Nochmal 1/8?

Bleibt der Anteil der leiblichen Kinder bei 1/4 ?

Vielen Dank fürs Lesen und für hoffentlich folgende Antworten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Wir sind uns auch einig geworden und sie beide sollen ihren Anteil (1/8) ausgezahlt bekommen. Das ist nicht der Pflichtteil. Das wäre der gesetzliche Erbteil. Der Pflichtteil betrüge 1/16.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wir sind uns auch einig geworden und sie beide sollen ihren Anteil (1/8) ausgezahlt bekommen. Das ist nicht der Pflichtteil. Das wäre der gesetzliche Erbteil. Der Pflichtteil betrüge 1/16.


Das ist wahrscheinlich nicht richtig. Man muss erst wissen wer zum Erblasser überhaupt in einem Kindschaftsverhältnis steht. Nach der Wortwahl des TE gehe ich eher nicht davon aus, dass die Kinder der Ehefrau vom Erblasser adoptiert wurden; das kann aber auch anders sein.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Korrekter Einwand - dann paßt 1/8 wohl.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
deidei
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Genau so ist es, wir wurden nicht adoptiert vom Erblasser.

Seine leiblichen Kinder fordern nun ihren Pflichtanteil. Was für Ansprüche haben sie dann noch beim (hoffentlich noch weit entfernten) Tod unserer Mutter?

Grüße

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Was für Ansprüche haben sie dann noch beim (hoffentlich noch weit entfernten) Tod unserer Mutter?

Wenn es keine "Strafklausel" im Testament gibt (Kinder erben nicht, wenn diese Pflichtteilsanspruch geltend machen), tritt die angeordnete Erbfolge ein.

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#6
 Von 
deidei
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Diese "Strafklausel" gibt es nicht.

Das heißt also, die Kinder würden jetzt 1/8 bekommen und dann irgendwann nochmal 1/4, wie wir?

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Ja.

Die Formulierung des Testaments ist bei einer "Patchworkfamiie" nicht unbedingt geeignet - aber jetzt ist es zu spät.

-- Editiert von cruncc1 am 02.11.2016 21:23

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#8
 Von 
deidei
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, nun ist es zu spät ...
Aber wird das wirklich nicht gegengerechnet, wenn sie jetzt schon ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen?

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Nein.

Das hätten die Testierer entsprechend regeln müssen.



-- Editiert von cruncc1 am 02.11.2016 21:36

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