unterhalt vom mann

1. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
jule_12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
unterhalt vom mann

hallo,
mein mann und ich wir wollen uns scheiden lassen wir haben eine gemeinsammmen tochter und ich habe ein sohn mit in die ehe gebracht unser gemeinsamme tochter bleibt bei ihren vater ,ich möchte wieder zurück in meiner heimat muss dann leider hartz 4 beantragen .wir haben ein gemeinsammes haus er möchte die belastung vom haus übernehmen da ich keine interesse am haus haben .muss nun eigendlich mein mann mir trotzdem trennungsunterhalt zahlen (ich möchte keins aber die ämter),wieviel steht sein selbstbehelt für sich und unseren gemeinsammmen tochter zu??
danke für schnelle antwort

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fürstin
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

trennungsunterhalt ist zwei drittel vom nettoeinkommen

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#2
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ausführlich finden die Berechnung für Trennungsunterhalt unter(hier nur auszugsweise!):
http://www.wengersky.de/texte/familienrecht/trennung2.shtml#2.%20Berechnungsmethoden2.

Berechnungsmethoden
Ferner wird bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt, ob beide Eheleute Einkommen erzielt haben oder nur einer der Ehegatten. Im ersten Fall berechnet sich der Bedarf nach der sogenannten Differenzmethode, im zweiten Fall nach der sogenannten Anrechnungsmethode.

a) Differenzmethode
Haben beide Ehegatten während der Ehe Einkommen erzielt, wird die Einkommen der Ehegatten um berufsbedingte Aufwendungen vermindert (und sofern es sich um Einkommen aus Erwerbstätigkeit handelt, um ein sogenanntes Anreizsiebtel gemindert) und addiert. Die Hälfte dieser Summe entspricht dann dem Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen.

b) Anrechnungsmethode
Hat nur einer der Ehegatten während des Zusammenlebens Einnahmen erzielt, entspricht der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen 3/7 (in manchen OLG-Bereichen auch 2/5) des bereinigten Einkommens.

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#5
 Von 
Mietzi0903
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Komisch, daß kommt mir irgendwie bekannt vor, nur anders rum........... Sehr seltsam.

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#6
 Von 
jule_12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ich möchte nicht den steuerzahler auf die tasche liegen ,werde mich selbsverständlich selb um arbeit bemühen .
und komisch finde ich das auch nicht der mann sollte nicht für ein frau zahlen sondern nur für die kinder auf kommen ,denn es gibt genug arme männer die ihr lebenlang schufften müssen und die frauen können sich darauf ausruhen ist nicht fair ,aber das ist leider auch so das die arbeit nicht auf die strasse liegt .

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ Jule

Ich denke, in den meisten Fällen ist es gerechtfertigt, daß der Mann Unterhalt zahlt, da die Frau auch heute noch häufig auf eigene Arbeit verzichtet zwecks Kindern und Haushalt. Daher hat sie später auch nur geringere Möglichkeiten.

Aber trotzdem ist es sehr schön, solche Worte, wie jule sie schreibt auch mal von einer Frau zu hören. Denn hier im Forum hat man allzuoft den Eindruck, die Frauen interessieren sich nur für die Frage: Wie kann ich meinen Ex am besten auspressen wie eine Zitrone und zwar möglichst lange.

Daher fand ich Jules Tread durchaus sympatisch.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Jule,
also, dass die ämter das wollen (unterhalt),
glaube ich nicht.
Du bist erst mal für eure tochter unterhaltspflichtig.
Dein nochmann müsste dir tu zahlen.
Wenn ihr euch einigen könnt (schriftlich),
wäre das für euch beide von vorteil, glaube ich.
@ justice
warum soll es in den meissten fällen gerecht sein, dass männer für die exen zahlen.
Ihr habt doch Alice Schwarzer...wenns aber soweit ist, will keine (die allerwenigsten) von euch davon etwas wissen.
Ich z.b. zahle seid über 6!!!! jahren immernoch ex-ehegattenunterhalt, weil madame sich nicht bequemt, arbeiten zu gehen.
(15 std in der woche)
Wir haben jeder ein kind zu versorgen.
Das findest du gerecht?
rogitec

-- Editiert von rogitec am 02.01.2006 18:57:40

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#9
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

justice005: Danke für den richtigen Beitrag.
Ich bin zwar nur ein M, aber auch der Meinung, dass sich jeder Ex-Partner zunächst um seinen eigenen Lebensunterhalt bemühen und nur dann vom anderen Unterhalt fordern sollte, wenn er/sie trotz intensiver Bemühungen dazu nicht in der Lage ist.
Grüße!

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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