urlaubsanspruch jahreshälfte

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
pano_rama
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
urlaubsanspruch jahreshälfte

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer bevorstehenden Kündigung.
In meinem Arbeitsvertrag ist eine 6 wöchige Kündigungsfrist zum Monatesende festgeschrieben.
Wie ich das versteh, kann ich nur zum Monatsende ausscheiden und muss meine Kündigung 6 Wochen vorher einreichen.
So gesehen möchte ich am 31.08 mein Arbeitsverhältnis beenden, plane aber die Kündigung schon eher (als die 6 Wochen) einzureichen.
Ab wann ist denn das halbe Arbeitsjahr verstrichen, so dass ich Anspruch auf meinen kompletten Jahresurlaub habe und mein Urlaub nicht anteilsmäßig verrechnet wird? Ist es der 30.06 oder der 1.07 ?
Zählt einreichen der Kündigung als Termin (vor dem 30.06) oder das tatsächliche Ausscheiden ( 31.08) ?

Vielen Dank im Voraus!

-- Editier von pano_rama am 26.06.2017 20:29

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