unzulässiger Arbeitsvertrag/Knebelvertrag?
Guten Tag,
mir wurde ein Arbeitsvertrag mit Inhalten angeboten, von denen ich glaube, dass Sie nicht gesetzeskonform und seriös sind. Auch meine ich, das es sich bei diesen Vertrag um einen Knebelvertrag handelt. Es ist ein Anstellungsvertrag, der allerdings - in meinen Augen - aus den jeweiligen Arbeitgeberfreundlichen Komponenten eines Angestelltenvertrages (theoretisch 56 Wochenarbeitsstunden) und mit der Vergütung (weit unter 1000 EUR Festgehalt) eines HGB 84 besteht.
Hier die wichtigsten Auszüge:
Einleitung:
"...Eine Kündigung vor Aufnahme der Tätigkeit ist ausgeschlossen.
Tritt der Arbeitnehmer die Stelle nicht an, so ist der Arbeitgeber berechtigt, zum Ausgleich des ihm hierdurch entstandenen Schadens pauschal einen Betrag in Höhe des für die Probezeit vereinbarten Bruttomonatsgehalts zu fordern, ohne zum Nachweis verpflichtet zu sein, dass und in welcher Höhe ihm ein Schaden entstanden ist. Ist der dem Arbeitgeber entstandene Schaden höher, so kann er auch Ersatz dieses höheren Schadens verlangen, sofern er diesen dem Arbeitnehmer nachweist...."
schon in der Einleitung ein sehr fragwürdiger Passus[color=black][/color]
"...Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Bedarfsfall auch andere ihm zumutbare Tätigkeiten im Betrieb zu übernehmen. Eine Gehalts¬/Lohnminderung darf hiermit jedoch nicht verbunden sein.
"...§4
Arbeitszeit
Der Arbeitnehmer ist im Vertriebsaußendienst tätig, dort ist keine besondere Arbeitszeitregelung möglich. Die Arbeitszeiten richten sich hauptsächlich nach den Erfordernissen des Marktes und der Kunden. Grundsätzlich gilt eine regelmäßige Arbeitszeit von wöchentlich 48 Stunden bei einer 6- Tage¬Woche [ohne Berücksichtigung von Pausen) als vereinbart. Der Arbeitgeber ist berechtigt aus dringendem betrieblichem Anlass Überstunden anzuordnen. Diese sind in den Bezügen bereits mit 32 Stunden pro Monat berücksichtigt, so dass keine weitere Vergütung anfällt...."
[/color]- Bedeutet theoretisch eine „56-Stunden-Woche"?[color=black]Provisionsregelung:
[/color]Diese Regelung ist sehr komplex. Da ein Grundgehalt von nur 500 EUR gezahlt wird, wurde eine „Mindestgehaltregelung angeboten:[color=black]"...Mindesteinkommen
Die vom Arbeitnehmer erarbeitete Provision wird ggf. durch Zahlungen des Arbeitgebers unter Verrechnung mit etwaigen Provisionen bzw. Ausgleichszahlungen (nach §2 + §3) bzw. sonstigen Zuwendungen auf einen Betrag in Höhe von *~uro "aufgefüllt".
Dieser "Auffüllbetrag" sichert dem Arbeitnehmer damit ein Mindesteinkommen und wird mit allen angefallenen bzw. zukünftig anfallenden Provisionen bzw. Ausgleichszahlungen [nach §2 + §3) bzw. sonstigen Zuwendungen verrechnet, bis dieser getilgt worden ist.
Im Falle einer Kündigung wird ein ggf. offener "Auffüllbetrag" zur sofortigen Tilgung fällig.
Diese "soziale Sicherung" versetzt den Arbeitnehmer in die Lage, ohne wirtschaftlichen Druck erfolgsorientiert und "unternehmerisch" tätig zu werden...."
Viele Dank für eine Stellungnahmen und Kommentare!
Viele Grüße
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von showa-sh am 24.06.2011 10:32
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