unterhaltshöhe neue Berechnung durch bafög

12. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
masterkju
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhaltshöhe neue Berechnung durch bafög

Hallo ich habe folgende Frage. Ich muss Unterhalt für meine 6 jährige Tochter zahlen. Bruttoeinkommen 1900 Nettolohn 1300. Nun möchte die Mutter mehr Unterhalt da sie jetzt keinen Lohn mehr hat sondern nur Bafög. Ich bezahle bis jetzt immer 160 Euro im Monat. Ich habe mehrere UnterhaltsRechner im Internet jetzt mal ausprobiert und komme immer auf 155 oder 220 Euro die ich zählen soll. Hat jemand eine Ahnung was jetzt richtig ist und falls ich die ganze Zeit zu wenig gezahlt haben sollte in welchen zeitlichen Rahmen muss ich das zuruckzahlen? Ich werde heute noch das Amt für Jugend und Familie aufsuchen wollte aber gerne vorher mich schon mal informieren was mich erwartet.
Danke für jede antwort.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)


Der Mindestunterhalt für ein 6jähriges Kind liegt bei 289€.
Bei 1300€ netto können aber nur 220€ gezahlt werden, da dem Unterhaltszahler 1080€ vom eigenen Einkommen für sich selbt bleiben müssen.
D.h. aktuell müssen 220€ gezahlt werden.

Jetzt kommt das "Aber":
Bei minderjährigen Kindern gibt es die sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit. D.h. ein Unterhaltszahler ist verpflichtet, alles zu tun, um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Auf die Dauer wirst du also nach einer besser bezahlten Stelle ausschau halten müssen und überzeugend beantworten müssen, weshalb du derzeit nur 1300€ netto verdienst.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Und noch ein ja aber. Ich denke mal masterkju ist noch jünger und noch nicht lange im Berufsleben. Von daher ist ein Bruttoeinkommen so schlecht nicht. Leider. Auch bei ausgelernte Leute die in ihrem erlernten Beruf arbeiten. Daszu kommt das die gesteigerte Erwerbsobliegenheit zwar gut gebrüllt ist, aber meist ins leere läuft. Denn wenn ein Unterhaltsfplichtiger schon 40 Stunden in der Woche arbeiteit und in seinem erlernten Beruf nicht genug Geld verdient ist ihm zum Beispiel die annahme eines Nebenjobs nicht zumut bar. Gab es mal ein Urteil zu

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
masterkju
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu meiner Person. Ich bin 27 Jahre, und arbeite in meinem gelernten Beruf. Ich bin seit 5 Jahren in meinem Unternehmen und dort mittlerweile auch Schichtführer. Was nicht zu vergessen ist zu erwähnen, ich wohne in Chemnitz (Osten).

Ich war gerade hier auf dem zuständigen Amt für Jugend und Familie und habe mich mal erkundigt. Die Beraterin meinte zu mir es ist schwer zu errechnen was genau der Unterhalt ist da viele Faktoren eine Rolle spielen. Nach der Düsseldorfertabelle, meinem Einkommen und dem Selbstbehalt wäre meine Unterhaltspflicht 220€. Jetzt sagte Sie aber auch das man im Normalfall 5% des Nettoverdienstes für "Arbeitsaufwendung" vom Unterhalt abzieht wie dann wieder die 155€ zustande kommen.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)

Richtig. Im Normalfall werden 5 Prozent vom Nettoeinkommen als berufsbedingte Aufwendungen abgezogen.
Hier liegt aber kein Normalfall vor, sondern ein Mangelfall.
Für den Abzug der berufsbedingten Aufwendungen gelten wesentlich strengere Regeln, wenn der Mindestunterhalt unterschritten ist.
Eine Unterschreitung des Mindestunterhalts und dann noch 5 Prozent Abzug - das muss sich das unterhaltsberechtigte Kind nicht bieten lassen. (Bzw. wenn es sich das bieten lässt, ist die Kindsmutter entweder dumm oder großzügig gegenüber dem Kindsvater. )

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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