unverschuldeter Arbeitsausfall

5. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
HelpingHand
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
unverschuldeter Arbeitsausfall

Hallo,

mein Problem ist denke ich eher eine Niesche, trotzdem hoffe ich, dass jemand Antwort weiß. Ich versuche mich kurz zu fassen.

Da ich nicht zur Arbeit erscheinen konnte, soll ich laut Arbeitgeber für den Tag nachträglich Urlaub beantragen. Der Arbeitgeber ist eine Zeitarbeitsfirma, über die ich dann entsprechend weiterbeschäftigt bin. Für den Arbeitsausfall sehe ich mich aber nicht verantwortlich.

Das Nichterscheinen war durch einen Materialfehler(?) meiner elektronischen Schlüsselkarte verursacht worden, die dadurch kurz vor Arbeitsbeginn, an einem Samstag, plötzlich nicht mehr funktionierte. Ich konnte die Wohnung fortan also nicht mehr verlassen, ohne mich selbst auszuschließen (es gibt keine Zweitkarte o.ä.), sodass ich entsprechend auch nicht zur Arbeit konnte.
Von der für die Schlüsselkarten zuständigen Firma wurde ich auf Montag vertröstet, da am Samstag und Sonntag niemand da wäre, der mir eine neue Schlüsselkarte hätte ausstellen können. Selbst konnte ich das Problem auf die Schnelle auch nicht umgehen, um doch noch zur Arbeit gehen zu können.

Die Kosten für die Notöffnung sowie die der Ausstellung einer neuen Schlüsselkarte muss ich nicht tragen, da ich für den Defekt nicht verantwortlich bin.
Als Schaden bleibt aber der Arbeitsausfall, den mein Arbeitgeber nun (in Form von Urlaubtagen) von mir beglichen haben will.

Ist das richtig so, oder lässt sich da irgendetwas machen? Ist die Schlüsselfirma, oder das Studentenwerk als Auftraggeber, als Schadensverursacher heranzuziehen und somit für den Arbeitsausfall haftbar zu machen?
(Vermieter und somit Auftraggeber der Schlüsselfirma ist das Studentenwerk)

Liebe Grüße

-- Editier von HelpingHand am 05.12.2016 21:56

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von HelpingHand):
Ist das richtig so, oder lässt sich da irgendetwas machen?

Du hast die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht, gesetzliche Ausnahmen (wie z.B. bei Krankheit) gibt es nicht, also steht Dir auch keine Entlohnung zu. Entweder als Urlaubstag oder in Form von Lohnabzug.
Wenn man Dir den Tag freigegeben hat, dann wäre der Urlaubstag anzurechnen.



Zitat (von HelpingHand):
Ist die Schlüsselfirma, oder das Studentenwerk als Auftraggeber, als Schadensverursacher heranzuziehen und somit für den Arbeitsunfall haftbar zu machen?
(Vermieter und somit Auftraggeber der Schlüsselfirma ist das Studentenwerk)

Ja, darüber könnte man nachdenken, das Studentenwerk in Haftung zu nehmen. Die Schlüsselfirma ist da außen vor.

Man sollte aber berücksichtigen das der normale Mieterschutz nicht gilt, je nach Wohnsituation könnte es also kontraproduktiv sein, den Vermieter zu verärgern.



Warum gibt keine Zweitkarte? Wird keine ausgegeben oder hat man einfach keine beantragt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HelpingHand
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum gibt keine Zweitkarte? Wird keine ausgegeben oder hat man einfach keine beantragt?
Die sind vom Vermieter (also Stundentenwerk) her nicht erlaubt, werden generell nicht ausgestellt. Ich hatte auch nochmal explizip um eine gebeten, da es nicht die erste defekte Karte war.
Ist dann ein Besuch beim Mieterschutzbund ratsam?

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von HelpingHand):
Ist dann ein Besuch beim Mieterschutzbund ratsam?


Nö.

Nochmal, in Studentenwerken gilt das normale Mietrecht NICHT.
Dort stehen Sie schneller auf der Straße, als Sie einen Transporter für Ihre Klamotten besorgen können.

Also entweder die Kröte schlucken, oder eine "normale" Wohnung suchen.

0x Hilfreiche Antwort

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