unterhaltsschulden trotz geringfügiges einkommen

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)
unterhaltsschulden trotz geringfügiges einkommen

hallo

ich habe 2 kinder (4) und (6) . die mutter bekommt bis dato unterhaltsvorschuss.

ich war berufstätig, habe aber nur rund 900 netto gehabt, so das ich keinen unterhalt zahlen konnte, nebenjob konnte ich auch nicht aufnehmen , da es meine arbeitszeit nichtz möglich machte. dann war ich arbeitslos. jetzt habe ich seid 4 wochen eine neue tätigkeit, ich verdiene 1502,87 Brutto (laut Arbeitsvertrag)

ich schätzemal das ich ca 1100 euro netto haben ´werde. die frau von der unterhaltskasse sagte zu mir, das ich mich drauf einstellen kann , ca 50 euro rückzahlung zu leisten für den vorschuss.

die KM lässt durch ihrem anwalt sagen, das ich über 500 euro unterhalt zurück zahlen soll pro kind. und ab dezember 182 euro pro monat pro kind bezahlen soll.

ich weis nicht wie die auf solche zahlen kommen. von den paar kröten die ich bekomme muss ich selber leben, ich habe 750 euro fixkosten, miete ,strom , gas, auto.

jetzt bevor einige schreien ich solle doch das auto abgeben um den unterhalt leisten zu können. sage ich mal vorab, ich habe mir ein auto für meine neue arbeit zulegen müssen, da ich sonst nicht zur arbeit komme.

meine frage ist jetzt: muss ich den unterhalt zurück zahlen, obwohl ich in den letzten monate nur den eigenbedarf verdient habe?

wie sieht es mit verpflichtung eines nebenjobs aus?
ich arbeite von 7 uhr morgens bis 17 uhr , bis ich zuhause bin ist es ca 18 uhr, bin ich verpflichtet eine nebentätigkeit auszuüben? es gibt doch das arbeitsschutz gesetz oder? was passiert, wenn das gericht mich zu einer nebentätigkeit verpflichtet, und mein arbeitgeber sagt ich darf keine nebentätigkeit annehmen?

muss ich mich bei unterhaltssachen, von einem rechtsanwalt vertretten lassen? oder darf ich mich selber vertretten?

gruß

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Bei Vorschusszahlungen des Jugendamtes und die folgenden Aufforderungen diesen Vorschuss nun in Raten abzustottern, muss ich sagen, dass das Jugendamt nur fordern darf, wenn ich über dem Selbstbehalt liege. Deshalb Vorsicht. Wer hier sparen will, zahlt oft mehr. Mir ging es ebenso, ich bekam die jährlichen Forderungen, obwohl ich zwischenzeitlich berentet war. Ich habe zwei Jahre mit dem Anwalt gegen das Jugendamt gekämpft, zum Schluss stellten sie ihre Forderungen gegen mich ein. Aber man muss denen schon mit einem Anwalt kommen, selber richtet man gegen diese Behörde schon gar nichts aus. Natürlich wenn du jetzt wieder leistungsfähig bist, kannst du den laufenden Unterhalt wieder zahlen. Doch in Zeiten, in denen ich selbst nur den Selbstbehalt hatte, sollte dies mit dem Anwalt auch belegt werden. Bedenke eines, auf der Behörde sitzen oft Sozialarbeiter, die sich in juristischen Dingen genausowenig auskennen. Zahlst du denen nur eine Rate, hast du deine Einwilligung zur Zahlung anerkannt. Deshalb immer Vorsicht walten lassen bei solchen Forderungen. Ein Anwalt kostet auch sein Geld, aber die Rückstände könnten um einiges mehr sein.

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

laufender Unterhalt geht vor Rückzahlung Vorschuss. Wenn Du also mit dem laufenden Unterhalt schon an den SB stößt, wird die Unterhaltsvorschusskasse warten müssen.

Dann mal zu dem was an Unterhalt gefordert werden kann.

Grundsätzlich schuldest Du den Mindestunterhalt. Das werden bei Dir, unter Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes, 225€ und 272€ sein.

Warum verdienst Du nur ca. 1.500€ brutto? Mit welcher Art von Arbeit erwirtschaftest Du dieses Einkommen?

Was ist Deine höchste Qualifikation? Arbeitest Du in Deinem erlernten Beruf? Wie alt bist Du?

Nebenbeschäftigung darf eigentlich nur dann verboten werden, wenn Du Deinem AG irgendwie damit in die Quere kommst.

Gegen 8 Stunden kassieren an der Tanke am WE kann keiner etwas sagen. Es können bis zu 48 Arbeitsstunden in der Woche gefordert werden.

LG nero

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-- Editiert nero070 am 14.01.2014 19:31

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#3
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

hallo

ich war kurierfahrer und da verdient man nicht die welt. das hat sich jetzt aber erledigt , da ich gekündigt wurde.

ich bin jetzt bei einer zeitarbeitsfirma besachäftigt , und habe jetzt 9,07euro die stunde. wobei mir aber nur 35 std ausgetzahlt werden und rest geht auf ein sog. zeitkonto

wieso kann das gericht, mir unterhaltsvorderungenm stellen für den zeitraum, wo ich arbeitslos war (alg2) und für den zeitraum wo ich arbeiten war, nicht über den selbstbehalt verdient habe? ich hätte einen nebenjob annehmen können , aber arbeitsbedingt hat das nicht hingehauen. ich soll pro kind 558 euro nachzahlen und ab jetzt monatlich 192 euro pro kind. da ich 2 kinder habe ist es verdammt viel. und ich weis nicht wie ich das finanziell hinbekommen soll. ich muss ja auch von irgendwas leben und die kinder sind auch alle 14 tage bei mir, die natürlich auch bespasst werden wollen. ich habe 2 kinder.

ich habe mir meinen netto lohn übers internet mal ausgerechnet. ich habe volle arbeitsstunden genommen und ich weis ja nicht in wieweit ich den netto rechner glauben kann.

wenn jetzt zeiten auf das zeitkonto gehen habe ich natürlich weniger

ich habe 1641,44 euro brutto und 1.137,46 € netto ich habe ca 700 euro fixkosten (miete , strom, tel) davon bin ich aber noch nicght zur arbeit gefahren und habe auch noch nichts gegessen. und jetzt würde ich gerne mal wissen wie ich davon noch unterhalt zahlen soll? selbst wenn ich einen nebenjob annehme kann ich nur alle 2 wochen arbeiten weil ich 1 woche bis 21 uhr arbeite und die andere woche bis 18 uhr. 1 std fahrzeit nach hause und selbst dann kommt nicht genug bei rum wenn ich nebenbei arbeite

was kann ich tun?/ würdet ihr mir raten?

gruß

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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
deine Fixkosten sind nicht relevant. Dein Selbstbehalt beträgt €1000. Bei €1137 bleibt nach Bereinigung um berufsbedingte Kosten wohl kaum mehr übrig. Wenn du allerdings wegen hoher Fahrkosten eine Steuerrückerstattung erhälst wird diese deinem Einkommen wieder zugeschlagen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>was kann ich tun?/ würdet ihr mir raten? <hr size=1 noshade>

- Der Unterhaltsvorschusskasse mitteilen, dass dein Einkommen derzeit so gering ist, dass du noch nichteinmal den laufenden Mindestunterhalt zahlen kannst. Deshalb kommt eine Rückzahlung von Schulden derzeit nicht in Betracht.
- Der Unterhaltsvorschusskasse mitteilen, dass dein Einkommen in der Vergangenheit so niedrig war (unter dem Selbstbehalt), dass gar kein Unterhalt gezahlt werden konnte und deshalb auch keien Schulden auflaufen konnten.
- Dem Anwalt der Mutter das gleiche mitteilen

Das Problem ist, dass man damit auf die Dauer nicht weit kommt.
Denn bei minderjähringen Kindern ist der Unterhaltspflichtige verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Mindestunterhalt zu gewährleisten.
Weniger als der Mindestunterhalt ist langfristig nur realistisch, wenn man in einem Beruf, der zu eigenen Qualifikation passt, vollzeit arbeitet und dabei einen Lohn erwirtschaftet, der in dem Berufszweig üblich ist.

Deshalb die Fragen von nero70:
Warum verdienst Du nur ca. 1.500€ brutto? Mit welcher Art von Arbeit erwirtschaftest Du dieses Einkommen?
Was ist Deine höchste Qualifikation? Arbeitest Du in Deinem erlernten Beruf? Wie alt bist Du?


Dies alles wird man auch dem Anwalt der Mutter nachweisen müssen.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#6
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

die aufforderung zuzahlen, kam nicht von der vorschusskasse. sondern wurde gerichtlich festgelegt, ohne das eine verhandlung stattgefunden hat.

in dem job als kurierfahrer wo ich die 1500 euro verdient habe, arbeite ich nicht mehr. sondern ich arbeite jetzt in einer zeitarbeitsfirma und verdiene 9,07 euro die stunde

ich bin 36 jahre alt. ich will ja den mindestunterhalt zahlen, aber das geht nicht. oder ging bisher durch die arbeitszeiten nicht. werde ab nächste woche (sobald meine genauen arbeitszeiten festgelegt sind) einen nebenjob suchen.aber von die rund 1100 euro die ich im monat habe (geschätzt) muss ich meine fixkosten zahlen und so blöd wie es sich anhört oder man sich das kaum vorstellen mag, möchte auch ein unterhaltspflichtiger mal etwas essen. auch er darf hunger haben?? und auch er muss neue anziehsachen haben und soweiter.

ich habe zwar einen job erlernt , aber 1. bin ich zu lange aus dem job raus 2. werden die stellen durch leiharbeiter eingesetzt weil das ein beruf ist, den jeder machen kann. die aber nur auf anweisung arbeiten können. so wie ich, der sich mit verschiedene bestimmungen auskennt und weiß was er da macht, wird nicht mehr gebraucht. weil es ja computer geben die ,die bestimmungen ermitteln. ich habe handelsfachpacker gelernt

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)


Sehr komplizierte Angelegenheit.

Du solltest unbedingt klären, woher dir Schulden genau kommen, und auf welcher Grundlage. Und wer jetzt genau das Geld haben will: Die Vorschusskasse oder die Mutter.

Wurde der Unterhalt irgendwann mal tituliert (sprich: gab es mal eine Unterhaltsklage gegen dich?) oder gibt es eine Jugendamtsurkunde (sprich: hast du beim Jugendamt eine Unterhaltsregelung unterschrieben?) ?
Wenn ja: Sofort zum Anwalt und den bestehenden Titel abändern lassen.

Oder gab es mal einen Rückzahlungsbescheid von der Unterhaltsvorschusskasse, gegen den du dich nicht zur Wehr gesetzt hast?
Wenn ja: Auch zum Anwalt.

In beiden Fällen sind in der Vergangenheit Fehler gemacht worden, die möglichst schnell ausgebügelt werden müssten, damit du nicht in der Schuldenfalle landest.

Wenn du sicher bist, dass kein Titel vorliegt, dann ist es nicht ganz so dramatisch.

So lange du Arbeit hast, müssen dir mindestens 1000€ zum Leben bleiben.
Sprich: Unterhalt = Nettoeinkommen plus Steuererstattungen minus Fahrtkosten minus 1000€.
Das wird weniger als der Mindestunterhalt (497€ bei zwei Kindern 4/6) sein.
Und solange nicht der Mindestunterhalt gezahlt werden kann, laufen Nachforderungen für die Vergangenheit ins leere. Laufender Unterhalt geht nämlich vor.

Dass du "nur" eine Ausbildung hast, mit der man auf dem heutigen Arbeitsmarkt keinen Blumentopf gewinnen kann, ist natürlich betrüblich.
Aber solange du alles tust, um ein möglichst hohes Einkommen zu erzielen, ist alles im grünen Bereich. Wenn mehr Geld nicht geht, dann ist das halt so. Unmögliches kann nicht von dir verlangt werden.
Wahrscheinlich wirst du aber deine Bemühungen um besser bezahlte Arbeit kontinuierlich nachweisen müssen (Bewerbungen und entsprechende Absagen, usw.).
Auch geht die Rechtsprechung immer mehr in die Richtung, dass eine Nebentätigkeit nicht verlangt werden kann, wenn im Hauptjob bereits 40h gearbeitet werden. Das hier Es können bis zu 48 Arbeitsstunden in der Woche gefordert werden. wird mittlerweile nicht mehr so gesehen. (http://www.unterhalt24.com/blog/2012/03/olg-stuttgart-umfang-der-erwerbsobliegenheit-beim-kindesunterhalt/)
Unterhaltspflichtige haben auch ein Recht auf ein freies Wochenende und - vor allem - auf Freizeit, um sich den Kindern widmen zu können.
Lass dich nicht verrückt machen.

Grundsätzlich denke ich, dass du dich mal professionell zum Unterhaltsrecht beraten lassen solltest. Ich habe den Eindruck, dass du dich nicht wirklich gut auskennst und dich daher leicht über den Tisch ziehen lässt.



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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

Die Forderung kam durch den Anwalt der KM. Und das Gericht hat mich angeschrieben und ich habe durch die Arbeitszeiten die Frist verpasst. Also kam eine Versäumnisklage? In dem steht das ich den Kindern für die Monate 03/13 bis 01/14 jeweils 554 Euro schulde. Plus den laufenden Unterhalt.

Natürlich bemehühe ich mich um einen gut bezahlten Job. Aber erst mal finden

Laut Arbeitsvertrag arbeite ich nur 35 Std Woche. In Wirklichkeit arbeite ich 8,5 Std/Tag also 40 Std. Plus jeden 2. Samstag wird das ein Problem? Wenn ich sage das ich nicht einsehe 4 Std am Tag nebenbei zu arbeiten?

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