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unseriöer Anwalt? Zu hohe Rechnung und 0 Leistung

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unseriöer Anwalt? Zu hohe Rechnung und 0 Leistung

Guten Tag,

Ich habe eine Frage zu einem Anwalt bei dem ich seit einem Monat als Mandat bin. Hintergrund: Ich habe vor ca zwei und einem Monaten Briefe von einem Abmahnanwalt aus Hamburg bekommen wegen Filesharing, obwohl ich mir nichts zu schulden kommen gelassen habe. Dieser wollte 800€ sofort oder ggf. 20000€ erstreiten (für ein Album) . Mod.UE hatte nichts bewirkt, darum habe ich einen Anwalt bei mir gesucht. Dieser wollte erstmal den Schriftverkehr haben und die Frist höher setzen und sich dann irgendwann mal wieder melden (mit meinem Einverständnis). Nun nach über einem Monat, habe ich eine Rechnung von meinem Anwalt in Höhe von 775€ vorliegen (Geschäftsgebühr nach §§ 13,14 Nr 2300 VV RVG) "..in der oben bezeichneten Angelegenheit überreichen wir anliegend unsere Kostennote mit der Bitte um gelegentlichen Ausgleich...

In dem gesamten Monat kam keine Info über den Stand bzw. Fortschritt des Falls an mich. Ich weiss nicht mal ob dieser vom Tisch ist... Jetzt wollen die fast den selben Betrag wie die Abmahnanwälte haben? Ist das seriös. Wie soll ich vorgehen? Rechtsschutzversicherung hatte ich nicht und hätte bei Filesharing wohl auch nichts genützt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Geschädigter...

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von innocent666 am 16.06.2012 16:13
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 427 weitere Beiträge zum Thema "Rechnung".


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>unseriöer Anwalt? Zu hohe Rechnung und 0 Leistung
Dass sich die Rechnungsbeträge der Anwälte so gleichen, liegt schlicht und ergreifend daran, dass sie sich nach dem gleichen Gegenstandswert berechnen. Dabei ist es auch unerheblich, ob er für das Geld ein oder zehn Schreiben verschickt hat.
Ich würde den Anwalt freundlich um Übermittlung des Schriftverkehrs bitten und nachfragen, was er denn in der Zwischenzeit so getan hat.
Grundsätzlich ist es immer ein Risiko, wenn man - eingeschüchtert von den manchmal recht deftigen Abmahnschreiben - gleich einen Anwalt zur Gegenwehr beauftragt. Dann bleibt man in der Regel auf den Kosten sitzen.
Erst wenn es zum Gerichtsverfahren kommt und es eine gerichtliche Entscheidung gibt, wird auch über die Kosten entschieden, die meist dem Verlierer des Prozesses 'aufgebrummt' werden.


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von cobold64 am 16.06.2012 16:29
Status: Unsterblich (938 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 16 User(n) bewertet)

>unseriöer Anwalt? Zu hohe Rechnung und 0 Leistung
Da die Gegenseite bisher nicht geklagt hat, ist ein Indiz dafür das er irgendwas gemacht hat. Evtl. wartet er auf eine Antwort für die Fristverlängerung...... und es kommt nichts.

Es gibt genug Abmahner die den Schwanz einziehen wenn Gegenwehr kommt.....

Die Rechnung ist klar die selbe.....so was fragt man bevor man einen Anwalt beauftragt.
Am besten nimmst du nen Scheck und gibst ihn persönlich ab....und fragst einfach den Anwalt mal was los ist.

War sein Auftrag die Ansprüche abzuwehren geht doch eh noch vor Gericht. Oder was glaubst und erwartest du. Das die Gegener bei "ich wars nicht" aufhören und nicht machen.

quote:
Mod.UE hatte nichts bewirkt

Wieso was passierte denn dann ? Klage ?!?

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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 16.06.2012 19:09
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>unseriöer Anwalt? Zu hohe Rechnung und 0 Leistung
quote:
Da die Gegenseite bisher nicht geklagt hat, ist ein Indiz dafür das er irgendwas gemacht hat.

Jein, Abmahner klagen seltenst, zumal der TE ja schon eine mod. UE abgegeben hat.

quote:
Wieso was passierte denn dann ? Klage ?!?

Wahrscheinlich meint der TE "die haben trotzdem weiter Geld gefordert". Tja, da muß man halt die Nerven haben, das durchzuziehen.

Aber bei mod. UE hat die Gegenseite ja nur noch Anspruch auf die Anwaltskosten, damit wäre auch der Streitwert geringer, da hat man dem Anwalt wohl das "falsche" Mandat erteilt (Verteidigung gegen die Unterlassungsforderung statt Verteidigung gegen die Anwaltskostenforderung). Aus einem Streitwert von ca. 800 EUR (statt 20 Mille) hätte man dem eigenen RA weniger bezahlen müssen...

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von Khryztynna am 17.06.2012 09:20
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)


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