Guten Tag!
Ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Es geht darum, dass Person A unschuldig des Diebstahls beschuldigt wurde.
Person A war nachts in einer Bar (leider alkoholisiert) und hat dort eine Gruppe Männer kennengelernt. Nach einer Zeit beschuldigten die Männer Person A des Diebstahls. Sie erzählten die Anschuldigungen einem Freund von Person A. Draußen wurde Person A unerwartet von der Polizei angehalten und befragt. Außerdem wurden Personalien aufgenommen. Person A sagt, sie habe noch nie etwas gestohlen und dass die Polizisten gerne alles durchsuchen können (was sie aber nicht taten). Dann konnte Person A gehen. Es wurde nicht gesagt, was angeblich geklaut wurde. Falls die Polizei dazu etwas gesagt hat, wurde es vergessen, A war sehr aufgelöst.
Wird nun eine Anzeige auf A zukommen?
Was kann in diesem Falle passieren? Wird sich der Alkohol negativ auswirken?
Vielen Dank für die Antworten und beste Grüße
unschuldig Diebstahl
18. September 2017
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Frage vom 18. September 2017 | 11:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
unschuldig Diebstahl
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#1
Antwort vom 18. September 2017 | 12:37
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
Zitatunschuldig des Diebstahls beschuldigt wurde :
Was ist eine unschuldige Beschuldigung?
ZitatWird nun eine Anzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) auf A zukommen? :
Das kommt drauf an, ob die Polizisten einen hinreichenden Verdacht sahen, das geht aus der Schilderung nicht hervor.
ZitatWas kann in diesem Falle passieren? :
Das Verfahren wird eingestellt oder A wird verurteilt.
ZitatWird sich der Alkohol negativ auswirken? :
Kommt ganz auf das Alter von A an. Ab 25 hat man meistens am nächsten Tag einen Kater.
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