>unseriöer Anwalt? Zu hohe Rechnung und 0 Leistung
Dass sich die Rechnungsbeträge der Anwälte so gleichen, liegt schlicht und ergreifend daran, dass sie sich nach dem gleichen Gegenstandswert berechnen. Dabei ist es auch unerheblich, ob er für das Geld ein oder zehn Schreiben verschickt hat.
Ich würde den Anwalt freundlich um Übermittlung des Schriftverkehrs bitten und nachfragen, was er denn in der Zwischenzeit so getan hat.
Grundsätzlich ist es immer ein Risiko, wenn man - eingeschüchtert von den manchmal recht deftigen Abmahnschreiben - gleich einen Anwalt zur Gegenwehr beauftragt. Dann bleibt man in der Regel auf den Kosten sitzen.
Erst wenn es zum Gerichtsverfahren kommt und es eine gerichtliche Entscheidung gibt, wird auch über die Kosten entschieden, die meist dem Verlierer des Prozesses 'aufgebrummt' werden.
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von cobold64 am 16.06.2012 16:29
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